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09-05-2019, 14:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-05-2019, 14:21 von Bitas.)
@Alles-durch,
Ich hab’s geschafft....offiziell psychisch Krank und in Erwerbsminderungsrente.
Einer meiner Krankheiten, Störung der Impulskontrolle...das weiß meine Ex und verhält sich dementsprechend.
Ab 01.06 lebt meine jüngste Tochter (13) bei mir, wir haben knapp 2000€ im Monat, mal schauen wie es weiter geht.
Trennung 2011, aufgehört zu arbeiten 2013....läuft.
Wenn das so nicht geklappt hätte, wäre ich bereits auf den Philippinen.....da war ich ja bereits von Juli 18 bis März 19.
Meiner Tochter zuliebe bleibe ich erst mal in D.
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Na, herzlichen Glückwunsch?! Wie lange wurde die EM denn gewährt? Unbefristet?
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Erst mal 3 Jahre.
Auf Anhieb Unbefristet gibt es so gut wie gar nicht mehr.
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Gut, immerhin drei Jahre Ruhe.
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Wenn deine Tochter zu dir zieht, gibts da noch mal Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle obendrauf?
Wenn nicht, warum nicht?
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Jeder von uns betreut eine Tochter, das Nettoeinkommen müsste ungefähr gleich sein.
Meine jüngere Tochter hole ich aus dem Kinderheim, sie ist seit November dort.
Meine Ex hat somit monatlich 800€ Netto weniger...für meine ältere Tochter ändert sich nichts, da das Geld eh nie angekommen ist.
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@ Bitas
Gratulation!
Ich finde es gut, dass es hier im Forum um einen Erfahrungsaustausch geht, wie man einen Weg findet. Auswandern ist einer. Du hast eine Alternative gefunden, was mich sehr freut.
Leider ist die Diskussion seit fast 50 Jahren keine andere in Deutschland geworden, obwohl zwischenzeitlich 25% der Bürger einen Migrationshintergrund haben; viele sogar mit deutschen Pass.
Die erste Einwanderungswelle nach dem 2. Weltkrieg, waren hauptsächlich junge italienische Männer aus dem armen Süden.
Ich kenne viele Geschichten, bei denen der ein oder andere eine Frau (oftmals Deutsch) [Unterschreitung des Mindestniveaus] hat und nach einer Trennung sowie Erfahrungen mit dem Jugendamt / Gericht zurück nach Italien ist, um sich dem Unterhalt zu entziehen, weil er als Vater faktisch keine Rechte am Kind hatte.
Manch einer ist noch vorher beim Jugendamt vorbei, um aufgrund fehlender Impulskontrolle eine süditalienische Duftmarke zu setzen.
Schön, dass die fehlende Impulskontrolle auch zu anderen Ergebnissen führen kann
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Ok, ich komme dann mal wieder zum Thema zurück:
Wenn ich einen Pass aus einem der Balkanländer habe und dort hinziehe, wie wahrscheinlich ist es dass diese Querulanten es schaffen dass ich ausgeliefert werden, vor allem wenn ich dann Staatsbürger von denen bin? Was wenn ich meinen deutschen Pass behalte? Wie wahrscheinlich wäre es dann dass ich ausgeliefert werden muss?
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NULL, für dieses "Verbrechen" liefert dich keiner raus
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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(17-08-2019, 22:03)Markus Müller schrieb: Ok, ich komme dann mal wieder zum Thema zurück:
Wenn ich einen Pass aus einem der Balkanländer habe und dort hinziehe, wie wahrscheinlich ist es dass diese Querulanten es schaffen dass ich ausgeliefert werden, vor allem wenn ich dann Staatsbürger von denen bin? Was wenn ich meinen deutschen Pass behalte? Wie wahrscheinlich wäre es dann dass ich ausgeliefert werden muss?
Gewisse dinge müssen an den Mann abprallen.
Der Albaner hier ist nach Serbien hat sich für gewisse Summe Pass gekauft, ist nach Deutschland, Labertante Geheiratet damit er in Deutschland bleiben kann. Arbeiten tut er wenn es Arbeit gibt. Die Tochter hat er nach Deutschland geholt, 90 Tage kann Sie so bleiben. Leider musste Sie nach Serbien und hat dazu den Flugweg gewählt. Am Flughafen haben Sie Ihr mehr oder weniger gesagt, "Abschiebung"
Der Albaner ist aber Schlau und hat die Tochter wo anders unter gebracht. Nichts abschiebung.
Wie es weiter geht ?
Vieleicht nimmt Sie den Landweg ...
Vieleicht heiratet Sie hier ein Albaner zwecks ...
Eben! Gewisse dinge abprallen. Wege finden und gehen.
Kampf dem Kinderklau. Stoppt Väterkriminalisierung!
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Das Strafrecht reicht nicht so weit. Aber die Schulden. In einem EU-Staat können deutsche Unterhaltsschulden sofort vollstreckt werden. Die Vollstreckung richtet sich nach dem Recht des Ziellandes. Ausserhalb der EU ist es ja nach Land unterschiedlich, manchmal sehr einfach, manchmal unmöglich,
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(18-08-2019, 09:22)p__ schrieb: Das Strafrecht reicht nicht so weit. Aber die Schulden. In einem EU-Staat können deutsche Unterhaltsschulden sofort vollstreckt werden. Die Vollstreckung richtet sich nach dem Recht des Ziellandes. Ausserhalb der EU ist es ja nach Land unterschiedlich, manchmal sehr einfach, manchmal unmöglich,
Sagen wir Person X zieht in eins dieser nicht-EU Länder am Balkan und kann Lohnbedingt nur 20€ im Monat zahlen statt. Es würde sicher weiter Schulden geben aber es wäre ja keine Verweigerung des UNterhalts. Ist Zielland in diesem Falle das Land wo ich hinziehe oder Deutschland?
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Zielland ist das Land, in dem gepfändet wird. Wenn du z.B. in Ungarn bist, also Ungarn. Nach dortigem Recht. Mit dem Strafrecht in D hat das nichts zu tun. Das tritt erst in Aktion, wenn du wieder in D auftauchst.
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