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Kindesunterhalt
#1
Hallo, 

unter Kindesunterhalt steht in Kapitel 4.4., dass die Beurkundung von Kindesunterhalt beim Notar gebührenfrei sei gemäß § 67 Beurkundungsgesetz.

Dieses Gesetz scheint geändert worden zu sein. Unter § 67 BeurKG steht nunmehr, dass Amtsgerichte u.a. zuständig seien für die "Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes"

Eine Entsprechung für Notare habe ich so ohne weiteres bei google nicht finden können.

BG
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#2
Seit dem 1.1.2022 hat sich irgendwas geändert, steht hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/.../273967 - siehe unter anderem Artikel 23.

Kann gerne jemand durcharbeiten und dann sagen, was nun wo läuft.
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