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Klage Familiengericht Irland - Anlage U
#1
Halllo Ihr LIeben,

hier bin ich mal wieder- und das Thema Anlage U jährt sich zum 5. Mal...

Heute kam folgender Inhalt von unserem Anwalt zum Thema Anlage U 2018:


Sehr geehrte Frau xx
sehr geehrter Herr xx
 
für Ihre Nachricht vom 09.07.2019 bedanke ich mich.
 
Wesentlich für die Frage der Einreichung eines entsprechenden Antrags bei Gericht ist ja die Frage der örtlichen Zuständigkeit, die ich nunmehr im Hinblick auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt prüfen konnte.
 
Sie hatten mir mitgeteilt, Frau xx sei zwischenzeitlich nach Irland umgezogen. Es war also zu prüfen, ob trotz des Umzugs der Frau xx nach Irland nach wie vor deutsche Familiengerichte für die Streitigkeit zuständig sind.
 
Nach den gesetzlichen Vorgaben des FamFG, es handelt sich um das Verfahrensgesetzt für Familiensachen, richtet sich die örtliche Zuständigkeit bei sonstigen Familiensachen, um eine solche handelt es sich, nach § 267 Abs. 2, nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Hier wäre also in Irland ein entsprechender Antrag beim örtlich zuständigen Familiengericht einzureichen.
 
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich hierfür nicht zur Verfügung stehe. Soweit Sie eine entsprechende Verpflichtung der Frau xx durchsetzen wollen, müssten Sie sich also an einen Kollegen vor Ort wenden, der Ihre Ansprüche gerichtlich geltend macht, wobei ich nicht weiß, ob nach irischem Recht ein solcher Anspruch besteht.
 
Mit dem Bedauern, Ihnen eine bessere Mitteilung nicht machen zu können, verbleibe ich
 
 
mit freundlichen Grüßen


Was bedeutet dies für uns?
Kennt sich Jemand von Euch mit dem Recht dort aus?
Könnt Ihr mir einen Anwalt empfehlen?
Das Internet brachte leider keine konkreten Ergebnisse dazu.

Letztes Jahr war die Scheidung - aus diesem Grund sprechen wir "nur" über rund 3500 Euro Steuern, die wir hier einsparen würden mit dem geflossenen Unterhalt... (TU).
Nachehelichen Unterhalt gibt es keinen.

Ich weiß, dass die Dicke dort Sozialleistungen vom Staat bezieht und ich vermute, dass sie die rund 1200 Euro KU monatlich verschweigt, da diese noch auf das Deutsche Konto gehen...

Wie sollen wir vorgehen?

LG und Danke.
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#2
Entscheidend ist dabei, ob in Irland empfangene Unterhaltsleistungen zu versteuern sind oder nicht. Falls nicht, wird der deutsche Fiskus die Zahlungen nicht
als Sonderausgaben/Belastung akzeptieren. Siehe EuGH-Urteil vom 12.7.2005, Az. C-403/03. Es verstößt nicht gegen das EU-Recht, wenn ein in Deutschland lebender Steuerpflichtiger seine Unterhaltsleistungen an die in Österreich lebende Ex-Ehefrau nicht abziehen kann. Gleiches wird wohl für Irland gelten, wenn eine Besteuerung der Unterhaltsleistungen im Ausland nicht erfolgt. Was ihr braucht, ist eine Bescheinigung nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG der ausländischen Steuerbehörde.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#3
Wenn es so wie von Sixteen Ton beschrieben ist, wuerde ich als erstes Rat von einem irischen Steuerberater einholen. Das ist sicherlich erstmal billiger als Anwalt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#4
Nochmals, es geht doch sicherlich um das Jahr 2018. War die Gutste denn da schon in Irland steuerpflichtig? Sprich wann fand der Umzug statt? Hat sie sich in Deutschland abgemeldet? Das gilt es wohl als erstes zu pruefen. Wo war sie steuerpflichig. Falls Irland, dann mit Steuerberater pruefen was Sixteen Tons geschrieben hat. Sollte sie dann die Bescheinigung bringen muessen, den ueblichen Weg gehen. Frist setzen und dann klagen. ABER paralel wuerde ich das Finanzamt oder einen Steuerberater in Deutschland kontaktieren ob es ev. alternative Moeglichkeiten des Nachweises fuer die steuerliche Anerkennung gibt.

Falls Ihr wirklich klagen muesstet, wuerde ich mir das GRUENDLICH ueberlegen. Angeblich sind Anwaelte in Irland noch teurer als in UK und die Verfahrenskosten wohl auch sehr hoch. Selbst wenn Ihr Recht bekommt, wisst Ihr genau dass ihr das Geld niemals von der Teufelstochter zurueckbekommt. Das sollte manN sich gut ueberlegen ob sich das wirlich lohnt, speziell wenn maN den Zeitaufwand und die Nerverei mit beruecksichtigt.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#5
Wenn die 3.500 Euro nicht wirklich weh tun, würde ich bei den zu erwartenden Kosten für eine rechtliche Durchsetzung da auch einen Haken dran machen. Allenfalls kann man erreichen, daß das FA eine Steuerforderung über den Steueranteil der Ex für die Dauer des strittigen Verfahrens ruhen lässt. Aber dafür müßte grundsätzlich geklärt sein, ob eine Abzugsfähigkeit bei einem Wohnsitz im Irland überhaupt gegeben ist. Mit leeren Händen kann man nicht pokern.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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