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Betreuungsunterhalt Barunterhalt bei Auslandsaufenthalt des Kindes
#1
Hallo,
mein Sohn macht gerade ein Auslandsjahr außerhalb der EU.
Ich weiß, dass ich weiter unterhaltspflichtig bin, weil die Mutter ja weiter "aus der Ferne" betreut.
Ich möchte gerne nächstes Jahr meinen Sohn dort besuchen und ca. zwei Wochen dort bleiben.
Ändern sich dann nicht die Verhältnisse? Ich leiste doch dann den Löwenanteil an Betreuung und nicht mehr die Mutter, die zuhause sitzt.
Die Unterhaltspflicht schon mal umzukehren wäre doch ein guter Start, für einen Wechsel des betreuenden Elternteils, der nach seiner Rückkehr möglicherweise ansteht.
Vielleicht kann jemand etwas dazu sagen.

Grüße Marcus
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#2
Deine Wortwahl legt nahe, dass du den fatalen Beschluss des OLG Köln dazu bereits kennst: https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...p?tid=3995

In dem Beschluss findest du diverse Begründungen. Lies sie, dann wirst du leider feststellen, dass deine Argumentation nicht vor Gericht verfangen kann, du damit aller Wahrscheinlichkeit nach nicht durchkommst.
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#3
Na ja,
im Unterschied zu dem dort verhandelten Fall, leiste ich aber im letzten Monat seines Aufenthaltes dort, zwei Wochen Betreuungsunterhalt.
Ab diesem Monat könnte ich doch Unterhalt fordern. Wenn er sich dann noch entscheiden sollte, danach bei mir zu bleiben...
Ich hab noch ein anderes Thema mit der Mutter, wenn das geklärt ist, frage ich diesbezüglich mal einen RA. Ich werde dann hier berichten, was der dazu meint.
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#4
(17-09-2019, 14:57)Marcus schrieb: im Unterschied zu dem dort verhandelten Fall, leiste ich aber im letzten Monat seines Aufenthaltes dort, zwei Wochen Betreuungsunterhalt.

"Zu berücksichtigen ist insoweit insbesondere, dass bei älteren Kindern wie dem Kläger die eigentliche Betreuungsleistung ohnehin in den Hintergrund tritt." sagt das Gericht.
Der Wohnbedarf sei weiter vorzuhalten, laufende Kosten würden weiter anfallen, sie wären sogar höher, z.B . durch höheres Taschengeld. Auch eine konkrete Bedarfsbemessung lehnen die Richter rundweg ab.
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#5
Pfeif auf die zwei Wochen, gibt nur Ärger und wird bekanntlich dazu genutzt, dich als Bösewicht darstellen zu können. Schaffe erst Fakten, wenn dein Kind sich für einen zukünftigen Wohnort bei dir entscheiden sollte.
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#6
Moin Marcus.

(17-09-2019, 14:57)Marcus schrieb: Wenn er sich dann noch entscheiden sollte, danach bei mir zu bleiben...
Pass auf, dass Du deine eigenen Erwartungen nicht überstrapazierst! Kinder finden viele Gründe, warum sie bei der Mutter bleiben sollten und müssen. In den wenigsten Fällen denken sie dabei an sich selbst. Besonders heranwachsende Jungs von "Alleinerziehenden Müttern" verfallen in Loyalitätskonflikten dann oft schon in die Rolle, die ihnen in der Gesellschaft als die ihre suggeriert wird: Männer beschützen Frauen, also müssen sie ihre Mütter beschützen. Wie weit gediehen sind denn die Pläne deines Sohnes und wie steht seine Frau Mutter dazu?

VM Cool
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#7
Danke VM,
möglicherweise hast Du recht. Besser etwas pessimistisch sein und möglicherweise dann positiv überrascht, als anders herum.
Er hat zwar gesagt, er könne sich das vorstellen, aber ja, natürlich befindet er sich im Loyalitätskonflikt.
Nun ist es so, dass er ja de facto erwachsen ist, wenn er wieder kommt, auch wenn er dann erst 17 ist. Die Mutter wird in etwa zu dieser Zeit umziehen und ich werde in das Haus ziehen.
Vielleicht bleibt er einfach aus logistischen Gründen dort wohnen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das mit dem Unterhalt werde ich hinten an stellen, das wird sich regeln, wenn die Fakten geklärt sind.
 Ich werde berichten.
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