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Hallo Gemeinde und ein frohes neues Jahr,
mein Kind hat dem Anschein nach den Weg in die vollstationäre Jugendhilfe gefunden.
Ist das richtig das während des Aufenthalts von mir keine Zahlungen mehr gefordert werden kann und keine Schulden in dem Zeitraum entstehen.
Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich nie gekriegt.
Hat da jemand zufällig Erfahrungswerte ?
Lg
A.
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03-01-2020, 03:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-01-2020, 03:05 von Vater Morgana.)
Hi Arminius,
(02-01-2020, 21:46)Arminius schrieb: mein Kind hat dem Anschein nach den Weg in die vollstationäre Jugendhilfe gefunden.
Was kann ich mir unter "vollstationäre Jugendhilfe" vorstellen? Und über welche Altersgruppe reden wir?
Frohes Neues!
VM
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Wenn du so was wie ein Kinderheim meinst, dann sofort Kindesunterhalt an die Mutter einstellen.
Du bekommst Post von denen und dein Einkommen wird geprüft, ich musste nichts fürs Kinderheim bezahlen, die Mutter schon.
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(03-01-2020, 08:31)Bitas schrieb: Wenn du so was wie ein Kinderheim meinst, dann sofort Kindesunterhalt an die Mutter einstellen.
Du bekommst Post von denen und dein Einkommen wird geprüft, ich musste nichts fürs Kinderheim bezahlen, die Mutter schon.
@VaterMorgana
mein Kind hat Probleme und ist wohl in einer betreuten "Wohngruppe". Genaueres weiss ich nicht...bin nur der Zahlpreller.
@Bitas
Genau das ! Dürfte das sein wie bei deinem Kind. Ich verstehe das richtig der Titel ist im Augenblick nicht Aktiv ? Es laufen keine Schulden auf und bei einem Versuch einer Zwangsvollstreckung darf ich das Schreiben für die Zwangsvollstreckungsabwehrklage nehmen ?
Steht da...
Lg
A.
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Das JA hat mir mitgeteilt das ich nicht mehr an die Mutter zahlen soll, dann werden die wohl nicht Pfänden.
Ob die Mutter mit Anwalt Pfänden kann weiß ich nicht dazu kam es bei mir nie, Schulden können keine auflaufen, macht zumindest keinen Sinn
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(03-01-2020, 12:19)Bitas schrieb: Das JA hat mir mitgeteilt das ich nicht mehr an die Mutter zahlen soll, dann werden die wohl nicht Pfänden.
@Bitas
Hast Du das auch schriftlich bekommen das Du im Falle einer Zwangsvollstreckung das Schreiben vorlegen sollst (Zwangsvollstreckungsabwehrklage).
Frage mich wer im Besitz des Titels ist...
Kostenfestsetzungsbeschluss habe ich nie erhalten...
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Ich war zu der Zeit auf den Philippinen und habe alle Schreiben nur per Mail erhalten.....ich kann dir nicht wirklich weiterhelfen.
Mich hat das nie Interessiert weil die Mutter sich nie gewagt hätte mich zu Pfänden.