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Ich komme gleich zur Sache, ich lebe getrennt, bin in ALG1 Bezug und wollte Anfang 2024 vor Erreichen meiner Regelarbeitszeit in Rente gehen.
Meine Madam lebt aktuell außerhalb des Schengenraumes, gemeinsame Kinder gibt es nicht.
Es stellt sich nun für mich die Frage, wäre es geschickter erst die Scheidung abzuwarten um bis dahin bzw.
bis zum Erreichen meiner Regelarbeitszeit ( in ca. 3 Jahren) nur ein Einkommen im pfändungsfreien Bereich zu haben?
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Da ich auf meine Frage keine Antworten erhalten habe, beantworte ich nun die Frage selbst.
Bei Trennung/ Scheidung, keine Kinder vorhanden:
Laut RA sollte man bei Trennung keinen Rentenantrag stellen, solange man das Regelrentenalter nicht erreicht hat.
Man wäre in diesem Fall auch nicht verpflichtet das zu tun
Bei Erreichen des Regelrentelalters müßte man das aber tun.
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Ganz verstanden hab ich die Frage nie, aber ist das ohne Zahlen überhaupt zu beantworten? Auch die Antwort ist mir nicht klar, welche Begründung steht dahinter?
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25-10-2023, 12:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-10-2023, 12:54 von zwangszahler.)
(25-10-2023, 12:29)p__ schrieb: Ganz verstanden hab ich die Frage nie, aber ist das ohne Zahlen überhaupt zu beantworten? Auch die Antwort ist mir nicht klar, welche Begründung steht dahinter?
Es geht darum eventuelle Unterhaltszahlung zu minimieren bzw. zu vermeiden, um den Zierfisch zum Abwandern zu bewegen.
Mit anderen Worten, meine Einkünfte reichen mir zum Leben und sind der Höhe nach nicht pfändbar, käme eine vorgezogene Rente hinzu, wäre die
Verteilungsmasse um einiges größer und somit ein Anreiz hier (D) zu bleiben.
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