26-12-2022, 18:34
Hallo zusammen,
Hoffe ihr habt frohe festtage!
zu aller erst, ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Es gibt aber in anderen funden auf Google anderweitige ergebnisse .. daher bin ich etwas im unklaren
https://www.scheidung.org/urteil-betreuu...et-werden/
Meine konkrete Frage ist:
Mutter Arbeitet täglich bis 16 uhr. Aufgrund dessen wurden beim Kindergarten , und so wird es auch in der Schule bzw Schulkindbetreuung sein - Bestimmte Module gebucht, um z.b die Zeiten von 13-16 Uhr abzudecken. (Kindergarten ist ja die grundzeit bis 13 oder 14 Uhr umsonst)
Diese Module kosten derzeit im Kindergarten 200 EUR, in der Schulkindbetreuungs wird das ein ähnlicher Betrag.
Bin ich als Unterhaltspflichter, verpflichtet mich daran zu beteiligen bzw gelten diese als mehrkosten? oder sind diese, wie im oben genannten Artikel als berufsbedingte aufwendungen der mutter zu sehen? Denn sie hat diese Zeiten ja nur gebucht, um ihrem Beruf nachgehen zu können!
Pädagogische veranlasste Betreuungen sind das ja nicht wirklich, oder?
Ich selbst "profitiere" von diesen Betreuungsangeboten nicht, da ich an den Tagen an denen das Kind bei mir ist immer zuhause bin und theorethisch selbst betreuuen kann
Beste Grüße und Frohe feiertage noch!
Hoffe ihr habt frohe festtage!
zu aller erst, ich habe diesen Artikel im Netz gefunden. Es gibt aber in anderen funden auf Google anderweitige ergebnisse .. daher bin ich etwas im unklaren
https://www.scheidung.org/urteil-betreuu...et-werden/
Meine konkrete Frage ist:
Mutter Arbeitet täglich bis 16 uhr. Aufgrund dessen wurden beim Kindergarten , und so wird es auch in der Schule bzw Schulkindbetreuung sein - Bestimmte Module gebucht, um z.b die Zeiten von 13-16 Uhr abzudecken. (Kindergarten ist ja die grundzeit bis 13 oder 14 Uhr umsonst)
Diese Module kosten derzeit im Kindergarten 200 EUR, in der Schulkindbetreuungs wird das ein ähnlicher Betrag.
Bin ich als Unterhaltspflichter, verpflichtet mich daran zu beteiligen bzw gelten diese als mehrkosten? oder sind diese, wie im oben genannten Artikel als berufsbedingte aufwendungen der mutter zu sehen? Denn sie hat diese Zeiten ja nur gebucht, um ihrem Beruf nachgehen zu können!
Pädagogische veranlasste Betreuungen sind das ja nicht wirklich, oder?
Ich selbst "profitiere" von diesen Betreuungsangeboten nicht, da ich an den Tagen an denen das Kind bei mir ist immer zuhause bin und theorethisch selbst betreuuen kann
Beste Grüße und Frohe feiertage noch!