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Man(n) war vor ca. 4 Jahren bei einem Anwalt wegen Verkehrstecht. Dieser Anwalt hat vor kurzem oder schon länger (keine Ahnung) in die Kanzlei der Ex gewechselt welche diese beim FamG vertritt. Würde hier ein Interessenskonflikt bestehen, zwecks Mandat niederlegung bei der EX? Oder wären die Themen zu fremd?
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Da es ein anderes Rechtsgebiet und eine ganz andere Rechtssache ist, besteht da kein Interessenkonflikt. Es gibt auch keine für die Rechtssache bedeutsame vertrauliche Information, nehme ich an. Ist aber nur eine Annahme. Wenn du damals wegen Suff den Führerschein verloren hast und nun wird mittels Informationen von damals geltend gemacht, du wärst ein schlechter Vater und müsstest deshalb das ABR verlieren, dann ist das was anderes.
Es läuft eine BRAO-Reform, die das genauer fasst und die darin einen Interessenkonflikt konstatieren könnte. Aber die ist noch nicht durch. Dort wird auch die Frage nach der Sozietät, der Kanzlei geregelt und auch auf andere Anwälte dieser Kanzlei ausgeweitet. Künftig könnte ein Interessenkonflikt auf mehr Fälle wie bisher zutreffen.
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War damals was mit schaden am gebraucht Wagen. Also hat sich das erledigt. Danke
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Andere Frage, gegen mich läuft ja seit fast zwei jahren ein Strafverfahren aufgrund der Kindesmutter. Der Anwalt der die Mutter beim FamG vertritt wurde im Strafverfahren dem Kind als Verfahrensbeistand beigeortnet. Liegt hier ein Interessenskonflikt vor?
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17-05-2022, 15:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-05-2022, 16:05 von DerU.)
Ich kenne einen ähnlichen Interessenskonflikt. Ein Nebenklägeranwalt in einer Strafsache hat das AG, welches einen Ergänzungspfleger (RA mit Interessenskonflikt) benannt hat formlos auf den Konflikt hingewiesen. Daraufhin wurde ein anderer Ergänzungspfleger benannt. Die Welt schein bei den Roben sehr klein zu sein.
Wenn Du anwaltlich vertreten bist, würde ich den eigenen RA darauf hinweisen lassen. Ggf. lässt sich der Konflikt auch taktisch nutzen, wenn man mit dem Hinweis etwas wartet.
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17-05-2022, 21:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-05-2022, 21:34 von Ruffys.)
Wenn es nur so einfach wäre
deswegen wollt ich dazu eure Meinung hören.
Die Anwältin der Mutter war, bevor sie zusätzlich der Tochter beigeortnet wurde, im Umgangs Verfahren immer bestens über das gesamte Strafverfahren informiert. Selbst das dortige Gutachten hatte Sie fast schneller als ich erhalten und darauf (vorerst) erfolglos nen Sorgerechtsentzugs Verfahren angezettelt. Keine Ahnung wie die zum damaligen Zeitpunkt es geschafft hatte über alles informiert zu sein ohne die Tochter zu vertreten. Meinen Anwalt hatte ich damals schon darauf hingewiesen, und es wurde ans Gericht geschrieben. Die sehen das leider nicht so und die durfte an der strafverhandlung teilnehmen (welche vor Ort direkt verschoben werden musste da eine zeugin, (Freundin der Mutter) am vorabend plötzlich corona hatte). Könnte das zum Vorteil in einem möglichen Berufungsverfahren sein bzw für eine Revision?
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Bei mir war es ähnlich. RAin war erst im Familienrecht für mich tätig, dann sollte sie auch noch was im Strafrecht (Ergänzungspfleger) machen. Dem AG wäre der Umstand bekannt gewesen, man hätte abgewogen bla bla... Der Nebenkläger Anwalt hat dagegen erfolgreich Beschwerde (ist das Rechtsmittel) eingelegt. Dann wurde per Beschluss darüber entschieden.
Das Strafrecht ist das seriöse Rechtgebiet. Ein Interessenkonflikt wurde erkannt und die Rolle Ergänzungspfleger neu besetzt.
Die RAin deiner Ex darf nicht im Umgangsverfahren aus der Strafakte zitieren bzw. Dokumente verwenden. Es muss das Hinzuziehen der Akte beantragt werden. Verstößt sie dagegen macht sie sich strafbar.
Du/ ihr könnt auch die Anwaltskammer auf den Interessenskonflikt aufmerksam machen.
War die RAin deiner Ex im Strafverfahren mit der Nebenklage beauftragt? Das berechtigt ebenfalls zu Akteneinsicht.
Viel würde Dir die Neubesetzung der Verfahrensbeiständin im Schmierentheater Umgangsverfahren jedoch nicht bringen.
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Laut meinen Unterlagen wurde durch Beschluss einfach entschieden das die Mutter Anwältin der Tochter beigeortnet wurde, keine Ahnung ob sie dadurch mit der Nebenklage beauftragt ist. Sie hatte aber schon vorher regelmäßig Einsicht in die Strafakte erhalten.
Ob beantragt wurde die Strafakte hinzuziehen kann ich nicht sagen , zumindest hatte ich dazu vom FamG nichts erhalten. Evtl stehts in den Akten, müsste ich mal meinen Sorgerechts Anwalt fragen. Aktuell geht's beim FamG nicht weiter ohne Ende des Strafverfahrens.
Zwecks deines letzten Satzes... die Anwältin vertritt die Mutter beim FamG und die Tochter beim Strafverfahren. Fürs FamG selbst wurde der Tochter kein Verfahrensbeistand beigeortnet.
Hätte es den positive Auswirkungen bei einer möglichen Revision/Berufung fals das Gericht ein Urteil fällt ohne andere Verfahrensbeiständin?
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Vielleicht könntest Du den ganzen Fall schildern inkl. worum es in den jeweiligen Verfahren grob geht.
Wenn es in der Strafsache zu einer Verurteilung kommt, überprüft die nächst höhere Instanz - auf Antrag - das Urteil auf Rechtsfehler (Revision/Berufung) - ggf. wird dann neu verhandelt mit anderen Beteiligten - kostet dich womöglich Zeit, Geld und Nerven. Ob dieser Interessenskonflikt einen Rechtsfehler darstellt, kann dein Anwalt besser beantworten als ich.
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Grob angerissen die Geschichte. KM erlaubte keinen Umgang mehr und unterstellte mit Hilfe des JA sexuellen Missbrauch des Kindes gegenüber. Daraufhin hab ich ein Umgangsverfahren angeleiert welches der Richter inhaltlich zur Klärung des vorwurfs an die StA weiter gab. Nach dem Aussage psychologischen Gutachten strebte die Mutter einen Sorgerechtsentzug an welches abgelehnt wurde.
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(17-05-2022, 15:22)Ruffys schrieb: Der Anwalt der die Mutter beim FamG vertritt wurde im Strafverfahren dem Kind als Verfahrensbeistand beigeortnet. Liegt hier ein Interessenskonflikt vor?
Ja, das sieht sehr danach aus. Muss freilich auch so von Familiengericht oder beim Strafverfahren gesehen werden.
Im Strafverfahren vertritt er allein die Interessen des Kindes. Auch gegen die der Eltern. Deshalb wird er ja bestellt. Beim Familiengericht vertritt er dagegen einen dieser Elternteile. Hinzu kommt die Gefahr, dass er dem mütterlichen Belastungseifer im Strafverfahren folgt, der er ja auch im Zivilverfahren verpflichtet ist. Ich würde da sofort seinen Ausschluss vom Verfahren beantragen lassen.
Warten würde ich nicht, es ist in deinem Interesse das Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Jeder Aufschub bringt Nachteile bei Umgang und Sorgerecht mit sicht.
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Der umgang läuft mittlerweile schon fast 2 Jahre wöchentlich nur noch 2 Std. begleitet. Wie oben geschrieben hatte der Anwalt das Strafgericht darauf hin gewiesen, das war vor einem Jahr direkt nach der beiordnung, die sehen darin keinen Konflikt.
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Und umgekehrt? Das Familiengericht darauf hinweisen, dass dieser Anwalt einem Interessenkonflikt unterliegt?
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18-05-2022, 17:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-05-2022, 17:25 von Ruffys.)
Das wäre eine Überlegung wert und müsste ich mit dem FamG Anwalt bzw dem Straf Anwalt zu gegebener zeit besprechen.
Bzw fals das FamG hier einen Konflikt sehen würde müsste die Anwältin dann beide Mandate niederlegen oder nur das beim FamG?
Beim FamG stehen die Bänder sowieso still solange die Strafsache noch läuft, oder anderes gesagt eine Änderung des aktuellen umgangs hält der Anwalt für wenig Erfolgs versprechend.