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Der Titel sagt schon alles
#1
https://www.welt.de/politik/deutschland/...tscht.html

Leider habe ich kein Abo und finde es auch sonst nirgendwo.

Wie immer mal zur gerade nicht passenden Zeit durch den Krieg, der logischerweise gerade mehr Thema ist.

Vielleicht gibt es ja einen hier, der das Abo hat und uns Einblick verschafft.

Wollte die Info nicht vorenthalten.

Ändern wird sich eh nichts, außer dass bald russische Dolmetscher gefragt sind.
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#2
Wenn Familien auseinanderbrechen, sind finanzielle Nöte oft programmiert. Gerade bei Geringverdienern reicht das Geld dann hinten und vorne nicht mehr: weder für die Kinder, noch für sich selbst. Hier erzählt ein Betroffener vom brutalen Abstieg.

Norbert Rott gehört zu den Menschen, die man „späte Väter“ nennt. Demnächst wird er 61 Jahre alt, seine drei Söhne sind zwölf, 14 und 17 Jahre alt. Als er vor zwölf Jahren mit seiner damaligen Frau vom Ruhrgebiet nach Ostfriesland zog, war das Familienleben noch intakt. Sogar ein Haus konnten die Erzieherin und der Schulassistent sich für die Familie leisten.
Dann aber trennten sich die Eheleute – und für Rott begann das, was er rückblickend als Abstieg in die Armut bezeichnet.
Denn er ist das, was man im Unterhaltsrecht einen „Mangelfall“ nennt: Von seinen rund 2000 Euro netto bleibt ihm abzüglich von Selbstbehalt, berufsbedingten Ausgaben und den nötigen Medikamenten für seine chronische Krankheit trotz seines Vollzeitjobs nicht genug Einkommen übrig, um den Mindestunterhalt für die drei Teenager-Söhne zu bezahlen. Nach der von den Oberlandesgerichten erstellten Düsseldorfer Tabelle, die als Richtschnur für den Unterhaltsbedarf dient, wären das 1266 Euro.

Schlimmer noch: Weil er vor knapp zehn Jahren ein baufälliges 90-Quadratmeter-Häuschen gekauft und hergerichtet hat, um ein Kinderzimmer für seine Söhne zu haben, muss Rott auch noch einen kleinen Kredit bedienen. Der aber übersteigt die Pauschale, die Unterhaltspflichtigen für ihre Wohnkosten zugebilligt wird, bei Weitem.
1160 Euro stehen berufstätigen Unterhaltspflichtigen als Selbstbehalt zu. Darin ist für Wohnkosten eine Warmmiete von 430 Euro vorgesehen. „Von dem Geld würde ich nicht einmal eine Einzimmerwohnung finden“, sagt Rott. „Ich möchte aber auch, dass meine Kinder ein Zimmer haben, wenn sie bei mir sind.“
Abzüglich des reduzierten Unterhalts, den er derzeit für die Kinder zahlt, und der laufenden Fixkosten blieben ihm derzeit gerade einmal 200 Euro für Essen und Leben, sagt Rott. Und jetzt fordert das Jugendamt auch noch Tausende Euro Unterhaltsvorschuss zurück, mit dem der Staat in die Bresche gesprungen ist, weil Rott das Geld für seine Söhne nicht aufbringen kann. Die erhöhten Aufwendungen für die Wohnung lässt das Amt nicht gelten.

„Wenn das durchkommt, muss ich das Häuschen verkaufen und mit meinen Kindern im Wohnwagen schlafen“, klagt der Schulassistent. Seine Altersvorsorge wäre dann perdu. „Das wiederum kann nicht das Ziel unseres Unterhaltsrechts sein, das eben keinen Rückgriff auf den Staat wünscht“, sagt seine Anwältin Maren Waruschewski.

Was Norbert Rott nicht in den Sinn will: Wäre er arbeitslos, stünde ihm nicht nur der Hartz-IV-Regelsatz, sondern auch eine größere Wohnung zu, da er dann an den Umgangstagen in einer sogenannten temporären Bedarfsgemeinschaft mit seinen Kindern leben würde. 653 Euro für eine Wohnung plus 121 Euro Heizkosten stünden ihm dann zu, hat er herausgefunden. Diese offensichtliche Diskrepanz zwischen Unterhaltsrecht und Sozialrecht verärgert ihn zutiefst.

„Ich hege eigentlich keinen Sozialneid“, sagt der 60-Jährige. „Aber es kann doch nicht sein, dass Menschen, die den ganzen Tag arbeiten gehen, in Steuerklasse 1 sind und sich um ihre Kinder kümmern, schlechter gestellt werden als jemand, der gar nicht arbeiten geht.“
„Im wahrsten Sinn des Wortes bitterarm“
Beim Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) kennt man zahllose Fälle von Unterhaltspflichtigen, meist Väter, die unter den finanziellen Verpflichtungen drohen zusammenzubrechen. „Über der Hälfte von ihnen verdienen so schlecht, dass sie nach der Düsseldorfer Tabelle als Mangelfall gelten“, sagt Verbandssprecher Josef Linsler.
Bei zwei Kindern sei das bei einem Nettoeinkommen von weniger als 1900 Euro gegeben. „Das bedeutet, dass die Kinder nicht den vollständigen Mindestunterhalt bekommen und der Unterhaltspflichtige selbst auf den Selbstbehalt zurückgeworfen ist.“
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Die 1160 Euro, die er von seinem Nettoverdienst behalten dürfe, müssten für Wohnen, Essen, Kleidung, soziokulturelle Teilhabe und die Betreuung der Kinder reichen, sagt Linsler. „Das lässt sich mit 1160 Euro nicht stemmen. Wer nicht auf die Eltern oder die Großeltern zurückgreifen kann, ist im wahrsten Sinn des Wortes bitterarm.“

Während der Mindestunterhalt für Kinder seit 2008 um 40 Prozent gestiegen sei, habe sich der Selbstbehalt nur um 28 Prozent erhöht, merkt der Verband an. Vor allem die Wohnkostenpauschale von 430 Euro warm mache den Trennungseltern zu schaffen. „Die Mieten sind allgemein angestiegen, in den Städten geradezu explodiert“, sagt Linsler. In einigen Städten sei damit nicht einmal eine Single-Wohnung zu finanzieren. „Gerade wenn jemand mehrere Kinder hat und mitbetreut, braucht er eine größere Wohnung.“


Theoretisch könnten Unterhaltspflichtige zwar eine angemessene Wohnung einklagen. In der Praxis handelten die Gerichte allerdings ausgesprochen restriktiv. Der Verband spricht sich deshalb für eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale auf 500 Euro aus.
Dass der Selbstbehalt oftmals nicht mehr zum Leben reicht, hat auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages in ihrer jüngsten Stellungnahme vom Juni 2021 festgestellt. Sie regte an, den Satz auf 1230 Euro für Erwerbstätige und 1000 Euro für nicht Erwerbstätige anzuheben.
Zudem hält die Kommission die darin enthaltenen Sätze bei mehreren Kindern für zu hoch angesetzt: Schon jetzt reiche ein Einkommen von 1900 Euro nicht mehr aus, um zwei Kinder angemessen zu unterhalten, heißt es in der Stellungnahme. Wenn die Düsseldorfer Tabelle auch weiterhin als Maßstab für die Bemessung des Kindesunterhaltes gesellschaftlich akzeptiert werden solle, müsse sie grundlegend überarbeitet werden.

Dagegen wiederum protestierte der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Unterm Strich bedeuten die Vorschläge der Kommission Kürzungen für unterhaltsberechtigte Kinder beim Unterhalt und mehr Mangelfälle“, sagte die Bundesvorsitzende Daniela Jaspers. Bereits jetzt sei der Kindesunterhalt systematisch zu niedrig. Letztlich sind die Oberlandesgerichte den Vorschlägen deshalb auch nicht gefolgt.
„De facto tun sich die Gerichte schwer damit“
Heinrich Schürmann war lange Sprecher des Familiengerichtstages. Der pensionierte Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ist auch heute noch Mitglied der Unterhaltskommission. Ihm bereitet die zunehmende Verarmung der Trennungsfamilien Sorgen. Solange Eltern mit ihren Kindern zusammenlebten, hätten sie bei zu niedrigem Verdienst Anspruch auf Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag, sagt er WELT. Das Problem sei allerdings, dass diese Leistungen an das Vorhandensein von Kindern im Haushalt gebunden seien.
„Trennt sich die Familie und bleiben die Kinder bei der Mutter, hat der Vater kein Anrecht mehr darauf, sofern er mehr verdient als seinen Selbstbehalt. Zusätzlich muss er Unterhalt leisten. Das führt bis in die mittleren Einkommensgruppen hinein zu finanziellen Problemen.“

Ihn stört vor allem, dass die Gerichte sich strikt an die in der Düsseldorfer Tabelle festgehaltenen Pauschalen halten und nicht in jedem Einzelfall prüfen, ob die Wohnkosten angemessen berücksichtigt sind. „Die Pauschalbeträge sind Leitlinien, keine festen Vorgaben. Hat ein Vater regelmäßigen Umgang mit seinen Kindern, braucht er eine größere Wohnung, um sie angemessen unterbringen zu können. De facto tun sich die Gerichte aber schwer damit.“
Auch der Mehrbedarf für Essen und Freizeitbeschäftigungen, der fällig wird, wenn die Kinder beim Vater sind, werde regelmäßig nicht beachtet. „Im Sozialrecht wird dieser Mehrbedarf hingegen berücksichtigt: in Form der temporären Bedarfsgemeinschaft. Diese Logik muss für das Unterhaltsrecht auch gelten“, so Schürmann. „Es darf nicht sein, dass man als Sozialhilfe-Empfänger besser gestellt ist als jemand, der jeden Tag arbeiten geht.“
Im Grunde brauche es eine große Reform, um das Unterhaltsrecht an die veränderten Familienverhältnisse anzupassen. Doch das sei schwieriger als die Quadratur des Kreises, ahnt Schürmann. „Denn letztlich reicht das Geld in Trennungsfamilien oft hinten und vorne nicht: weder für die Kinder, noch für die Unterhaltspflichtigen.“

Wie auch der ISUV setzt er deshalb seine Hoffnung in ein anderes Instrument: Die von der Ampel-Regierung geplante Kindergrundsicherung. Sie müsse als eigenes Einkommen des Kindes unangetastet bleiben: mit dem Kindergeld als Basisbetrag und aufstockenden Leistungen für bedürftige Familien bis zum Mindestbedarf des Kindes. „Bei getrennt lebenden Eltern kann die Einführung einer Kindergrundsicherung die Abhängigkeit von Unterhaltszahlungen vermeiden oder zumindest reduzieren“, so Schürmann. „Dies kann auch Trennungskonflikten entgegenwirken.“

Auch Norbert Rott wäre damit wohl geholfen. Demnächst sind seine drei Jungs wieder einige Wochen bei ihm, weil die Mutter in einer Kur ist. Dafür sei sie ihm auch dankbar, sagt er. Dass sie ihm in dieser Zeit Unterhalt und Kindergeld überlässt, glaubt Rott hingegen nicht. „Beim Geld hört der Spaß bekanntlich auf.“

V.
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#3
Ja sehr traurig das alles. 
Leider verschärft die gegenwärtige Situation ( horrende Energiekosten ) das ganze noch einmal um ein vielfaches ohne das es dazu Möglichkeiten gibt dies abzufangen ( Aufstocken berücksichtigt dies auch nicht ) . Und die höhere Pendlerpauschale bringt auch nichts für die die unter den 20 KM sind... sehr traurig...
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#4
Danke für den Text.
N. Rott war schon vor Jahren mal in der Presse. Ich glaube, der ISUV hatte auch mal ein Interview mit ihm.
Geändert hat sich dadurch gar nichts.
Er könnte im Prinzip auch aufstocken gehen, aber dafür müsste er vorher unter Umständen seine Immobilie verkaufen und
den Erlös verleben, bevor er wieder bei der Grundsicherung anklopft.

Zitat:Heinrich Schürmann war lange Sprecher des Familiengerichtstages. Der pensionierte Richter am Oberlandesgericht Oldenburg ist auch heute noch Mitglied der Unterhaltskommission. Ihm bereitet die zunehmende Verarmung der Trennungsfamilien Sorgen.

Was mich stört, ist die Tatsache, das er erst nach seiner Pensionierung darüber spricht. Jetzt kann ihm ja nichts mehr passieren.
Ob er zu aktiven Zeiten auch so eine Linie gefahren ist oder doch eher nach der unterhaltsmaximierenden Methode des BGH vernknackt hat,
erfährt man hier leider nicht.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#5
Solange in dieser Gesellschaft die "Emanzipation der Frau" über die Aufzucht stabilen Nachwuchses gestellt wird, solange sollten Männer verstehen, dass Kinder und Familie ein Luxus sind, den sich nur Auserwählte leisten können und sollten. Die arabische Welt ist uns in dieser Beziehung weit voraus - nicht hinterher. In letzter Konsequenz sollten Männer, die es sich nicht leisten können, ihre Arbeitskraft und Lebensfreude in andere Sachen investieren als in das undankbare dekadente westliche Weibsvolk, das den eigenen Nachwuchs und unsere Zukunft auf dem Alter ihrer narzisstischen Kränkungen opfert.

VM Cool
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#6
(09-03-2022, 12:07)Vater Morgana schrieb: Solange in dieser Gesellschaft die "Emanzipation der Frau" über die Aufzucht stabilen Nachwuchses gestellt wird, solange sollten Männer verstehen, dass Kinder und Familie ein Luxus sind, den sich nur Auserwählte leisten können und sollten. Die arabische Welt ist uns in dieser Beziehung weit voraus - nicht hinterher. In letzter Konsequenz sollten Männer, die es sich nicht leisten können, ihre Arbeitskraft und Lebensfreude in andere Sachen investieren als in das undankbare dekadente westliche Weibsvolk, das den eigenen Nachwuchs und unsere Zukunft auf dem Alter ihrer narzisstischen Kränkungen opfert.

VM Cool

Super geschrieben!
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#7
Danke für den Artikel. Immer noch ein recht braver Text ohne grundlegende Kritik, es geht mehr um "bisschen mehr, bisschen weniger". Zu Schürmann hat 16T schon alles gesagt, es ist das typische Pensionärs-Symdrom. Aus ihren Löcher kommen sie erst, wenn sie die gut gefütterte Robe und den gut gepolsterten Richtersessel verlassen haben. Vorher kräftig dran kassieren und das Maul immer schön zu halten, nachher bejammert man sein eigenes Werk.
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#8
Ja, danke für den Text,  
der hat mich wirklich interessiert.

Traurig ist nur, dass die sturen Politiker nur an sich denken und immer weniger für das Volk sind,
siehe Giffey und Schröder ect.

Selbst Sanktionen vom europäischen Gerichtshof wegen Menschenverachtung, Rechtsbeugung und Amtsanmaßung interessiert Deutschland nicht. Siehe den Streit mit Frankreich und weiteren Ländern.

Die Aufforderungen sich endlich europäisch anzupassen, keine Chance, es wird sich nie ändern.

Das so hoch gelobte Wohl der Kinder, wo ist es? Im Gegenteil, unterstützt werden die, die nur Ärger und Kosten machen, wann begreift man endlich, dass sozial nicht mehr geht, unterstützt die Produktiven und belohnt sie, statt diese noch zu bestrafen.

Aber Jugendamt und alle die damit verbunden sind, verdienen sich ja dumm und dämlich auf Staatskosten, spielt ja keine Rolle ob die die noch Arbeiten auch aufgeben und auch auf sozial machen.

Wenn irgendwann die Kassen leer sind, dann wird vielleicht mal einer wach und die Kinder kommen dorthin, wo der Staat weniger beisteuern muss.
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#9
(09-03-2022, 16:29)Wiederankläger schrieb: Traurig ist nur, dass die sturen Politiker nur an sich denken und immer weniger für das Volk sind, siehe Giffey und Schröder ect.


Wieso?

Das Volk wählt doch diese Politiker (na gut, den Schröder nicht mehr, der ist nicht mehr im Geschäft, aber die Giffey sehr wohl).

Es ist ein winziger Bruchteil des Volkes, der ein Problem mit diesen Politikern hat.

Die weit überwiegende Mehrheit findet sie klasse!
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#10
https://www.presseportal.de/pm/126040/5174048

Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV
Es darf nicht sein, dass Sozialhilfe-Empfänger bessergestellt sind als Unterhaltspflichtige, die jeden Tag arbeiten gehen.

Es geht ja weiter im Text, nur was nützen all diese Artikel, wenn sich nicht mal langsam was ändert.
Recht hat er ja, obwohl die benötigten Summen immer noch zu gering sind um zu überleben.
Ein Zwang der Mütter auch zu arbeiten um Vorbild zu sein ist auch immer noch nicht angesprochen worden.
Wer die Kinder will, muss auch dafür sorgen können und sich nicht auf andere verlassen.

Vielleicht kommt ja eine Änderung nach dem Ansturm der Ukrainischen Frauen die sich ja schon schnell in den Portalen zurecht finden.
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#11
Das hat dieser Anwaltsverein schon vor 20 Jahren gesagt und damit Väter geködert, aber nichts ändern können.
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#12
Tja, ändern wird sich eh nie etwas, nicht mal eine Welle schwangerer ukrainischer Mütter.
Leider.
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#13
... wer weiss, was da noch auf uns zukommt. Die ein oder anderen ukrainische Dame wird sich in Deutschland sicher nach einem "Versorger" umschauen und etwas Spass untenrum kann man den Damen ja auch nicht verübeln - nach langer Trockenzeit. Dazu kommt, dass die Damen im "Ost-Block" ja alle sehr kinderlieb sind .... und wie schon sooooo oft erwähnt, nicht jeder denkt an Handschuhe :-(
Ich kann hier aus Erfahrung sprechen, war lange und oft genug geschäftlich in der Ukraine (vor dem Krieg) unterwegs. Fazit: Immer mit Arbeitshandschuh!!!!!
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#14
Tja, leider kommen die Meisten erst nach Geschehen ins Forum hier.  
Gilt aber nicht nur für die aus dem Osten, das spricht sich schon Weltweit rum, das man als Frau und Mutter in Deutschland keine Sorgen mehr hat.
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