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Mamis müssen Schulpflicht nicht durchsetzen
#1
Schaut mal hier. Das Oberlandesgericht Schleswig billigt Schulverweigerung der Tochter, die bei der Mutter lebt. Niemals würde es zu solch einer Entscheidung kommen ,wenn das Kind beim Vater leben würde.


Zitat:[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Die Eltern des betreffenden minderjährigen Mädchens, das bei seiner Mutter lebt, waren geschieden. Die Mutter, von Beruf Gymnasiallehrerin, hatte den Beruf nach kurzer Tätigkeit aufgegeben und arbeitet heute als freie Sängerin und "Coach zur Persönlichkeitsentwicklung über Stimme". Der Kindesvater hat seine Habilitation abgeschlossen und arbeitet. Die gemeinsame Tochter besuchte nach der Grundschule das Gymnasium, aber nur bis zur sechsten Klasse. Seither weigert sie sich, zur Schule zu gehen. Es kam zur Schrägversetzung in die siebte Klasse einer Gemeinschaftsschule. Auch diese Schule besucht die junge Frau aber nicht. Ausführlich begründet hat sie gegenüber dem Ministerium und dem Gericht, dass sie die "selbstbestimmte Bildung" bevorzuge. Das Gericht hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob Maßnahmen gegen die Mutter zu ergreifen sind, die anders als der Vater das Verhalten der Tochter toleriert.[/font]

[font=Arial, Helvetica, sans-serif]Für das OLG liegt ein Fall der Kindeswohlgefährdung vor, denn die dazu erforderliche geistige wie seelische Beeinträchtigung des Kindes sei gegeben. Freies Lernen stehe im Alter dieses Kindes hinter einer Bildung durch die Schule zurück. Auch fehle es zu sehr an der Möglichkeit, das Gemeinschaftsleben in der Gesellschaft zu erlernen, wenn der Schulbesuch unterbliebe. Dennoch sah sich das OLG zu keinem Einschreiten veranlasst und übertrug die elterliche Sorge für den Bereich schulische Belange auf die Mutter allein. Die 14,5 Jahre alte Tochter habe zu stark zum Ausdruck gebracht, sich durch nichts davon abbringen zu lassen, ihre selbstbestimmte Bildung fortzusetzen. Zwangsmittel gegen die Mutter festzusetzen, werde das Verhalten der Tochter daher nicht beeinflussen und habe deshalb zu unterbleiben. Das Gericht hat sich also dem eisernen Willen des Kindes gebeugt.[/font]


[font=Arial, Helvetica, sans-serif][font=Arial, Helvetica, sans-serif][i]Quelle: OLG Schleswig, Beschl. v. 27.12.2018 - 10 UF 176/18[/font][/i]

[font=Arial, Helvetica, sans-serif][i]zum Thema:[/i]
[i]Familienrecht[/i][/font]
[/font]
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#2
Da ist sozusagen Fridays for future every day.

Es ist so schade, dass es keine Vorschrift gibt, dass die Richternamen mitangegeben werden müssen und die Richter(innen) in keinster Weise für ihre Urteile haften.

Hauptsache ist, dass die Tochter Geld vom Papa erhält, den Rest macht die Mama verlässlich zum Allerbesten des Kindes.

Sängerin und Stimmcoch - solche Berufe sorgen für Aufschwung, Wachstum, Bruttoinlandsprodukt.

Wieder ein Urteil mehr, das den "Damen" ihre Rechte stärkt.
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#3
Mami: ver-zieht
Papi: bezahlt - hoffentlich nicht -
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#4
Naja, da gibts keinen Unterhalt.
Kein Schulbesuch -> Kein Unterhalt
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#5
Bitte noch sehr viel mehr von solchen Urteilen, damit der ganze Laden endlich ganz zusammenklappt.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Die Originalentscheidung davon wurde nicht veröffentlicht. Es findet sich nur auf einer Vielzahl von Websites von Rechtsanwaltskanzleien, die das wohl als eine Art Newsletter abonniert haben.

Kennt jemand von euch einen Link zur Originalentscheidung?

Es geht da angeblich um den Willen einer 14,5 jährigen.

Liebe Grüße
remember
Don´t let the bastards get you down!

and
This machine kills [feminists]! 
(Donovan)
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