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Hallo zusammen,
Exe will wieder mehr Geld. Es sind 2 Jahre vergangen, diese Woche kam pünktlich ein Brief von ihrer Anwältin. Sie will Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate usw.
- Soll ich das selbst beantworten oder gleich zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn das machen lassen? Vor Gericht wird das sowieso gehen, ich zahle freiwillig keinen Cent mehr, kein Vergleich.
- Falls ich das selbst beantworte: reicht eine tabellarische Übersicht oder muss ich alle Verdienstabrechnungen, Steuerbescheide usw. kopieren?
- Die Anwältin macht zudem Mehrbedarf/Sonderausgaben geltend für: Privatschule-Gebühr, Hausaufgabenbetreuung (Kind ist 11), Brille und Zahnspange. Aus meiner Sicht sind das alles keine Ausgaben, die ich außerhalb des regulären Kindesunterhaltes zahlen muss. Korrekt? Soll ich darauf überhaupt eingehen oder ignorieren?
Ich zahle Unterhalt für 1 Kind gemäß Düsseldorfer Tabelle im mittleren Bereich, nach meinen ersten Berechnungen würde ich evtl. 1 Stufe hochgestuft wegen Gehaltssteigerungen. Ihre Anwältin will den Streitwert in die Höhe treiben, das hat sie schon das letzte mal so gemacht und irre Forderungen gestellt.
Danke euch im Voraus,
Grüße
Lullaby
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Wenn es sowieso vor Gericht geht, lass den Anwalt machen. Die Kosten entstehen dann so oder so.
Die Auskunft muss aus der Übersicht und den Belegen für diese Zahlen bestehen.
Die Mehrbedarfsforderung ist wahrscheinlich auch nur ein Streitwerterhöhungstrick.
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Die Anwältin verdient halt mehr an einem hohen Streitwert.
Strittig ist doch nur der Differenzbetrag zwischen dem was Du schon zahlst und der neuen Forderung.
Du könntest versuchen die Positionen abzuwehren, die vorher absehbar waren, da dafür hätte angespart werden können.
Zusätzlich versuche möglichst viel bei Dir in Abzug zu bringen, um auf ein niedriges bereinigtes Nettoeinkommen zu kommen.
Der Gegenseite würde ich nur die letzten 12 Gehaltsabrechnungen geben.
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p__ schrieb:Wenn es sowieso vor Gericht geht, lass den Anwalt machen. Die Kosten entstehen dann so oder so.
Die Auskunft muss aus der Übersicht und den Belegen für diese Zahlen bestehen.
Die Mehrbedarfsforderung ist wahrscheinlich auch nur ein Streitwerterhöhungstrick. Hallo p,
danke für die Info.
Ist der folgende Passus aus der Rubrik "4. Kindesunterhalt" dann nicht mehr aktuell?
"Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens: „Mein Verdienst beträgt X, meine Fahrkosten betragen Y, meine sonstigen Einnahmen betragen Z etc.“ Wenn eine genaue Aufschlüsselung gewünscht wird, erst ein Verzeichnis oder Muster verlangen. Fragenbögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben. Das gilt auch für alle anderen angeforderten Informationen von Behörden.
Man sollte grundsätzlich äusserst datensparsam mit allen Angaben bleiben und gegebenenfalls eine Auskunftsklage hinnehmen, anstatt freiwillig Auskunft zu geben."
Grüße
Lullaby
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Daran stimmt nach wie vor jedes Wort, es gibt keinen Formularzwang. Du kannst also frei schreiben. Allerdings gehören auch Belege zu den genannten Zahlen. Die kannst du natürlich nicht umformulieren.
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11-11-2019, 11:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2019, 11:24 von Lullaby.)
Gut ich dachte man könnte auf Belege grundsätzlich verzichten:
"Jede Auskunft sollte man zunächst ohne weitere Belege erteilen in der Form eines Schreibens:... ."
Grüße
Lullaby
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Das ist wahrscheinlich missverständlich. Wird nicht explizit nach Belegen gefragt, sollte man auch keine beilegen. Wird gefragt, so sind sie beizulegen, sie sind Bestandteil der Auskunft die die Berechtigte erfragen kann. Oder wie in deinem Fall, wo es sowieso vor Gericht geht und jede Auslassung sofort noch teurer wird.
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11-11-2019, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-11-2019, 11:55 von Lullaby.)
p__ schrieb:Das ist wahrscheinlich missverständlich. Wird nicht explizit nach Belegen gefragt, sollte man auch keine beilegen. Wird gefragt, so sind sie beizulegen, sie sind Bestandteil der Auskunft die die Berechtigte erfragen kann. Oder wie in deinem Fall, wo es sowieso vor Gericht geht und jede Auslassung sofort noch teurer wird.
Ok, verstanden. Danke dir!
Noch eine Frage:
Ich betreue ja ca. 40:60, muss aber gerichtlich festgelegt Kindesunterhalt im mittleren Bereich der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Mutti wird jetzt mehr,mind. 1 Stufe, verlangen, zudem macht sie Mehrbedarf und Sonderausgaben geltend. Wechselmodell (50:50) wurde abgelehnt wegen "Kindeswohl".
Ich bin jetzt soweit, dass ich sage mir reicht das ganze Theater.
Der Umgang ist auch gerichtlich festgelegt inkl. hälftige Ferienbetreuung.
Falls ich jetzt tatsächlich mehr zahlen müsste, würde ich freiwillig auf jeglichen Ferienumgang verzichten. Mutti soll das als Betreuungs-Elternteil alleine stemmen, immerhin erhält sie weit mehr als 100% Kindesunterhalt.
Kann ich den Umgang einfach so einstellen oder muss ich da auch Anträge bei Gericht stellen?
Grüße
Lullaby
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Hallo Lullaby,
soweit ich weiss, besteht THEORETISCH die Moeglichkeit, dass man Dich dazu gerichtlich verpflichtet. ABER in der Praxis kann man keinen zum Umgang zwingen. Es beklagen sich zig Kindbesitzerinnen auf der Fratzenkladde dass die Vaeter sie nicht entlasten und nie die Kinder nehmen trotz Umgangsregelung.
Zwischen den Zeilen lese ich dass es der Kindbesitzerin ganz recht ist, dass Du Euer Kind soviel wie moeglich betreust. Da hast Du doch den Ansatz wo Du verhandeln kannst ohne Gerichtskacke. Das wuerde ich zuerst versuchen bevor ich den Anwaelten Geld in den Rachen schmeisse.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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Zitat:Das wuerde ich zuerst versuchen
+1, sag ihr: mehr Geld=kein Umgang mehr und Tschüss
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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So habe ich das auch gemacht und es hat viele Jahre gut funktioniert, ich habe nie den vollen Kindesunterhalr bezahlt.....Versuch macht Gluch....
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