OLG Karlsruhe Beschluss vom 11.01.23 - 5 WF 138/22
3 Jähriges Kind erscheint nicht zur Anhörung. Kein Ordnungsgeld gegen Mutter.
Für den eigenen Anhörungstermin legte die Antragsgegnerin ein Attest ihres Hausarztes vor, nach dem für sie bei einem Zusammentreffen mit dem Antragsteller "das erhebliche Risiko einer psychischen Verschlechterung" bestehe. Ein Termin zur Kindesanhörung musste - u.a. wegen Erkrankungen des Kindes - mehrfach verschoben werden. Zum Termin vom 23.09.2022 erschien die Antragstellerin mit dem Kind ohne Angabe von Gründen nicht.
Am 04.10.2022 erschien die Antragsgegnerin nicht mit dem Kind. Mit Anwaltsschriftsatz vom 18.10.2022 teilte sie mit, dass sie zur Terminsstunde vor dem Amtsgericht gestanden habe, das (damals 3jährige) Kind sich aber geweigert habe, das Gebäude zu betreten und mit dem Richter allein zu reden.
3 Jähriges Kind erscheint nicht zur Anhörung. Kein Ordnungsgeld gegen Mutter.
Für den eigenen Anhörungstermin legte die Antragsgegnerin ein Attest ihres Hausarztes vor, nach dem für sie bei einem Zusammentreffen mit dem Antragsteller "das erhebliche Risiko einer psychischen Verschlechterung" bestehe. Ein Termin zur Kindesanhörung musste - u.a. wegen Erkrankungen des Kindes - mehrfach verschoben werden. Zum Termin vom 23.09.2022 erschien die Antragstellerin mit dem Kind ohne Angabe von Gründen nicht.
Am 04.10.2022 erschien die Antragsgegnerin nicht mit dem Kind. Mit Anwaltsschriftsatz vom 18.10.2022 teilte sie mit, dass sie zur Terminsstunde vor dem Amtsgericht gestanden habe, das (damals 3jährige) Kind sich aber geweigert habe, das Gebäude zu betreten und mit dem Richter allein zu reden.