Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wechselmodel bei Harz4
#1
Folgende Frage für die Zukunft:
Kind 6 (Mindestunterhalt ohne Titel) lebt bei der Mutter, diese erhält Hatz 4 und (wahrscheinlich noch immer) eine kleine Berufsunfähigkeitsrente. 
Sollte ich irgendwann eine 50/50 Betreuung bekommen, hätte das Auswirkungen auf die Finanzen der KM?

Aktuell sollte es ja so sein das mein Unterhalt mit den harz4 Leistungen fürs Kind verrechnet wird. 

Bei einer hälftigen Betreuung würde sich meine Unterhaltslast zwar nicht auf 0 aber stark veringern.
Wäre es dann so das die Hatz 4 Leistungen fürs Kind bei der mutter ansteigen würden, also die Mutter im Endeffekt das selbe Geld über hätte?
Zitieren
#2
Dazu muss man alle konkreten Zahlen kennen. Was sie übrig hat? Vielleicht mehr, denn sie hat im Wechselmodell ja auch weniger Ausgaben fürs Kind.
Zitieren
#3
Was die Ex auf das Konto bekommt kann ich nicht sagen. Mal schaun ob ich da irgendwann ran komme.

Kommt es da darauf an was das Kind alles an Leistungen erhält, lässt sich das übers Jobcenter in Erfahrung bringen auch ohne zustimmung der mutter?
Zitieren
#4
(21-02-2022, 13:16)Ruffys schrieb: lässt sich das übers Jobcenter in Erfahrung bringen auch ohne zustimmung der mutter?

Du meinst, man könnte da mal anrufen, "Guten Tag, hier Maier. Mich würde mal interessieren was sie der Frau Müller so alles zahlen, schicken sie mir da mal eine Aufstellung zu?"

Probiers und schildere die Erfahrungen damit hier :-)
Zitieren
#5
Was sie der Mutter zahlen, werden sie sicherlich nicht rausrücken.  Tongue
Aber das was das kind an Leistungen erhält sollte doch möglich sein oder nicht? Müsste mir notfalls die Mutter das auf Nachfrage nach § 1686 theoretisch mitteilen?

Hab zwar vor 4 Wochen beim JC mal ne anfrage nach 15 DSGVO zu mir und meiner Tochter gestellt, aber Antwort steht noch aus. Denke nicht das da irgendwelche Beträge bei stehen werden.
Zitieren
#6
Auch wenn mein Schreiben letztens ans JC nichts mit meiner zwischen Frage zu tun hatte, hab heute Post bekommen.
Auskunft nach 15 DSGVO über das Kind erteilen die bei gemeinsamer Sorge nur bei gemeinsamen Antrag mit der Mutter.

Zur verständlichung meiner eingangs frage, mir gings nicht darum ob die Mutter durch ein Wechselmodell mehr in der Tasche hätte, sondern darum ob die ihr fürs Kind dann meinen teilweise wegfallenden Unterhalt aufstocken würde, also sie das selbe wie jetzt ohne WM hätte...

fals dem so wäre könnte man der Mutter das WM ja schmackhafte machen, also gleiches Geld wie vorher bei weniger Kosten und evtl noch einen Teil des eingesparten unterhaltes so geben.

Kann dazu noch einer was sagen?
Zitieren
#7
Wie schon gesagt: Mangels Zahlengrundlagen bleibt das reine Spekulation. Man kann keine Ergebnisse aus Leerstellen errechnen. Du kannst ja pokern und das einfach behaupten. Vielleicht rückt sie dann die Zahlen raus, um dir das Gegenteil zu beweisen :-)
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wechselmodel Jigsaw 6 4.775 09-11-2014, 10:39
Letzter Beitrag: wackelpudding

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste