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habe innerhalb von fast zehn Jahren dem Bruder und den Eltern meiner Ex-Frau höchstens 5 Mal per Postkarte und/oder Email kontaktiert. Nie wurde irgendwie jemand bedroht, beieidigt o.ä. Es ging immer nur darum die Familie zur Unterstützung zu bitten; auch halt mal zu informieren.
Vor kurzem hat Brüderlein mir Stalking-Vorwürfe gemacht und würde mich sogar verklagen wollen – noch mal abgesehen dass er und Scheigerpapa im damaligen Unterhaltgelds Betrugfall seiner Schwester/Tochter verwickelt war.
Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht – und wie ging’s aus?
Vielen Dank
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Klagedrohungen sollten grundsätzlich ernst genommen werden. Vor allem dann, wenn man gar kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Das wird dann immer recht lustig, wenn das Verfahren sang und klanglos eingestellt wird.
Im Fall einer Anzeige wirst Du sehr wahrscheinlich von der Polizei befragt und solltest ohne Akteneinsicht die Aussage komplett verweigern. Heisst: Du sagst garnichts und unterschreibst auch nichts.
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Bei der Geschichte im Hintergrund ist so etwas vollkommen sinnlos (also informieren). Das sind Narzissten.
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Da kannst Du nur drueber lachen und weiter so machen. Sollen sie mal schoen Anzeige stellen, wird zu 100% eingestellt.
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Falls Anzeige kommt, jegliche Zusammenarbeit mit Staatsanwaltschaft/Polizei sein lassen, nichts aussagen. Dann müssen die nämlich selber ermitteln und beweisen.
Auf jeden Fall selbst einen Strafantrag nach §145d stellen, Vortäuschung einer Straftat. Passiert dann zwar auch nichts, macht die Verwandtschaft aber vielleicht vorsichtiger hinsichtlich "Gefälligkeits-Zeugenaussagen" usw.
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Vielen Dank soweit!
Bruederlein meinte sogar mich noch vor Brexit anzeigen zu wollen. Mit alle dem ich jetzt gelesen haben, soll mir das recht sein.
Es gab in dieser Familie nicht nur Betrug bei der Elterngeldstelle - Steuerhinterziehung und Insiderhandel keine seltene Sachen ....
Panto
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Das eine hat aber mit dem anderen nichts zu tun. Lass den was Dich betrifft nur machen, ist reine Zeitverschwendung fuer ihn.
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21-11-2019, 16:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-11-2019, 16:36 von Vater Morgana.)
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Fünf schriftliche Kontakte in 10 Jahren, sonst nichts.
Wirklich?
Wenn nicht hier im Forum, wo denn dann? Also bitte mal erlich.
Was hast Du in den letzten Jahren wirklich gemacht?
-Hast Du Dich wirklich nicht physisch an Dein Opfer angenähert (§ 238 (1) Nr. 1 StGB)?
-Hast Du wirklich nicht beharrlich Nachstellung betrieben, z.B. durch unerwünschte Anrufe, eMails, SMS, Briefe oder Botschaften, gemalt auf Straße oder Auto oder hast Du mittelbare Kontaktaufnahme über Dritte wie z.B. Angehörige oder Kollegen betrieben (§ 238 (1) Nr. 2 StGB)?
-Hast Du eventuell sogar Kommunikation unter dem namen des Opfers, z.B. Bestellungen oder Lieferungen getätigt, Kontaktanzeigen oder Annoncen geschaltet (§ 283 (1) Nr. 3 StGB)
-Hast Du wirklich nicht gedroht, Leben oder Gesundheit i.S.v. §§ 212, 223, 239 StGB zu verletzen (§ 238 (1) Nr. 4 StGB)?
§ 238 StGB (Nachstellung - Stalking) bezweckst den Schutz vor Nachstellungen insbesondere von "Frauen in Trennungssituationen" (Zitat einer Tatbestandserläuterung zum Strafgesetzbuch).
Mussten Deine Opfer ihr Freizeit- und Sozialverhalten ändern?
Mussten sie ihre Pläne zu Umzug oder Arbeitswechsel oder Reisen aufgeben oder verschieben?
Der Versuch einer Kontaktaufnahme wird bereits als vollendetes Nachstellen bestraft...
Kannst Du beweisen, dass Du wirklich nichts gemacht hast?
Hast Du Dir selber Deine Unterlagen kopiert, Kontakte notiert?
Wer mit derlei Gegenseite Kontakt aufnimmt, sollte sich immer absichern.
Jedes Strafverfahren kostet Geld.
Eine Einstellung ist zwar erfreulich aber es hat wieder einmal Geld gekostet und Ärger verursacht.
So, mein lieber Panto, jetzt kommst Du. Was hast Du wirklich gemacht???