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Mein Sohn hat mir vor 3 Jahren ein Verfahren aufgezwungen , dass er verloren hat. Da er nun seine Ausbildung Anfang des Jahres beendet hat, dürfte er wohl zahlungskräftig sein , so dass er mir die entstandenen Verfahrenskosten über ca.1300€ zurück erstatten kann. Die Adresse meines Sohnes ist mir unbekannt, er ist Volljährig und einen Titel besitze ich auch. Wie und wo leite ich die Pfändung ein.
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Danke Nappo, hilft ein bißchen
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Hach, das würd ich bei meinem Töchterchen auch mal gerne machen können, nur alleine, damit die mal lernt wie sich sowas anfühlt.............................
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Kann man eigentlich auch eine Titelrückgabe per Gerichtsvollzieher veranlassen? Mein Töchterlein hat per Vergleich die Rückgabe zugesichert. Nur kommt da nix ...
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Nur wenn im Vergleich eine Vollstreckungsklausel drin ist.
Ein Vergleich hat zwei Aspekte:
1. Der Rechtsstreit wird beendet
2. Es wird ein verbindlicher Vertrag zwischen den vergleichenden Parteien geschlossen.
Du musst die Titelherausgabe schriftlich mit Fristsetzung einfordern.
Verstreicht die Frist, musst du auf Vergleichserfüllung klagen und gleichzeitig die Kosten der Gegenpartei aufhalsen, alles was unter 100% Kosten der Gegenpartei bedeutet sollte wiederrum mit sofortiger Beschwerde angegangen werden wegen Unbilligkeit
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Persönlich: ich finde es traurig, wie die Zeit verstreichen und aus vermissten Kindern nud die gleichen verklagten, gehassten Personen werden wie die exen. Ich hatte 2018 den letzten Fehler gemacht und "gedacht" ich müsste mein Kind beschützen als es mir keine Kontonummer und Auskunft gab.
Heute warte ich immer noch auf das Urteil, welches mittlerweile der dritte Richter nicht fällen will, da mein Junior alle Kosten wegen einer falschen Pfändung aufgebrummt bekommt.
Es gab mal eine Zeit, da hätte ich für eine Familie alles getan. Heute bin ich bereit, die Brut brennen zu lassen und noch ne Schippe Holz beizustehen.
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Der direkte Weg wäre, die Adresse ermitteln zu lassen. Dass dir Dritte was sagen, ist wohl nicht zu erwarten (seine Mutter, Geschwister, Ausbildungsbetrieb...), also bleibt dir noch ein professioneller Adressermittler. Da gibt es einige Dienste inclusive Langzeitüberwachung, meistens gehören sie zu Inkassounternehmen. Die Kosten liegen bei niedrigen zweistelligen Beträgen und das geht bis hin zu Identitätsprüfungen bei Namensänderungen, die Erfolgsquoten liegen bei 90%.
Emotion ist da verschwendet. Wie wir alle als Unterhaltspflichtige sehr gut und eindringlich gelernt haben, müssen Schulden bezahlt werden, also wenden wir diese wichtige Erkenntnis auch an.
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(18-08-2020, 23:10)fragender schrieb: Persönlich: ich finde es traurig, wie die Zeit verstreichen und aus vermissten Kindern nud die gleichen verklagten, gehassten Personen werden wie die exen. Ich hatte 2018 den letzten Fehler gemacht und "gedacht" ich müsste mein Kind beschützen als es mir keine Kontonummer und Auskunft gab.
Heute warte ich immer noch auf das Urteil, welches mittlerweile der dritte Richter nicht fällen will, da mein Junior alle Kosten wegen einer falschen Pfändung aufgebrummt bekommt.
Es gab mal eine Zeit, da hätte ich für eine Familie alles getan. Heute bin ich bereit, die Brut brennen zu lassen und noch ne Schippe Holz beizustehen.
Ja, wie die Zeiten sich ändern ... ja, auch ich bin zutiefst erschüttert, was uns die Helferindustrie da unseren Kindern aufbrummt. Nebst der immer im Recht wissenden Mütter natürlich.
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26-08-2020, 07:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2020, 07:18 von Zahlesel_RUS.)
(19-08-2020, 11:36)p__ schrieb: [font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]Der direkte Weg wäre, die Adresse ermitteln zu lassen.[/font] Ich habe die Adresse von Stieftochter bei Standesamt für 18 EUR bekommen
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch
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Rückmeldung:
Die Vollstreckung der Schulden wurde 2022 vollzogen.
Da mir der Fragebogen des Gerichtsvollziehers zu kompliziert war, habe ich die Angelegenheit
meinem Anwalt übergeben.
Fazit:
Eigene Kosten: 49 €
Erstattung durch Schuldner: Schulden + ca. 20 %
Alle anderen Kosten wie mein RA, Gerichtsvollzieher etc. gingen zu Lasten des Schuldners.
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Glückwunsch.
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Vielleicht hat die Nummer ja fürs Kind auch einen "pädagogischen Mehrwert" ,-) Nämlich, dass man eben nicht machen kann was man will und irgendjemand zahlt dafür, Hauptsache nicht man selbst ,-)
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Mit Sicherheit. Auch, was die Konsequenz verlorener Gerichtsverfahren angeht, die man besser von vornherein vermeiden sollte.
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(28-05-2025, 09:58)Nappo schrieb: Vielleicht hat die Nummer ja fürs Kind auch einen "pädagogischen Mehrwert" ,-) Nämlich, dass man eben nicht machen kann was man will und irgendjemand zahlt dafür, Hauptsache nicht man selbst ,-)
Genau um das ging es mir, daß er lernt der Schuss kann auch nach hinten los gehen.
Ein weiterer Grund zu vollstrecken waren die beiden Bettelbriefe seiner Anwältin, ihm die Schulden doch zu erlassen.
Hätte er soviel Anstand gehabt, mich diesbezüglich selber anzusprechen, hätte er vermutlich Geld gespart.
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