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Hallo zusammen,
wurde auf dieses Forum aufmerksam gemacht und hoffe mir kann jemand helfen oder Auskunft geben.
Folgende Situation:
Seit 2020 lebt mein Sohn bei seiner Mama und mir im Wechselmodell (50/50 Aufteilung). Davor paar Jahre habe ich normal Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ans Jugendamt gezahlt.
Sie ist auf Hartz 4.
Seit 2020 lief alles gut. JobCenter wusste vom Wechselmodell von Anfang an und hat das Schreiben vom Jugendamt (Bestätigung, dass ich nicht Unterhaltspflichtig mehr bin) vorzuliegen. Auch die Aufteilung wann das Kind bei wem ist liegt denen vor.
Heute kam auf einmal ein Schreiben vom Jobcenter mit der Aufforderung, dass ich meine finanzielle Situation offen legen soll.
Frage:
Ist das Jobcenter dazu berechtigt bzw muss ich alles offen legen oder kann ich mich auf das Schreiben vom Jugend Amt beziehen und auf das Wechselmodell verweisen?
Worauf kann ich mich einstellen?
Ist es sogar möglich, dass die Rückwirkend von mir Geld haben möchten?
Zur Orientierung mein Einkommen netto beträgt ca. 2300 Euro/Monat.
Gruß,
royalts
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Der Anspruchsübergang an das Jobcenter ist beim Wechselmodell nicht ausgeschlossen. Es könnte auch durchaus trotz Wechselmodell ein Anspruch des Kindes von Unterhalt vom mehr verdienenden Vater bestehen. Relevant in der Praxis ist das besonders bei Sonder- und Mehrbedarf, aber auch laufenden Unterhalt kann es betreffen. Wenn der Anspruchsübergang stattgefunden hat, passiert das was bei dir versucht wird: Ein Unterhaltsanspruch gegen dich wird vom Jobcenter geltend gemacht. Ein Schreiben vom Jugendamt stellt dich davon nicht frei. Das Jugendamt hat nichts mehr zu sagen, eine eventuelle frühere Beistandschaft (ebenfalls mit Anspruchsübergang) ist mit dem Wechselmodell vom Jugendamt kündbar.
Rückwirkend kann aber nichts von dir verlangt werden. Wenn, dann erst ab Aufforderung Auskunft.
Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?
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Hallo p__
danke für die rasche Antwort.
Dass Rückwirkend nichts verlangt werden darf beruhigt mich schon etwas.
"Genügt die Mutter denn ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?"
- schwierig zu sagen, sie hat gewisse körperliche Einschränkungen. Zur Zeit macht sie eine Weiterbildung.
- generell verstehen wir uns aber gut, sie hat keine Ansprüche mir gegenüber. JobCenter hat uns beide unvermittelt angeschrieben
Was ich von ihr weiß ist, dass das JC für das Kind ca. 185,00 Euro anrechnet.
Muss ich darüber hinaus befürchten, dass die mich zu einer Zahlung von (fiktive Zahl) 300,00/Monat verdonnern und sie dann dafür weniger vom JC bekommt oder kann das JC nur den Anteil vom Kind geltend machen?
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Auch beim Unterhalt im Wechselmodell gibts die verrücktesten Beschlüsse. Von da her würde ich erst mal gar nichts ausschliessen. Unterhalt an das Kind deckt zunächst mal den Bedarf des Kindes und damit zahlt das Jobcenter weniger fürs Kind. Deswegen melden sich die bei dir. Die wollen nicht zahlen, du sollst zahlen.
Übersteigt der Unterhalt den Bedarf des Kindes (das war der Kern deiner Frage, glaube ich), dann wird dieser Teil bei der Mutter als sonstiges Einkommen angerechnet. Da dies kein Erwerbseinkommen ist, bekommt die Mutter abzüglich einer Versicherungspauschale von 30 EUR auch weniger für sich selbst. Letztlich nur ein verkappter Mutterunterhalt zu zahlen vom Vater, obwohl sie überhaupt keinen Anspruch drauf hat. Einfach eine Umetikettierung.
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ok danke vielmals für die antworten
dann mach ich mich mal nackig vorm JC und werde berichten wie das ausgegangen ist.
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Erzähl denen aber nicht zu viel.
Letzter Steuerbescheid, 12 mal gehaltszetel, km zur Arbeit und Höhe private Rente sollten erst mal reichen
@p_
fals bei ihm die 2 Jahre seit auskunft noch nicht rum sind, müsste er da auch auskunft geben?
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Er kann auf eine frühere Auskunft verweisen bzw. die nochmal geben. Allerdings hab ich im Hinterkopf, dass das Jobcenter da irgendeinen Trick nutzt, um bei der Zweijahresfrist zu bescheissen.
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hallo zusammen...
auskunft wollen die für die letzten 12 monate
habe denen die letzte lohnsteuerbescheinigung geschickt...deren zettel hab ich noch nicht unterschrieben und zunächst eine frage gestellt an die sachbearbeiterin...
da steht nämlich auf der letzten seite:
"Ich erkläre mich bereit, ab ______ wöchtl./mtl ____ Euro an das Jobcenter straße xy" (ja der absatz hört tatsächlich so auf...steht nichts weiter da wie "zu überweisen" oder ähnliches)
da möchte ich gerne auskunft von denen warum ich dem Jobcenter was überweisen soll.
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Den Satz kannst du streichen und das Dokument so zurücksenden. Das ist nur ein "freundliches" Angebot und keine Verpflichtung.
Den Zahlbetrag bekommst du ja nach einer Auskunftserteilung mitgeteilt. Da würde ich nicht schon vorher freiwillig irgendetwas überweisen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Das Jugendamt schickt ja auch gleich solche Erklärungsvordrucke. Da habe ich immer meine volle Kooperation bekundet, monatlich Null Euro zu bezahlen.
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24-03-2022, 23:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2022, 23:33 von Ruffys.)
Beim JC meiner ex hört sich der letzte Satz auch so ähnlich an, ist im Prinzip wie ein schuld Eingeständnis. Ich habe diesen satzt zwar immer durchgestrichen. Allerdings wußte ich vor ca einem Jahr bzw drei noch nicht viel mehr.
Den ihren Vordruck musst du nicht ausfüllen. Ich war damals teilweise so dumm. Vor kurzem hatte ich dort eine DSGVO Auskunft verlangt. Aktuell hab ich dort löschung beantragt von Daten die ich gegeben hab aber für die Berechnung nicht benötigt werden.
Schick denen erstmal nur das oben genannte, den vordruck kannst direkt entsorgen.
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So habe ich das erst ma gemacht...
Danke an alle für die Hilfe