Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BB OLG vom 22.06.2020, Detektiveinsatz nutzt nichts bei Unterhaltsverwirkung
#1
Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 22.06.2020 - 9 UF 254/19

Der Fall: Deutscher Mann, geschieden mit zwei Kindern für die er bereits Unterhalt zahlt meint trotz seiner bereits gemachten Erfahrungen, sich eine weitere Dame, einen Zierfisch leisten zu müssen oder sich von ihm einfangen zu lassen. Dafür sieht er sich in der Republik Moldau um, einem der korruptesten und abgewirtschaftesten Staaten Europas. Der Herr wird fündig bei einer Kassiererin (Nomen est Omen), deren einziger Wert darin liegt, dass sie 13 Jahre jünger ist. Er wähnt sich besonders schlau, indem er dort und nicht in Deutschland heiratet. Natürlich gehts anschliessend ins Land, in dem Milch und Honig fliessen und natürlich verlässt ihn die Dame bereits wenige Jahre später - pünktlich zum Wechsel der Staatsangehörigkeit. Und natürlich will sie Unterhalt für sich, der güldene Strom soll ja nicht abreissen. Darum geht es in dem Verfahren.

Das gefällt ihm logischerweise nicht. Der Zierfisch hat sich erschwerend sofort ins nächste gemachte Bett gelegt und gleich mit dem nächsten Mann angebandelt. Man fährt gemeinsam in Urlaub, zeigt sich eng umschlungen bei Facebook, behält formal zwei Wohnungen aber wohnt real zusammen. Er engagiert extra einen Detektiv, dessen Bericht ebenfalls eindeutig ist. Die Dame habe eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB und dürfe keinen Unterhalt mehr bekommen.

Das Gericht watscht ihn auf allen Ebenen ab. Erstmal sei durchaus deutsches Recht anzuwenden, Frau Kassiererin sei ja nun sogar Deutsche. Die verfestigte neue Lebensgemeinschaft könne ja schon so sein, aber die sei zu kurz. Vorher sei das gar nicht zu beurteilen. Die Richter haben dafür "zwei bis drei Jahre gesetzt", das wird in der Praxis stetig verlängert, früher hiess es zwei Jahre. Damit bleibt der Mann auch den Detektivkosten sitzen.

Also: Das Zeitmoment wird sehr ernst genommen. Vor Ablauf von "zwei bis drei Jahren" braucht man gar nicht erst versuchen, auf Unterhaltsverwirkung wegen neuer Partnerschaft zu plädieren, egal wie dicke das saubere neue Pärchen miteinander tut.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste