22-09-2021, 20:23
(22-09-2021, 11:00)Zahlesel_RUS schrieb: es gab ja immer noch kein Haftbefehl
Den Haftbefehl würde es meines Wissens nach auch nur dann geben, wenn Du z.B. nicht Folge leistest bzw. z.B. flüchtig bist.
Mit Vollstreckungsverjährung hat ein Haftbefehl m.W.n. nichts zu tun.
Du sagst, es ist Dir egal. Aber Du "wartest" ja schon auf Nachricht, wann Du endlich die Haft antreten kannst bzw. was die jetzt mit dir machen wollen. Das ist verständlich, dann hat man Gewissheit wie es weitergeht.
Dir muss klar sein, dass die auch die nächsten 4 1/2 Jahre überhaupt nicht reagieren können - Dich also einfach in Unwissenheit lassen. Dann, kurz vor Ablauf der Frist irgendwann im Frühjahr 2026, kommt dann die Aufforderung das reservierte Plätzchen in der JVA einzunehmen.
Vielleicht ist die JVA gerade voll...Dein Fall ist minderschwer...Du bist Papa und sollst erstmal Deine Kids erziehen....oder aber der Beamte hat Deine Akte irgendwo hingeworfen und befindet sich nun im Sonderurlaub um seine Corona-Zulage zu verjubeln.
Ob man das Recht hat, eine zeitige Wahrnehmung der Freiheitsstrafe einzufordern....wäre mal interessant.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)