Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Frage zu PKH
#1
Wenn ich das richtig verstehe, dann könnte der Staat innerhalb von 4 Jahren nach der Scheidung die finanzielle Lage überprüfen, stimmt es?

Wurde Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, kann Ihre finanzielle Situation bis zu 4 Jahre nach Beendigung des Verfahrens regelmäßig überprüft werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums findet keine PKH-Überprüfung mehr statt.

Quelle: https://www.prozesskostenfinanzierung.de...erpruefung

Interessant, für welchen Zeitraum werden die Nachweise verlangt und was genau will man sehen?

Meine finanzielle Situation hat sich verschlechtert, während der EX eher umgekehrt, so ziemlich kurz nach der Scheidung macht sie mehr als 4 Stunden pro Tag. Und dann noch ein neues Auto gekauft..
Zitieren
#2
Ja, vier Jahre lang wird um Auskunft gebeten und dann ggf. zurückgefordert. Wichtig ist, dass das jederzeit passieren kann. Bei mir haben sie in den Monaten vor Ablauf der vier Jahre dreimal im Abstand von drei Monaten Auskunft verlangt.
Inhalt der Auskunft ist in etwa das, was du auch als Unterhaltspflichtiger sagen musst. Zahlen und Nachweise.
Zitieren
#3
(07-06-2021, 16:50)Splash schrieb: Meine finanzielle Situation hat sich verschlechtert,

Meines Wissens nach kannst Du eine Reduzierung der Raten bzw. Befreiung von der Ratenzahlung beantragen, wenn sich Deine Situation, um >100,-€/Monat verschlechtert hat.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste