13-05-2009, 22:35
(13-05-2009, 04:22)blue schrieb: Vielleicht hilft die Presseerklärung vom 20.08.2008
http://www.bmj.de/enid/227a173928d2234e6...en_58.html
Das hilft zumindest insofern, dass ich die Änderung wohl leider richtig verstanden habe.

Das Beispel ist auch Lustig. Ließt sich fast so, als wenn Anspruch auf Zugewinnausgleich nur dann besteht, wenn "Regina" auch tatsächlich etwas getan hat, damit "Thomas" Vermögen erwirtschaften konnte.


Jetzt muss ich mich wohl doch mal intensiv informieren, ob ich das irgendwie abbiegen kann. Aber ich bleib (noch) dabei, ein Antrag auf ZA meinerseits wäre Schwachsinn. Nicht nur rausgeschmissenes Geld, sondern auch mit Sicherheit erfolglos. Schließlich weiß ich, dass sie kein Vermögen hat. Ob man dann ZA überhaupt beantragen kann?

...wo ist die nächste schicke Lady? Ich will nochmal heiraten...!

Gruße, bubble