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Antrag Umgangserweiterung trotz Bürgergeld-Status? Argumente gg. Telefonate mit Kind?
#1
Guten Abend,

ich bin Vater eines bald sechsjährigen Kindes.
Von der Mutter habe ich mich kurz nach der Geburt getrennt, wir waren nie verheiratet.
Die gemeinsame Sorge wird mir trotz mehrfacher Anläufe von den Gerichten verwehrt.
Was das gSR angeht, sehe ich für mich keine realistische Perspektive in den nächsten Jahren.
Die Mutter hasst mich aufs Blut und versucht von Anfang an,
den Umgang mit meinem Kind zu erschweren und aufs Minimum zu begrenzen.
Umgangsvereitelung wird von ihr betreiben, allerdings „nur“ sporadisch und in dem Rahmen,
der nicht eindeutig erkennen lässt,
dass sie gegen den jeweils bestehende juristischen Rahmen verstößt (gerichtlich gebilligte Vergleiche zum Umgang).
Ich habe mein Kind zwar somit doch recht regelmäßig gesehen, aber rein zeitlich betrachtet viel zu wenig.

Die Mutter lässt sich, nach wie vor, auf einen Austausch mit mir nicht ein (nicht verbal und nicht schriftlich).
Ab und an kommen Handlungsanweisungen von ihr per Email zum geforderten „Handling“ des Kindes.
Telefonieren darf ich mit dem Kind nicht, obwohl es inzw. für kurze Telefonate absolut dazu im Stande ist.
Diverse Familienberatungen sind tot gelaufen, da die Ex letztlich jede aktive Kooperation verweigert.
Dieser Umstand blieb natürlich stets sanktionslos.
Das Jugendamt verweist erneut auf das Familiengericht,
da es sich nicht mehr im Stande sieht in dieser Sache zu verhandeln.

Der Kampf ums Kind hat mich mürbe gemacht und ich habe erkennen müssen,
dass einem der (vorgebliche) Rechtsstaat und seine Institutionen im Bemühen um sein Kind nicht nur nicht dienlich sind,
sondern die Mutter bei der Entsorgung und Ausgrenzung des Vaters aktiv unterstützen.
Ich hatte in meinem Leben immer wieder mit Depressionen zu tun, wovon meine Ex auch wusste,
und dieses bei jeder Verhandlung gegen mich ausschlachtet.
Die ganze Kindesentzug-Nummer und die unfreiwillige Don-Quijote-Rolle haben mich psychisch noch weiter runtergezogen.
Zu Beginn von Corona habe ich meinen Job hingeschmissen,
weil ich auch keinen Sinn darin sah meine Ex und diesen Staat bei meiner Entsorgung finanziell zu belohnen.
Inzw. bin ich Bürgergeldler.
Durch div. inoffizielle Nebentätigkeiten komme ich halbwegs OK über die Runden.

Trotz der Tatsache, dass ich nur ein Zaungast und Besuchsonkel bin, habe ich mich wirklich immer 100%ig um eine innige,
liebevolle und stabile Bindung zu meinem Kind bemüht.
Und zum Glück hat das hingehauen. Unsere gemeinsame Zeit ist super, ich biete ihm wirklich viel.
Es will immer wieder zu mir und kann sich eher schlecht von mir trennen.

Im Laufe der letzten Jahre habe ich zwei Umgangsverfahren geführt, die zur Folge hatten,
dass ich trotz aller Hürden erreichen konnte,
dass ich sukzessiv mehr Zeit mit meinem Kind vom Gericht anerkannt bekam.
Seit 2,5 Jahren kann mein Kind bei mir jedes 2. WE übernachten, was absolut problemlos klappt.
Dennoch war die Ex erfolgreich damit, dass mir mein Wunsch die Schulferien hälftig zu teilen vom Gericht verwehrt wurde.

Da mein Kind sich inzw. bestens artikulieren kann und nach dem Sommer eingeschult wird,
möchte ich einen erneuten Anlauf bei Gericht wagen.


Die zentralen Punkte meines geplanten Antrags sind:
1. Hälftige Schulferien
2. Ermöglichung von (Video)Telefonaten zw. Kind und Vater an zwei Tagen in der Woche.
    (Hierzu stelle ich auch gerne das Handy zur Verfügung, das die Mutter für das Kind verwalten kann)

Wie ist eure Einschätzung -
Ist das realistisch erreichbar, angesichts der folgenden Defizite und Widerstände?

1. Bestehende Arbeitslosigkeit
2. Habe nur eine kleine Wohnung, kann dem Kind kein eigenes Zimmer stellen
3. Mutter wird wieder argumentieren, ich sei zu depressiv, um „so lange“ Umgang mit dem Kind am Stück zu haben.
    (Diagnosen liegen weder der Gegenseite noch dem Gericht vor. Ich habe die Vorwürfe zwar bestritten allerdings nicht widerlegen 
    können. Im Falle einer Anregung einer Begutachtung würde ich diese ablehnen, da ich darin keine Chance der Verbesserung meiner 
    Ausgangslage sehe)
4. Mutter wird behaupten, das Kind hätte keinen immanenten Wunsch mit mir zu telefonieren.
    Wobei ich mir recht sicher bin, dass es bei einer zu erwartenden (erneuten) Befragung durch die Verfahrensbeiständin      
    diesen Wunsch frei äußern würde.
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#2
Deine Wünsche sind vollkommen in Ordnung und Du hast keine Gründe genannt, die dagegen sprechen.

Ein Kind braucht zumindest in diesem Alter kein eigenes Zimmer.

Und Kindesbesitzerinnen "argumentieren" fast immer, daß das Kind keinen Kontakt - egal, wie der Kontakt aussieht - zum Vater haben will. Ein guter Richter ignoriert das.

Hast Du einen guten Anwalt?

Wie schätzt Du den Richter ein?

Von diesen beiden Punkten hängt viel mehr ab.
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#3
Ja, das ist realistisch.

1. Um so mehr Zeit hast du und bist flexibler. Deine Betreuungsfähigkeit verstärkt das statt sie zu schwächen. Die das als Makel anzudichten wird eher schiefgehen als dass es deinen Antrag behindert.
2. Im Unterhaltsrecht wird man genau auf diesen Zustand verwiesen, wenn man mit höheren Wohnkosten wegen Kindanwesenheit argumentiert.
3. Konflikt auf Paarebene, interessiert Richter nicht, solange keine echten Indizien vorliegen. So solltest du dem auch begegnen: Bezeichne es als Konflikt auf der Paarebene, wenn du danach gefragt wirst.
4. Schlage vor, dass Richter oder Verfahrensbeiständig das Kind unbeeinflusst befragen.

Die Probleme liegen auf ganz anderer Ebene.

- Wenn du bei einem Vorschulkind, dessen Ferien ja viel kürzer sind wie bei einem Schulkind bereits mit den halben Ferien gescheitert bist, dann hat der zuständige Richter ein Problem und du damit auch. Da hast du wohl so einen "Kind gehört zur Mutter" - Sack, der Kinderbedürfnisse und Argumente ignoriert. Bei so einem Idioten kann einfach alles passieren, des beste Antrag kann abgelehnt werden. Speziell bei den Ferien würde ich das aber je nach Lage der Voraussetzungen nicht hinnehmen, aber hast du die Puste für eine weitere Instanz?

- gegen den Willen der Mutter läuft einfach gar nichts, ganz egal was beschlossen wird. Da kommt es letztlich nur auf die kriminelle Energie und kriminelle Intelligenz der Mutter an. Manipulieren, sabotieren, vergiften, du wirst immer noch mürber und das Kind gestresster, manipulierter, am Ende kommt das Kind nicht mehr oder du wirfst genervt hin. Dagegen hilft kein Gericht.

Dein Fall könnte meiner sein, lief exakt genau so. Nach Geburt getrennt, ich sollte Zahldepp sein worauf ich finanziell hingeworfen habe, kein Sorgerecht und auch nicht nach Gerichtsverfahren, Umgangsrecht nur durch Klagen, nie halbe Ferien bekommen, Ex führt Krieg, mürbe geworden. Mit der Zeit wünscht man sich, man hätte schon viel früher hingeworfen.
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#4
Du bist beruflich nicht stark eingespannt, heißt du kannst dich ins Familienrecht einarbeiten.

Die Bindung zum Kind ist vorhanden - was extrem wichtig ist.

Ich würde dir die Zusammenarbeit mit einem echt guten Berater empfehlen und dann vertrittst du dich und natürlich dein Kind alleine im Gericht. Kontakt sende ich dir gerne per PM. Grüße

Bezüglich der Vorwürfe du seist depressiv, antwortest du das nächste Mal, dass diese entschieden zurück gewiesen werden, da diese nicht substantiiert vorgetragen wurden. Damit ist das dann erledigt.
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#5
Ich war über 23x Mal vor dem Familiengericht... meistens wegen Umgangssachen. Da geht es zu wie auf dem Basar. Alle versuchen es der Kindsmutter Recht zu machen, weil es schlussendlich nur eine Instanz gibt und zwar die Kindsmutter. Egal wie gut man vorbereitet ist, zu guter Letzt kommt man an der Meinung des Richters nicht vorbei. Und die Umsetzbarkeit entscheidet sowieso die Kindsmutter, egal, was vereinbart wurde.
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#6
Guten Abend erneut,

ich bin sehr dankbar, dass man auf euch zählen kann. Das war guter Input!
Die Empfehlung von stayFather87 nehme ich sehr gerne an. Sende mir bitte den Kontakt des Beraters.
Ich habe dir bereits per PM eine Anfrage geschickt.
Lieber p__ , deine Vaterbiographie und dein Martyrium sind mir bekannt.
Ich lese hier schon seit einigen Jahren mit und ich habe mir in deiner Bio deine „Geschichte“
bereits ganz zu Anfang durchgelesen.
Es macht einen jedes Mal aufs Neue sehr betroffen sowas lesen zu müssen.
Das gilt für deine, als auch für die vielen anderen traurigen Geschichten hier im Forum.
Es gibt tatsächlich viele Parallelen zwischen deinem und meinem Fall und ich will meinen gar nicht bagatellisieren,
aber ich denke, man kann konstatieren, dass meine Ex zum Glück solch ein hohes Maß an krimineller Energie,
die deine hat, (zumindest noch) nicht gezeigt hat.

Hier eine knappe Umschreibung der Sachlage:
Die aktuelle Richterin ist, wie in allen bereits zuvor stattgefundenen Verfahren wahrgenommen,
vollkommen der Mutter zugunsten parteiisch. Es ist unverkennbar, auf wessen Seite die Sympathien sind.
Es würde hier zu weit führen, um ein komplettes Psychogramm der Richterin
als auch der anderen Verfahrensbeteiligten zu erstellen.
Die Mutter ist in ihrem perfiden Vorgehen geschickt, weil sie ihrer Linie treu bleibt.
Sie ist sich dessen bewusst, dass wenn sie es überreißt, sie ihre Glaubwürdigkeit verliert und damit riskiert,
dass sie die richterliche Loyalität aufs Spiel setzt.
Also bleibt ihre Diffamierung aber v.a. ihre Sabotage immer wohl dosiert, dafür aber beständig.
Auf der anderen Seite ist sie Frau Teflon, die dafür sorgt, dass nichts nachweislich Belastendes an ihr kleben bleibt.

Mein Gefühl sagt mir: Die Richterin und die anderen wissen, was für ein Spiel sie betreibt,
aber sie lassen sie gewähren, solange sie das Gefühl haben, die Mutter wäre nicht eine direkte
und unmittelbare Gefahr für das Kind.
Mit Dingen wie einem emotionalem Missbrauch des Kindes, infolge des intriganten Schmierentheaters,
mit Spätfolgen für das Kind, braucht man diesen tumben Köpfen nicht zu kommen.
Das ist so eine seltsame Mischung aus mangelnder Empathie, fehlendem Urteilsvermögen,
Unkenntnis über die Empfindungen und Bedürfnisse von Kindern/Vätern, fachlicher Inkompetenz,
Überforderung, aber auch Abgestumpftheit.

Ich glaube deren Credo ist: Solange die Mutter das Kind nicht regelmäßig mit Säure übergießt
oder das Kind aktiv über die Mutter ohrenbetäubend klagt,
ist es in den Augen der Richterinnen gut aufgehoben bei ihr.
Wenn die Mutter nicht will, dass der Vater mit im Boot ist, dann wird sie da schon ihre legitimen Gründe für haben.
Egal welche es sind, sie werden von den Entscheidungsträgern grundsätzlich willfährig aufgegriffen
und der Vater kann dann versuchen die ihm angelasteten Vorwürfe zu entkräften.

Alleine, dass sich dieses Muster über Jahre hinweg mit ständig neuen Vorhaltungen permanent fortsetzt,
würde ein seriös arbeitendes Gericht als hinterfotzige Verfahrenstaktik der Mutter erkennen
und dementsprechend der Mutter Grenzen aufzeigen.

Aber genau dies passiert nicht. Den obsessiven Belastungseifer der Mutter kann ein blinder mit einem Krückstock erkennen,
nicht aber das Gericht!
Mit solchen Akteuren ist nichts oder nur sehr wenig zu gewinnen.

Das soll mich dennoch nicht von meinem Vorhaben abhalten einen neuen Antrag auf Umgangserweiterung zu verfassen.
Auch ein Beschwerdeverfahren scheue ich nicht!
Anträge und Erwiderungen zu verfassen ist lästig und jedes Mal ein neuer Sprung in die Jauchegrube,
aber so viel Arbeit ist es auch wieder nicht.
Mit der Zeit bekommt man etwas Routine und dank des Trennungsfaq Forums
und weiterer guter Quellen kann man sich argumentativ gut rüsten.


Aber zurück zur Vorbereitung für mein Verfahren:
Auch wenn die Richterin die Arbeitslosigkeit nicht offiziell als Ablehnungsgrund für eine hälftige Ferienregelung heranziehen kann,
kann ich mir vorstellen, dass genau dies die Motivationsgrundlage sein könnte,
um mir mehr gemeinsame Zeit mit meinem Kind streitig zu machen.
Daher wäge ich ab, ob ich meine Chancen nicht deutlich steigern würde,
wenn ich mir zumindest temporär einen offiziellen Halbtagsjob nehmen würde.
Selbstredend möchte ich weiterhin unter dem Selbstbehalt bleiben.
1. Stimmt ihr überein?

Darüber hinaus fallen mir folgende Fragen ein:

2. Hinsichtlich der Vorwürfe der Depressionen:
    Wie erwähnt, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass die Richterin ein familienpsychologisches Gutachten anregt.
    Sofern dies im Anhörungstermin passiert:
    sollte man bereits vor Ort erklären, dass man dies für sich ablehnt oder besser unbeeindruckt reagieren
    und erst abwarten, wie 
sich die Gegenseite dazu positioniert?
    (Es kann ja gut sein, dass die Mutter, aufgrund ganz gewiss vorhandenen eigener Dachschäden,
     ein Gutachten über sich ebenso wenig ergehen lassen will).
     Kann man die Begutachtung genauso gut im Anschluss an die Anhörung schriftlich ablehnen?

3. Was meint p__ mit (zu Punkt 4.) : das Kind unbeeinflusst befragen?
    Bisher fand die Befragung des Kindes stets in der Form statt, dass Mutter und Kind sich zum Familiengericht begaben,
    dort die Mutter (laut Angabe der Verfahrensbeiständin) im Hausflur blieb, während das Kind im Raum (bei geöffneter Tür)
    von Verfahrensbeiständin und Richterin befragt wurde.
    Kann man als Antragsteller eine andere Form der Befragung anregen?
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#7
Warum sollte ein neutraler Richter Arbeitslosigkeit als Gegenargument für eine ordentliche Umgangsregelung explizit Ferienregelung nehmen?

Um den Umgang zu erweitern ein Gutachten? Ein guter Richter würde so tun, als hätte er nichts gehört, wenn die Kindsmutter was von Depressionen plappert. Depressiv hin oder her, das schränkt nicht mein Umgangsrecht ein.

Wie pervers ist es ein Kind zu befragen, ob es seinen Vater oder seine Mutter öfters sehen möchte. Im berühmten Buch über PAS steht auf Seite 1, dass eine derartige Befragung beim Kind stärkste Loyalitätskonflikte und Depressionen auslösen kann.

Deine Elternrechte geregelt in Art. 6 Absatz 2 GG kann dir eigentlich niemand nehmen. Außer ein A... von Familienrichter!

Ich hab's selbst erlebt. So toll es sich liest, was ich geschrieben habe und jeder würde sagen, dass ich Recht habe, dennoch ein Familienrichter kann das alles ad absurdum führen.
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#8
Zu deiner letzten Frage. Anregen kannst Du grundsätzlich alles. Du kannst auch darauf hinweisen, wie pervers es ist ein Kind überhaupt zu befragen. Du kannst vortragen, was ich geschrieben habe. Der Ausgang ist immer derselbe. Der Richter entscheidet, was er will und scheitern kann/wird es an der eigentlichen Entscheidungsinstanz der Kindsmutter. Ist wie eine Gleichung. Und Hilfe gibt es keine... außer evtl. moralische.
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#9
1. Nein. Wenn das der Richter offiziell macht und damit begründet, fällt er heftig auf die Schnauze. Wenn du Teilzeit beginnst um "gut Wetter" zu machen", wirst du damit auf die Schnauze fallen. In so einer Situation wird jede Veränderung deinerseits negativ kommentiert. Du öffnest damit nur den Weg zu nachfolgendem Unterhaltsärger ("er könnte auch Vollzeit"), Inflexibilität, Dingen die später gegen dich gerichtet werden.

2. Gutachten höchst unwahrscheinlich. Auch deshalb, weil es keiner der Antragsgegner bezahlt. Oft wird sowas begonnen, um den Vater finanziell zu quälen und auszutrocken. Eine der unausgesprochenen endlosen Juristenchweinereien. Wie auch der Trick mit der Fragestellung und der Gutachterauswahl. Bei dir ist aber schon jetzt nichts zu holen. Deine Mitwirkung an einer Begutachtung kannst du ablehnen. Ändert aber nichts. Kein Argument.

3. Alles ist möglich. Du kannst explizit beantragen, dass das Kind mit der Verfahrenspflegerin (die das Kind am besten kennen würde) sprechend darf, nicht im Umfeld der Mutter. Wenn die üblichen Einwände kommen: Das Kind komme in die Schule, da lerne es täglich Menschen kennen und mit ihnen sprechen.
Das Problem ist: Der Richter kann trotzdem tun und lassen was er will. Er kann ungestraft pädagogische Katastrophen verursachen, er kann ohne Begründung alles ablehnen was konstruktiv und sinnvoll ist, wenn dem Richter ein Furz quer im Darm sitzt verhungert jeder Antrag. Das ist Familienrecht in Deutschland im Jahre 2023.
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#10
Wie wäre es, wenn Du Dir in der Nähe einen dieser "Kinder im Blick" - Kurse suchst? Von der stark unterschiedlichen Qualität der Kurse mal abgesehen zeigst Du damit, dass Dir das Anliegen ernst ist und bekommst das sogar schwarz auf weiß. Ich hab auch nicht viel von dem Kurs erwartet, aber im Nachhinein betrachtet war es nützlich: Es hat einige defizite meinerseits aufgezeigt (auch wenn ich das ungern zugebe...), und die Kontakte zu anderen Eltern waren auch nützlich.
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