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BayObLG 18.03.2021: Als Vater fast zum Schwerverbrecher
#1
BayObLG, Beschluss vom 18.03.2021 - 202 StRR 19/21
Volltext https://openjur.de/u/2344229.html

170 StGB lässt Grüßen!
Ein Amtsrichter verurteilt einen Vater als Schwerverbrecher zur Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten!
Übrigens eine typische schwammige Weiberargumentation wegen "Betrug" und "Unterhaltspflichtverletzung".
Berufung wird nicht zugelassen. Er geht in Revision:
Oberlandesgericht attestiert katastrophale Rechtsfehler:

- "Aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen wäre", ohne genau zu bestimmen, in welcher Höhe dies der Fall gewesen sein soll.
- Das Erstgericht spricht einerseits von "Einkünften" und andererseits von "Nettoeinkommen", was schon nicht miteinander in Einklang zu bringen ist.
- Auch fehlen Feststellungen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der jeweiligen Kindesmütter.
- Hinsichtlich der beiden Fälle des Betrugs kann das Urteil ebenfalls keinen Bestand haben, weil die Strafzumessung rechtsfehlerhaft ist.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen, so rettet sich vorerst der Nichtzahler im letzten Moment aus Schlinge! Es wäre wirklich interessant zu wissen, wie ist es am Ende für Ihn ausgegangen ist.
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#2
Solche Begründungen dieses Amtsrichtergelumpes gibt es zuhauf. Bei mir war es sogar so, dass dieser Sack sogar behauptete, ich hätte einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt. Frei erfunden. Jetzt ist er Pensionär und hat sich die Fenster vergittern lassen. Leider trifft man ihn demnach nicht auf Waldspaziergängen.
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#3
Eine neue ähnliche Entscheidung:
BayObLG, Beschluss vom 13.12.2021 - 204 StRR 560/21
https://openjur.de/u/2382658.html

Es geht um 6 Monate Knast ohne Bewährung!

Wieder werden dieselben gravierenden Rechtsfehler gerügt.
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#4
Peinlicher gehts nicht mehr. Erst muss sogar das Berufungsgericht zugeben, dass sie die völlig korrekt und fristgerechten eingereichten Unterlagen zur Revisipn schlichtweg verschlampt haben (wie oft passiert das wohl, ohne dass sie es zugeben ?!), dann listen sie im Prinzip alle grundlegenden Rechtsfehler auf, die ein Richter in diesem Verfahren überhaupt machen.

- noch nicht einmal der Unterhaltsbedarf des Kindes wurde fesgestellt.
- das korrekte Einkommen das Angeklagten - ignoriert, nicht festgestellt. Kann der überhaupt zahlen? Nicht festgestellt.
- leistungsfähiger anderer Elternteil? Ignoriert. Nicht festgestellt.
- die existierenden weiteren Unterhaltspflichtigen: Ignoriert. Nichts dazu festgestellt. Noch nicht einmal der Zeitpukt, wann die dazugekommen sind.
- dazu noch diverse weitere Rechtsfehler.

Fazit: Der faulste und fetteste Hintern im Land ist ein Richter.  Und der Einzige, der aufgrund der eigenen Faulheit, Inkomptenz und Dummheit in der Lage ist, deshalb jemand ins Gefängnis zu schicken. Dieser ObLG - Beschluss kommt einer amtlichen Feststellung gleich, dass ein LKW-Fahrer im Vollsuff plus Drogen plus starker Kurzsichtigkeit einen Riesenschaden in seinem Beruf verursacht hat. In jedem Beruf wäre jetzt Ende Gelände und der Lappen weg. Im Richterberuf: Da gibts die turnusmässige Besoldungserhöhung. Diagnose: Verkommen und verrottet bis ins Mark.
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#5
"Aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen wäre"...
Für mich unbegreiflich das dieser Textbaustein überhaupt noch benutzt wird !!!!...

Zitat aus meinem Nichteröffnungsbeschluss: "Würde man dieser Ansicht sein, wäre eine Ermittlungsbehörde Staatsanwaltschaft nicht notwendig."... Dodgy
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