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Fragen für Sorge
#1
Liebes Forum,

ich habe ein Kind, dass kurz vor der Einschulung steht und das regelmäßige Gewalt seitens der Mutter erfährt, welche dabei zwar nicht diagnostiziert aber durch auch andere aktenkundige Vorfälle auch den Ämtern als zumindest stark auffällig und aggressiv bekannt ist. Ich gehe von einer erheblichen psychischen Störung seit Kindertagen aus.

Das zuständige JA hat von der Gewalt nun Kenntnis und sich geäußert, dass eine kurzfristige Verbringung zu mir erwogen wird und dazu mich und das Kind ohne die Mutter eigeladen. Es wurde klargestellt, dass dies nur den Übergang darstellt und ich danach klagen müsste. Es wäre auch nicht die erste Inobhutnahme. Es wäre nicht das erste JA, das aus verschiedenen Gründen mir dies anbietet.

Bislang konnte ich mein Kind regelmäßig ca. 40% der Tage haben. Die Betreuung durch mich findet nicht am Ort der Mutter statt. Diese wiederum plant zur Einschulung weiter wegzuziehen. Ich plane das Kind zu mir zu nehmen.

Ich habe nun 2 konkrete Fragen:

1. Wie gut schätzt Ihr die Chancen ein, wenn das JA mich unterstützt und die Ausfälle der Mutter weit über das übliche Maß gehen? Gibt es Erfahrungen damit?
Wie lange und teuer wird ein solcher Prozess?

2. Was sollte ich für ein Perspektivgespräch mit dem JA beachten? Klare Sprache und klaren Plan und sich nicht in Details verlieren?

Ich möchte nicht, dass mein Kind in einer von Gewalt und schwereren psychischen Ausfällen sowie Angst geprägten Umfeld groß wird und sehe dazu keine Alternative zu diesem harten Vorgehen.

Ich bitte um Eure Manöverkritik.

Liebe Grüße und Danke

Nachtrag.

Das Kind ist ehelich, wir sind geschieden ohne gesonderte Entscheidung zur Sorge.

Der Titel sollte wohl besser, Chance auf alleinige Sorge bzw. auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lauten Wink
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#2
1. Wenn sie jetzt das Kind von sich aus bei dir haben wollen, wenn auch nur temporär, dann ist das eine Steilvorlage, diesen Zustand zu festigen. Also das ABR beantragen oder hilfweise den Aufenthalt bei dir festlegen, §1628 BGB. Nutze die Gunst der Stunde und die ganz offensichtlich günstige Meinung des Jugendamtes. Kann sich aber auch wieder ändern, da reicht schon der Wechsel eines Sachbearbeiters! Das Verfahren kann 2 Wochen oder ein Jahr dauern mit allem dazwischen. Wenn das Wort "Gutachten" fällt, dauert es viele Monate. Die Kosten liegen mit Anwalt bei 1000 EUR aufwärts, ohne Anwalt biliger.

2. Zeige dich bereit, das Kind ganz aufzunehmen, der Mutter Umgang zu gewähren sofern Gewaltfreiheit garantiert ist (das heisst, je nach Einschätzung auch betreuten Umgang) und bitte um Unterstützung. Spiel nicht den Alleskönner, der jetzt übernimmt, sondern zentriere dich um das Kind statt gegen die Mutter. Männer sprechen sowieso klarer und lösungsorientierter, mach dir keine Sorgen wegen Strategiedetails.

Nutze dieses Fenster jetzt. Es sieht so aus, als könntest du Entscheidendes für das Kind erreichen. Der Einsatz lohnt sich.
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#3
Selbst wenn - wie hier - die Mutter so die Schraube überreißt, dass nach mehrmaligen Vorfällen, die selbst ein Blinder mit Krückstock nicht mehr ignorieren kann, auch das JA sieht, was los ist, so hat das Jugendamt immer "im Blick" das Kind alsbald "nach Besserung der Verhältnisse" und nach sogenannten "8a Meldungen" - das wird bei Dir hier auch so gewesen sein - das Kind wieder heim zu Mami zu bringen. Genau das haben sie hier auch Dir gegenüber angekündigt. "Kurzfristige Verbringung zum Vater" als Notnagel, damit man bei der Mutter in aller Ruhe jede Menge "Hilfen" installieren kann und die Leute beschäftigt sind. Und man hat auch gleich gesagt, dass "wenn Du mehr willst", Du ohnehin klagen musst. Da sind die Fronten direkt geklärt. Du als "Betreuer auf Zeit in der Not", dann "Verbringung des Kindes wieder hin zur Schlägerin". Deutlicher kann man nicht das "goldene Kalb" - die Mutter - von dem eigentlich schutzbedürftigen Kind unterscheiden und das ohne Scham und mit einer Menge Rechtfertigungsrabulistik.

(Das ist die verschärfte Variante dessen, was ´p oben richtigerweise m.E. nach sagte)

Der Weg ist vorgezeichnet. Das JA unterstützt die Mutter (weiterhin) und Einen ganz sicher nicht: Dich. In dem Gespräch werden und sollen Modalitäten über den Aufenthalt auf Zeit bei Dir besprochen werden. Du als Person, interessierst da nur marginal. Höchstens schaut man, ob Du evtl. auch völlig aus der Bahn läufst. Du brauchst lediglich ein seriöses Auftreten, geheuchelte Kommunikationsbereitschaft, aufgesetzte Freundlichkeit und scheinbares Entgegenkommen. Mach es wie ein Politiker mit Kenntnissen in Diplomatie vor dem Hintergrund zu wissen: Diplomatie ist die Kunst, den Hund so lange zu streicheln, bis der Maulkorb fertig ist. Detailreich solltest und musst Du jedenfalls nicht vortragen.

Da nun die Vorfälle "glücklicherweise" auch dokumentiert und somit nicht mehr weg zu reden sind, hast Du jedenfalls etwas in der Hand. Nicht gegenüber dem JA - die wissen das sowieso alles schon - sondern gegenüber dem Familiengericht. Einen "Plan" brauchst und solltest Du gegenüber dem JA nicht offerieren. Die haben schon ihren Eigenen. Dein Plan sollte vor Gericht mit anwaltlicher "Hilfe" durchgesetzt werden.

Ich habe hier schon ein paar Mal Väter mit "8a Fällen" gehabt, die ihre Kinder schon mal eine Zeit lang bei sich hatten und dann wieder "ab gaben" bzw. "abgeben mussten". Das Theater ging dann im mütterlichen Haushalt ausnahmslos weiter und diese Väter kämpfen darum, die Kinder entweder ganz zu bekommen oder zumindest um "ausgedehntere Umgangszeiten". Die Chancen stehen genauso schlecht, wie auch sonst immer bei "normalen" Auseinandersetzungen und unterscheiden sich nicht von diesen, weil sie den richtigen Zeitpunkt verpasst haben.

Also musst Du das Eisen schmieden, so lange es heiß ist. Das heißt, dass Du in dem Moment, wo die Kinder bei Dir sind, die richtigen Anträge und Vorgehensweisen sofort an den Tag legen musst. Antrag auf Übertragung des ABR, bzw. evtl. gleich der alleinigen Sorge und das Ganze dann sofort richtig und gut begründet einreichen und nichts außer Acht lassen aus falscher Rücksichtnahme. Darin besteht Deine einzige Chance.

Die Kosten kann man nicht seriös benennen. Ob ein Richter noch ein Gutachten "braucht" oder wie lange das geht, oder ob die Mutter noch einen eigenen Anwalt nimmt, der das Ganze in die Länge zieht. Das Alles sind Risikofaktoren, die teuer werden. Ab einem gewissen Punkt kommt man um den Verfahrenskostenhilfeantrag meist nicht mehr herum.

Bei diesen Dingen jedoch, ist eins klar. Nicht lange fackeln, denn sonst wirst Du zum Spielball von Jugendamt, Mutter und Co. Du wirst nur als Notnagel hin und her getreten und versuchst am Ende noch in falschem Glauben, durch Mitspielen irgendwelche Vorteile erreichen zu können. Das wird nicht funktionieren. Deine gerichtlichen Anträge müssen und können durchaus offenbaren, dass nun bei Dir "Schluss mit lustig" ist. Das sehe ich als einzige Chance und die Möglichkeit, einer zumindest zeitlich relativ annehmbaren Lösung in Deinem und des Kindes Sinne.
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#4
Hi P und Nappo,
Danke.
Meine Sorge ist ja gerade die Abwägung zwischen:
*die 40% Betreuung durch Appeasement zu erhalten und die Gewalt weiter zuzulassen oder
*den von mir gesehenen stark schädigenden Umstand versuchen in dieser als günstig wahrgenommenen Situation abzustellen und Gefahr zu laufen, den Kampf dann doch mittelfristig zu verlieren und damit den Ausgleich für das Kind.
Wie ist denn so die statistische Chance bei 8a Verfahren?
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#5
Es gibt keine Statistiken dazu. Aber wenn Chancen da sind, dann jetzt und durch frühzeitiges handeln. Wenn du erst ankommst, wenn das Kind schon wieder zurücksoll, ist die Sache gelaufen.
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#6
Danke P,

ich fürchte ich bin gerade etwas verunsichert aufgrund des Risikos und ich habe noch ein paar weitere Fragen.

*Welches Gericht ist zuständig? (aktueller Ort des Kindes bei mir? Hauptwohnsitz des Kindes? Der bisheriger regulärer Aufenthalts Ort des Kindes?)

*Gibt es Erfahrung wieweit einen eine unbehandelte Borderline Störung, die regelmäßige Gewalt gegen das Kind bewirkt und die auch sonst auffällig ist, trägt?

*Welche Anträge muss ich stellen?

*Ist es sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen? Also entweder schnell einen Antrag stellen oder besser mit Anwalt ausformulieren?
Inhaltlich kann ich denke ich die Situation schon klar genug darstellen.

* Gibt es Vorlagen für die Anträge und auf was sollte ich bei dem Anträgen achten? Wie lang muss das Geschriebene sein?

* Welche weiteren ausseranwaltlichen Beratungsmöglichkeiten gibt es um hier Fehler zu vermeiden?

* Was empfiehlt Ihr, wenn es die Gewalt regelmässig gab? Den Umgang bis zur gerichtlichen Entscheidung aussetzen?

Wenn es einen selber trifft, ist es immer etwas schwieriger..
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#7
Gerichtsstand: § 152 FamG. Stell den Antrag, es kann dann auch nach § 4 FamFG weitergehen.
Gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes: an welchem Ort es den Schwerpunkt seiner Bindungen in familiärer Hinsicht hat, d.h. wo sein Daseinsmittelpunkt liegt. Wenn du das Kind temporär, befristet hast, dann bleibt der gewöhnliche Aufenthalt erst einmal am gewöhnlichen Wohnsitz vorher. Das Gericht des Bezirks des Antragstellers, der möchte dass das Kind bei ihm bleibt ist nur im Ausnahmefall zuständig, da muss dann § 152 Abs. 3 FamFG greifen, was ich bei dir nicht sehe. Sollte es um eine Massnahme nach § 1693 BGB gehen, kommt § 152 Abs. 4 FamFG ins Spiel. Du siehst, auch simpel erscheinende Fragen erfordern eine aufgefächerte Analyse der Situation und Kontextwissen.

Borderline kannst du vergessen. Bleib strikt bei den Symptomen statt Krankheitsdiagnosen in Gerichtsanträgen zu stellen. Die Symptome sind dann auch nachweisbar, deine Diagnosen nicht, wird der Richter sagen. Da sollte dann in deinem Antrag stehen "Anhaltend Gewalt gegen das Kind aufgrund starker Stimmungswankungen und damit permanente Gefahr für das Kindeswohl, dokumentierte Vorfälle am ... und ... und ..." und nicht "Die Kindesmutter hat Borderline und ist deshalb gewalttätig". Ich habs zugespitzt formuliert.

Und damit ist meine sonntägliche Energie leider erschöpft, muss noch weg, zum Glück gibts hier aber eine Menge Leute mit viel Erfahrung für die anderen Fragen.
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#8
Ja, es ist sinnvoll einen Anwalt hinzuziehen. Auch wenn das Thema hier immer differenziert (zurecht) betrachtet wird. Es ist in diesem Falle, wo es Hopp oder Top heißt, jedenfalls besser, als alleine vorzugehen. So zumindest meine Meinung. Nach Hinzuziehung beantwortet dieser Deine anderen Fragen. Die haben sich dann erledigt. Ruf eine Kanzlei an, schau wann man einen Termin für dich hätte. Geht es nur langfristig, dann der Nächste. Geht es kurzfristig, dann schau ob die Chemie einigermaßen stimmt. Wenn nein, hast du lediglich die Beratungskosten und versuchst es beim Nächsten. Ich selbst kenne auch einen (Hessen), aber auch der kocht nur mit Wasser. Wie die Teuren übrigens auch...

Nein, es gibt keine "außeranwaltlichen Beratungsmöglichkeiten" . Es sei denn, Du landest bei Diakonie, Caritas oder dem "Bunter Esel e.V.", und möchtest mit einem Sozialarbeiter nochmals darüber sprechen, ob es nicht besser wäre, ob du Mutti in ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht doch besser etwas unterstützen möchtest und das es doch nicht sein kann, dass Du ihr jetzt auch noch das Kind weg nimmst. (Achtung Ironie)
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#9
Vielen Dank nochmals P und Nappo.
Ich hatte dann im eA Verfahren geklagt und erst mal Recht bekommen.
Es muss also nicht immer schlecht ausgehen.
Wenn es auch in der Hauptsache gut geht und ich daran denke, schreibe ich auch noch, was aus meier Sicht genutzt hat.
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#10
Prima, ein guter Fortgang der Sache, viel Glück beim Hauptverfahren.
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#11
Hallo Zusammen,

ich konnte die erste Instanz positiv abschliessen und ich bin mit der aktuellen Situation äusserst zufrieden.
Gibt es irgendwelche Tips, Aspekte zu beachten für eine „Berufung“?
Da wird doch nur auf Rechtsfehler geachtet?

Viele Grüße
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#12
Sehr gut! Wie lief es ab? Wie hat sich der Richter benommen, was hat "gezogen"?

Normalerweise können bei Widerspruch keine neuen Begründungen mehr vorgebracht werden, sondern es wird nur die Bewertung des ersten Verfahrens angegriffen, Gewichtung, Nichtberücksichtigung von relevanten Dingen, Fehler etc.
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#13
Ich schreibe detailliert, wenn es bestandskräftig geworden ist.

Einzelne Aspekte waren ein Überreissen der Mutter, ein schnelles und verdecktes Vorgehen ohne der Gegenseite genügend Vorlauf zu geben, einen Richter, der solche Ausfälle aus dem eigenen Umfeld kennt, ein gutes Verhältnis zum Kind, gute prägnante Schriftsätze gerade am Anfang, eine schlechte Verteidigung der anderen Seite, schnelles Vorgehen im Vorgerichtlichen und Aufbau von Druck auch auf das JAdirektesInvolvieren der Polizei, generell ein Auftreten, dass um Hilfe um des Kindes Willen bat und nicht um Durchsetzung konkreter Handlungen, das gab den verschiedenen Ämtern die Chance überobligatorisch zu helfen.
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