02-05-2019, 20:26
Das BVerfG hat in Aktenzeichen: 1 BvR 673/17 entschieden: Partner ohne Trauschein dürfen adoptieren, die Stiefkindadoption hat erlaubt zu werden. Der gegenwärtige Zustand verstosse gegen das Grundrecht der Kinder auf Gleichbehandlung. Dass Kinder bei der Adoption benachteiligt würden, nur weil die Eltern nicht verheiratet sind, sei nicht gerechtfertigt. Außerdem müsse man berücksichtigen, dass sich die nichteheliche Familie in den vergangenen Jahren neben der ehelichen Familie immer mehr in der Gesellschaft etabliert habe.
Soso. Dieselben Robenständer des BVerfG fanden es seit dem ersten grossen Entscheid 2003 und danach noch mehrmals bis heute, es wäre keine Ungleichbehandlung der Kinder, wenn Väter ohne Trauschein vom Sorgerecht ausgeschlossen werden und erst überhaupt nicht dürfen, dann per Gerichtverfahren die gemeinsame Sorge erzwingen müssen.
Beim Sorgerecht hat sich offenbar die nichteheliche Familie in der Gesellschaft plötzlich wieder wundersam de-etabliert. Und überhaupt, zum Thema "in den vergangenen Jahren" etabliert: In fünf Bundesländern bilden seit 25 Jahren nichteheliche Geburten die Mehrheit, einer vollen Generation also.
https://www.tagesschau.de/inland/bundesv...e-101.html
Soso. Dieselben Robenständer des BVerfG fanden es seit dem ersten grossen Entscheid 2003 und danach noch mehrmals bis heute, es wäre keine Ungleichbehandlung der Kinder, wenn Väter ohne Trauschein vom Sorgerecht ausgeschlossen werden und erst überhaupt nicht dürfen, dann per Gerichtverfahren die gemeinsame Sorge erzwingen müssen.
Beim Sorgerecht hat sich offenbar die nichteheliche Familie in der Gesellschaft plötzlich wieder wundersam de-etabliert. Und überhaupt, zum Thema "in den vergangenen Jahren" etabliert: In fünf Bundesländern bilden seit 25 Jahren nichteheliche Geburten die Mehrheit, einer vollen Generation also.
https://www.tagesschau.de/inland/bundesv...e-101.html