08-07-2021, 15:22
BayObLG, Beschluss vom 18.03.2021 - 202 StRR 19/21
Volltext https://openjur.de/u/2344229.html
170 StGB lässt Grüßen!
Ein Amtsrichter verurteilt einen Vater als Schwerverbrecher zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten!
Übrigens eine typische schwammige Weiberargumentation wegen "Betrug" und "Unterhaltspflichtverletzung".
Berufung wird nicht zugelassen. Er geht in Revision:
Oberlandesgericht attestiert katastrophale Rechtsfehler:
- "Aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen wäre", ohne genau zu bestimmen, in welcher Höhe dies der Fall gewesen sein soll.
- Das Erstgericht spricht einerseits von "Einkünften" und andererseits von "Nettoeinkommen", was schon nicht miteinander in Einklang zu bringen ist.
- Auch fehlen Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der jeweiligen Kindesmütter.
- Hinsichtlich der beiden Fälle des Betrugs kann das Urteil ebenfalls keinen Bestand haben, weil die Strafzumessung rechtsfehlerhaft ist.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, so rettet sich vorerst der Nichtzahler im letzten Moment aus Schlinge! Es wäre wirklich interessant zu wissen, wie ist es am Ende für Ihn ausgegangen ist.
Volltext https://openjur.de/u/2344229.html
170 StGB lässt Grüßen!
Ein Amtsrichter verurteilt einen Vater als Schwerverbrecher zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten!
Übrigens eine typische schwammige Weiberargumentation wegen "Betrug" und "Unterhaltspflichtverletzung".
Berufung wird nicht zugelassen. Er geht in Revision:
Oberlandesgericht attestiert katastrophale Rechtsfehler:
- "Aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen wäre", ohne genau zu bestimmen, in welcher Höhe dies der Fall gewesen sein soll.
- Das Erstgericht spricht einerseits von "Einkünften" und andererseits von "Nettoeinkommen", was schon nicht miteinander in Einklang zu bringen ist.
- Auch fehlen Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der jeweiligen Kindesmütter.
- Hinsichtlich der beiden Fälle des Betrugs kann das Urteil ebenfalls keinen Bestand haben, weil die Strafzumessung rechtsfehlerhaft ist.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, so rettet sich vorerst der Nichtzahler im letzten Moment aus Schlinge! Es wäre wirklich interessant zu wissen, wie ist es am Ende für Ihn ausgegangen ist.