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Der Weg zum BGH...Frage ?
#1
Hallo Gemeinde,

wie kommt man zum BGH ?

Rechts - oder Sachverhalte die noch nicht geklärt wurden ?

Jeder Fall der vom OLG eine Zulassung zum BGH erhält ?

Jeder Fall der vom OLG abgeschmettert oder "verloren" wird...

Das man dafür einen speziellen Rechtsanwalt der eine Zulassung zum BGH hat weiß ich (Zivilrecht)...

Lg
A.
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#2
Über die Zulassung eines Anwalts beim BGH: https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/...ie-waehlen
Lies dir das genau durch, dann erkennst du bereits einige Schwierigkeiten, mit deiner Sache bis zum BGH aufzusteigen, beispielsweise das Problem einen Anwalt dafür zu finden.

Voraussetzung ist naürlich auch, dass die Berufung zum BGH vom OLG in deinem Verfahren ausdrücklich zugelassen ist. Das ist sie in den allermeisten Fällen nicht, die BGH-Erlaubnis ist mit einem Textbaustein erst einmal auf "aus" gestellt. Dagegen kannst du Bechwerde einlegen, aber wenn du keine sehr gute Begründung hast, wird die ebenfalls abgewiesen. Es muss etwas sein, das bislang noch nicht ausgeurteilt wurde. Dieser Begriff ist weit schrumpfbar, wie du dir unschwer denken kannst.

Komischerweise steigen im Unterhaltsrecht Dinge immer dann sehr leicht auf, auch wenn sie schon -zigmal ausgeurteilt wurden. Immer dann, wenn der BGH wieder irgendeine Schraube anzieht und die bestehende Rechtssprechung für Unterhaltspflichtige zur noch grösseren Katastrophe machen will. Beispiele dafür: Der Skandal mit der abgeschafften Verwirkung von Unterhaltsschulden oder die Unterhaltsverdoppelung, indem ganz plötzlich Betreuungskosten zu Mehrbedarf werden. Das waren längst geklärte Fragen, für die auch keine neue gesetzlichen Regelungen dazugekommen sind. Und schwuppiwupp heisst es im Beschluss "in Abkehr der früheren Ansicht des Senats..."

Ich sehe da vor allem eine riesige Klüngelei am Werke, eine Kloake deren Gestank durch die Sitzungszimmer zieht. Die Vorgehensweise wird sauber unter den Roben verborgen, aber man kennt sich unter Gangstern sehr genau, aber die Ergebnisse sprechen eine sehr deutliche Sprache und die sind öffentlich nachzulesen, wenn man sich die Mühe macht.
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#3
@p...Danke...sowas habe ich mir fast gedacht.

Schon traurig f. all die Väter die noch an die Gerichtsbarkeit glauben...

Muss gestehen das die Richter die ich bisher so in meinen Strafverfahren hatte...auch keine Fans des Familienrechts waren...
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#4
In Strafsachen kommst du mit einer Revision recht schnell zum BGH.
In Zivil- und Familiensachen, wenn das Berufungsgericht es zulässt. Das machen die selten. U.a. bei besondere Bedeutung etc. Ansonsten kannst du eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen lassen. In der Regel kommt man aber mit allen Sachen nur sehr schwer zum BGH, egal ob Familienrecht oder allgemeines Zivilrecht.

Einen BGH Anwalt findet man eigentlich immer. Zur Not mit einer Kammerbeschwerde drohen.
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#5
Bedingt durch die Zulassungssituation wird man für einen tauglichen Anwalt am BGH häufig die Abrechnung nach Stundensatz anbieten müssen. Auch das ist eine der unausgesprochenen erhöhten Schwellen, denn das muss man sich erstmal leisten können.
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#6
(08-01-2021, 14:49)p__ schrieb: Bedingt durch die Zulassungssituation wird man für einen tauglichen Anwalt am BGH häufig die Abrechnung nach Stundensatz anbieten müssen. Auch das ist eine der unausgesprochenen erhöhten Schwellen, denn das muss man sich erstmal leisten können.

Das ist ja das schöne am Strafrecht vor allen am § 170 StGB...Du stimmst einfach der Einstellung nach § 153a NICHT zu...Was glaubst du wie der Richter ins Schwitzen kommt...

Mordsshow die man geboten bekommt...(In dieser Sekunde fällt den Richtern die Urteile der OLG zum § 170 StGB ein !)...
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#7
Bei dir gehts um Zivilrecht Richting BGH?
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#8
(08-01-2021, 15:11)p__ schrieb: Bei dir gehts um Zivilrecht Richting BGH?

Ja mir ging es um das Zivilrecht ! Strafrecht ist kein Problem bisher alle Verfahren überlebt...
Wollte nur mal Wissen was ist wenn ich mich Wehren würde bzgl. (Verwirkung, Verjährung ect.)...

Habe aber gelernt lass den Titel wo er ist und Kämpfe dann wenn alles gelaufen ist ! Keine Abänderungsklage...

Pfändungssicher machen und eingraben...und kommen lassen !
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