Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
UHV, Auskunftsersuchen, Handlungsspielraum
#26
(30-09-2019, 09:46)p__ schrieb: Was über 880 EUR Einkommen liegt, ist ziemlich sicher weg.
Das bedeutet, das ich über meine jederzeit freundliche und kooperative, jedoch entsprechend meiner Erkrankung jedoch leider quälend langsame scheibchenweise Auskunft, nur etwas steuern kann, ab wann bei mir angefangen wird zu pfänden.

Versuch einer Kosten Prognose:
# 273€/Monat und 3 Jahre bis zum 18. Geburtstag, macht 9828€ erwartete Forderungen
# da vorausssichtlich bis 19 die Schulbank bis zum Abi gedrückt wird, fließt da wohl Kindergeld bis 19 weiter und wird von mir vmtl.in Höhe vom UHV gefordert werden. Das macht dann noch mal 273€/Monat * 12 = 3276€
# Das macht bei z.B. 5% Zinsen, in vier Jahren um die 1000€ Zinsen

Die Summe von 14 oder 15k ist noch recht übersichtlich. Da ich kein Geld habe, kann ich die nächsten Jahre jedoch nicht leisten. Was ich jedoch versuchen kann, ist durch besonnenes Handeln versuchen zu vermeiden, das die folgenden Extrakosten unnötig früh entstehen.

Zu vermeidende Extrakosten:
- RA Kosten vermeiden
- Gerichtskosten vermeiden
- Pfändungskosten vermeiden

Ideen zur Vermeidung von Extrakosten:
# Kredit als Ballonfinanzierung auf nehmen. Den ich aber wohl nicht bekomme, da ich nicht zahlungsfähig bin oder sonst wie Kredit würdig.
# Dem JA an bieten, ihre Forderungen zügig beim Notar mit eigenem Text dynamisch bis zum 18 oder evtl. gleich bis zum 19. Geburtstag beschränkt titulieren, wenn sie vorab einen Pfändungs, Vollstreckungsverzicht für  (kein Ahnung wie man das nennt) für 5 Jahre rechtswirksam erklären.

# Ist die Frage, wie man so eine auf z.B. 5 Jahre lautenden Vollstreckungsverzicht vereinbart:
- Wer ist in einem JA überhaupt für das JA zeichnungsberechtigt ?
- wie macht man das, das das auch tatsächlich rechtlich bindend ist ?
- gibt es für so etwas vlt. bereits eine Art Mustervereinbarung ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
Zitieren
#27
Der Ansprechpartner ist der Beistand und der wird keinen Vollstreckungsverzicht erklären. Es vollstreckt oder eben nicht, wenn er keine Lust hat oder er sich wegen sichtbarer Erfolglosigkeit lieber an andere Fälle konzentriert. Bei mir haben sie auch niemal eine Vollstreckung versucht, obwohl die Unterhaltsschulden fünfstellig sind. Vorbereitet bin ich aberjederzeit  darauf.

Rechtsanwaltskosten vermeiden heisst, dass du Versäumnisurteile bekommst wenn du verklagt wirst. Die Frage ist, ob du nachweisen kannst dass du auch keinen Minijob machen kannst? Wenn nicht, hast du sowieso verloren und du kannst dir auch ein Versäumnisurteil obendrauf servieren lassen. Wenn ja, wäre es unklug, das nicht auch am Gericht vorzubringen, wenn es so weit kommt. Im Unterhaltsrecht herrscht Anwaltspflicht.
Gerichtskosten sind fast zu vernachlässigen.
Pfändungskosten kannst du nicht steuern, ausser du zahlst freiwillig, damit vermeidest du natürlich eine Pfändung.
Zitieren
#28
(30-09-2019, 11:35)p__ schrieb: Die Frage ist, ob du nachweisen kannst dass du auch keinen Minijob machen kannst?
# Ich bin trotz bestehendem Arbeitsvertrag und EM Rente, seit mehreren Jahren ununterbrochen krank geschrieben.
Ein Job ist vorhanden. Nur die Arbeitsfähigkeit nicht.
 # wenn ich <3 h arbeiten gehen könnte, würde ich praktisch auch nur auf EM Rente +x = 1200 € pro Monat auf keulen. Was dann wohl möglich sogar trotz dann höherem Einkommen, zu einem Wegall meiner UHV Erstattungspflicht führt.

Ok. Nehmen wir mal das Modell 1k EM Rente + x Hinzuverdienst = Pfändungsgrenze für AN
# was habe ich für einen Pfändungsfreibetrag bis zum 18. Geburtstag ? 1200€ ?
# was habe ich für einen Pfändungsfreibetrag bis zum Abiturende mit ca. 19 ? 1200€ oder 1300€
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
Zitieren
#29
Als mir die EMR bewilligt wurde, habe ich vom JA einen Vollstreckungsverzicht bekommen bis 880€.
Für 2 Kinder habe ich 600€ bezahlt also einiges unter Mindestunterhalt.
Zitieren
#30
(30-09-2019, 12:21)Bitas schrieb: Als mir die EMR bewilligt wurde, habe ich vom JA einen Vollstreckungsverzicht bekommen bis 880€.
# Hast du den Vollstreckungsverzicht selber an geregt und an gefordert ?
# Was hatte der Vollstreckungsverzicht für eine Form ? Also habe die einfach eine Info an dich per normalen Briefkopf gesendet oder war das eine vollstreckbare Urkunde gegen das JA ?
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
Zitieren
#31
Statt einer Abänderungsklage haben wir uns auf den Vollstreckungsverzicht geeinigt, der Vorschlag kam vom JA.
Es war keine vollstreckbare Urkunde.
Zitieren
#32
Mir hängt das so zum Hals heraus, seit Jahren immer und immer wieder unnützer Papierkram.
Ich will das jetzt hier nicht aus breiten. Aber trotzdem mal zum eigenen Abreagieren los werden.

Zum Teil ist es eben auch ohne Bedeutung für die Zukunft und daher heißt es abhaken und nach vorne schauen.
Im Moment bewegt mich eine Prognose was da noch so alles geldmäßig kommt.

Das JA wird also Auskunft von mir und möglichst jedem anderen auf der Welt an fordern und Daten sammeln wollen.
Ich werde guten Willen zeigen und nett und freundlich, Scheibchen für Scheibchen per eigenem Text liefern und keine Formulare aus füllen.

Macht das einen Unterschied ob das JA gegen einen klagt oder man selber klagt weil das JA so langsam ist, man Rechtssicherheit durch einen Richter haben will oder warum auch immer. Also wenn man den Spieß um dreht und das JA drängt, weil man schließlich als vorbildlicher Bürger zügig leisten will.

Wie ihr seht, bin ich mittlerweile auch langsam am ... Dino seine Methode ist auch nicht schlecht. Alles an die Wand klatschen usw. Aber bei mir sind es bis zum 18. Geburtstag nur noch drei Jahre. Dann ist die Kindesbesitzerin bis zum 19. Geburtstag mit im Boot und das JA möglicher Weise außen vor.

Wenn das x€ fordert. Ich das schlucke und mit TFAQ Vorlagentext beim eigenen Notar tituliere und dann brav zahle, bin ich dann mit gewisser Wahrscheinlichkeit das JA los. Die KM wird vmtl. nicht selber Mehrbedarf an fragen. Oder fragt das JA im Normalall Mehrbedarf beim Zahlknecht an ?

Am liebsten würde ich nach fest stehen des Zahlbetrages, bei einem Notar (keinem RA) eine monatliche Zahlung ein richten. Das kostet glaube nur 1% der Gesamtsumme. Und selber würde ich die nächsten 3 Jahre dank Rente ein wenig Urlaub vom Mindestbehalt machen fahren (vasektomiert, unter 1/2 Jahr pro Frau und ohne noch mal zu heiraten, auch wenn sie bläst wie Natascha).
Gesegnet sei der Tag, an dem mich meine Frau verlassen hat.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  UHV, Auskunftsersuchen, vom JA zu liefernde Unterlagen Alfred37 4 3.659 27-10-2019, 14:18
Letzter Beitrag: Gast1969
Question Auskunftsersuchen des Jobcenters, obwohl Kind bei mir lebt mischka 9 10.030 02-05-2016, 19:29
Letzter Beitrag: p__
  Auskunftsersuchen Jugendamt i-wahn 21 19.975 24-06-2014, 12:47
Letzter Beitrag: Nappo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste