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Nur der leibliche Vater, der darf weiterhin um sein Sorgerecht klagen......
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(18-01-2022, 17:44)Austriake schrieb: Nur der leibliche Vater, der darf weiterhin um sein Sorgerecht klagen......
Was erwartest Du denn, frau/etwas muss halt Prioritaeten setzen. Ist alles wichtiger als ein echter Vater.
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Rechte fuer alle ausser fuer Vaeter. Die sollen zahlen und ansonsten die Klappe halten:
https://www.spiegel.de/panorama/gesellsc...2286d8aea0
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Das gibt dann die sechste Vaterkategorie plus eine neue Mütterkategorie. Bisher:
1. Vater mit der Mutter verheiratet - gemeinsames Sorgerecht und alle Pflichten.
2. Vater nicht mit der Mutter verheiratet - kein gemeinsames Sorgerecht und alle Pflichten.
3. Biologischer Vater, dem die rechtliche Vaterschaft verweigert wird - kein gemeinsames Sorgerecht, kein Umgang. Alle Pflichten ab dem Zeitpunkt, den allein die Mutter bestimmt.
4. Vater, dem das Kind wegadoptiert wird - auch zwangsweise nur beim Vater und nicht der Mutter möglich nach §1748 Abs. 4 - praktisch keine Rechte und alle Pflichten bis zur Adoption, dann keine mehr.
5. Rein biologischer Vater, Seitensprung-Vater, Samenspender - keinerlei Rechte und die Möglichkeit späterer Pflichten.
Dann kommt also noch der Vater, dessen Kind eine Mutter plus eine Ehefrau hat. Der wird dann irgendwo zwischen die Ehefrau und den biologischen aber nichtrechtlichen Vater gezwängt. Umgekehrt natürlich vööööölig unmööööglich: Das Schwulenpaar, von dem ein Mann in einer schwachen Bi-Nacht ein Kind zeugte, kriegt das Kind dann einen zweiten Vater?
Angesichts der Haltbarkeit lesbischer Partnerschaften und der Gewalthäufigkeit wirds dann nach diesem magnum opus Gesetz jedenfalls eine Handvoll Frauen mehr geben, die die Erfahrung machen dürfen für ein Kind zu zahlen ohne sowas was damit zu tun zu haben. Eigentlich zu begrüssen, wäre da nicht das lästige Kind. Oder man zieht -schwuppdiwupp- den biologischen Vater wieder aus dem Zylinder. Kind sein kann schon spannend sein nach einer rotgrünen Koalition. Kinder tun gut daran, morgens beim Aufwachen erst mal zu fragen: "Elter 1, wer ist heute mein Elter 2 und wer ist Elter 3?". Immer gut orientiert sein, was gerade umreformiert wurde.
Aber auf eins kann man sich eisenhart verlassen, durch all die Jahre hindurch: Väter ohne Trauschein kriegen kein Sorgerecht. In diesem Geschlechtsrassismus und vollautomatischer Entwertung de jure von Vätern sind sich alle Koalitionen einig. Gleichberechtigte Mütter und Väter geht ja gar nicht. Jetzt gleichberechtigen wir erst mal Mütter und Frauen.
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(04-02-2022, 11:05)p__ schrieb: Angesichts der Haltbarkeit lesbischen Partnerschaften und der Gewalthäufigkeit wirds dann nach diesem magnum opus Gesetz jedenfalls eine Handvoll Frauen geben, die die Erfahrung machen dürfen für ein Kind zu zahlen ohne sowas was damit zu tun zu haben. Eigentlich zu begrüssen, wäre da nicht das lästige Kind. Oder man zieht -schwuppdiwupp- den biologischen Vater wieder aus dem Zylinder.
Nein. In dem Fall muß die nicht betreuende Mutter zahlen. Kein gesetzlicher, sondern vertraglicher Unterhalt.
Oberlandesgericht Brandenburg (Az: 9 UF 178/20)
Zitat:„Das Amtsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen eine vertragliche Unterhaltsverpflichtung der Antragsgegnerin gegenüber der Antragstellerin gemäß § 328 BGB begründet.
1.) (Kein) Gesetzlicher Unterhaltsanspruch
Zutreffend hat das Amtsgericht zunächst ausgeführt, dass ein gesetzliches Unterhaltsverhältnis (§§ 1601 ff. BGB i.V.m. §§ 1591 ff. BGB) zwischen den hier Beteiligten nicht besteht. Denn die Antragsgegnerin ist weder die Mutter der Antragstellerin gem. § 1591 BGB noch ihr Vater gem. § 1592 BGB noch kommt ein anderweitiges gesetzliches Co-Mutterschaftsverhältnis analog §§ 1591 ff. BGB in Betracht.
2.) Vertraglicher Unterhaltsanspruch
Jedoch folgt aus den Regelungen des § 328 BGB (i.V.m. den §§ 1601 ff. BGB), dass die Antragstellerin aufgrund eines zwischen ihrer Mutter und der Antragsgegnerin geschlossenen Vertrages zugunsten Dritter unterhaltsrechtlich berechtigt ist.“
Quelle:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuel...tnerschaft
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Ist ja nicht sicher, wie genau das der Herr von der FDP, der Buschmann nun gesetzlich regeln will. Es sieht schon nach Doppelmutter aus. Wie es bisher war, ist klar.
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(04-02-2022, 12:11)p__ schrieb: Ist ja nicht sicher, wie genau das der Herr von der FDP, der Buschmann nun gesetzlich regeln will. Es sieht schon nach Doppelmutter aus. Wie es bisher war, ist klar.
Ich kann mir auch vorstellen, das im Zweifelsfall immer noch der biologische Vater zum Bankautomaten wird, bevor die Staatskasse
dafür aufkommen muß.
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Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Im Tierreich gibt es noch heute das seltene Phänomen der Selbstbefruchtung. Für mich ein Relikt aus der Entstehungsgeschichte des Lebens auf der Erde, denn am Anfang kann es nur eine Eva gegeben haben. Nachdem Eva selbst keinen Bock mehr hatte jagen zu gehen um das Gör satt zu bekommen, wurde der erste Mann geboren, und seither sind wird die gearschten der Evolutionsgeschichte. Doch die Evolution versuchte gegenzusteuern indem sie uns Männer kräftiger und robuster baute, so dass wir in den vielen Kriegen der Geschichte vorrangig eliminiert wurden. Leider hat das nicht ausgereicht, das Adamproblem zu beseitigen. Also hat die Evolution uns nun dieses Corvidvirus geschickt, um es auf diesem Wege zu versuchen. Denn auch an diesem sterben zumeist wir Männer
https://www.roche.de/aktuelles/stories/g...e-covid19/
Leider bis dato nur mit mäßigem Erfolg, … aber vielleicht kommt nach der Omikron-Variante ja noch eine Papadead-Mutation hinterher? Ob die [Unterschreitung des Mindestniveaus] dann endlich merken, dass sie nach unserer Ausrottung wieder selbst jagen müssen? Es wäre wünschenswert.