Beiträge: 55
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2020
Liebes Forum,
die Zeit rennt und ehe man sich versieht sind wieder einige Jahre vergangen. Mit Blick auf 2025 nähert sich die Einschulung. Wie ich jetzt mitbekommen habe, hat die Kindsmutter (die derzeit alleiniges Sorgerecht hat) zuerst eine öffentliche Schule erwogen, nun aber einen Schwenk in Richtung Privatschule gemacht. Diese Privatschule kostet zwischen 450€ und 600€ im Monat (ohne Essensgeld oder Ausflugsgeld), heißt 6000-7500€/Jahr! Die Einschreibung bzw. Anmeldung für eine Einschulung 2025 findet tatsächlich schon in diesem Jahr, also 2024 statt.
Ich habe das Forum natürlich nach entsprechenden Sachverhalten durchstöbert - trotzdem stellt sich mir die Frage, wie ich mich unter den aktuellen Bedingungen vorbereiten kann, sollte die Kindsmutter sich tatsächlich für die private Schule entscheiden.
Da seit Geburt kein geteiltes Sorgerecht vorliegt, sind mir hier vermutlich die Hände gebunden. Gibt es hier in Forum aktuelle und relevante Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall? Ich werde mich auf jeden Fall gegen den Mehraufwand einer Privatschule wehren wollen. Vielleicht gibt es auch Kommunikationstipps, wie ich die Kindsmutter von dem Gedanken abbringen kann? Kontakt zu ihr ist sehr sporadisch, alle 3-6 Monate via E-Mail, 1-2 mal Jahr gibt es ein Treffen.
Best Case für mich wäre tatsächlich: Mutter zahlt die 100% Schule selbst (Sie verdient sehr gut).
Worst Case: Unterhalt ~500€, Mehrbedarf ~250-400€.
Vielleicht gibt es hier Erfahrungen oder Ideen auch bzgl. Überzeugung von einer öffentlichen Schule? Danke!
Beiträge: 21.235
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Privatschule ist Mehrbedarf, d.h. die Kosten werden entsprechend den Einkommensquoten der Eltern anteilig aufgeteilt.
Hat ein Elternteil Alleinsorge, entscheidet er auch allein, ob das Kind dort angemeldet wird.
Er muss aber begründen können, wieso es eine teure Privatschule sein muss. Der Alleinsorgeelternteil kann also nicht wahllos Kosten verursachen, die dann beide Eltern zu tragen haben. Gute wirtschaftliche Verhältnisse senken diese Hürde ab. Beachte, dass das dann eine Streitfrage des Unterhaltsrechts ist. Und sie entsteht erst, wenn die Mutter Geld fordert. Bei gemeinsamer Sorge wäre es bereits bei Schulanmeldung eine Frage der Ausübung des Sorgerechts. Für dich ohne Sorgerecht bedeutet das: Anwaltspflicht, wenn es vor Gericht geht. Und erst muss eine Forderung der Mutter auf dem Tisch liegen.
Es gilt also, erst einmal zu fragen wieso das Kind auf die Privatschule soll. Besteht z.B. spezieller Förderbedarf, den die Privatschule besonders gut leistet? Versuche herauszubekommen, wie deine Chancen liegen, wenn es zum offenen Streit vor Gericht kommt.
Beiträge: 55
Themen: 8
Registriert seit: Jan 2020
Vielen Dank für die Erläuterung.
Auch ich habe mir Gedanken gemacht und bin die folgende Taktik gefahren: Ich habe das Kind persönlich gefragt, ob es sich bereits eine bestimmte Schule angeschaut und ausgesucht hätte. Die Antwort folgte prompt: "Es wüsste definitiv auf welche Schule es gehen wird. Es ist die Schule des besten Kindergartenfreundes." - aktuell bin ich erleichtert, denn hierbei handelt es sich um eine öffentliche Schule. Freunde sind große Einflussfaktoren - da kann die Mutter machen, was sie will. Die Angelegenheit ist natürlich noch nicht durch. Allerdings habe ich dem Kind dann von meinen eigenen Freundschaften erzählt, die sich seit der Kindergartenzeit über die Schul und auch Unizeit bis heute entwickelt und gehalten haben. Die großen Augen haben mir bestätigt, dass hier eine grundmenschliche Entscheidung getroffen wird. Wenn alles dabei bleibt, bin ich sehr zufrieden.
Learning: Die Freundschaft zwischen Menschen, egal welchen Alters, spielt eine sehr große Rolle bei vielen Entscheidungen.
Beiträge: 21.235
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Wäre schön, wenn es so klappt. Unterschätze aber die Manipulationsfähigkeiten von Müttern nicht.
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
Ich hatte das gleiche Thema und es löst sich folgendermaßen:
Du musst argumentieren, dass die bestmögliche Förderung des Kindes, sowie die Eingliederung in die Gesellschaft auch an einer öffentlichen Schule gleichermaßen möglich ist und im Vorfeld musst du !!schriftlich nachweislich!! aus diesem Grund die Schule und die Schulgebühren ablehnen. Stimmst du der Privatschule zu, wirst du mindestens Teile davon bezahlen müssen.
---> Einschreiben mit o.g. Argumentation an die Kindesmutter. Wird für Trouble sorgen aber evtl. kannst du es ja erklären und die Wogen glätten.
Beiträge: 21.235
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Ohne gemeinsame Sorge kann er die Schule nicht ablehnen, nur die Beteiligung an den Kosten. Da gehts dann nur um die unterhaltsrechtliche Seite. Die Mutter muss dann begründen, wieso die Privatschule notwendig sei, wenn sie Geld will.
Mit Sorgerecht ist bereits die Frage, auf welche Schule das Kind gehen soll, gemeinsam zu entscheiden. Wobei das Sorgerecht nur ein Aufruf zur gemeinsamen Entscheidung ist und keine Blockadewirkung hat, wenn die Mutter das Kind einfach allein anmeldet.
Beiträge: 6
Themen: 2
Registriert seit: Apr 2024
Da hast du Recht. Ohne Sorgerecht wird er hier nicht mitsprechen können. Wobei auch mit Sorgerecht bei Eskalation ein Gericht der Mutter die Wahl lassen würde im Regelfall.
Zumindest kann er sich vor den Kosten schützen, wenn er entsprechend vorgeht.
Beiträge: 21.235
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Ja, leider, auch das Sorgerecht bringt da wenig Einflussmöglichkeit. Letztlich ist das Unterhaltsrecht hier sowieso die bessere Schutzmauer. Wenn Mutti nämlich allein zahlen muss, lösen sich jede Menge ach so wichtiger Gründe für die Privatschule ganz plötzlich auf.
Beiträge: 163
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
Angenommen man kommt nicht um die Kosten herum , welcher Elternteil darf dann die Kosten für die Privatschule von der Steuer absetzen ?
Beiträge: 21.235
Themen: 874
Registriert seit: Aug 2008
Ich bin nicht ganz sicher, aber das ist glaub ich so geregelt wie bei anderen Sachen: Einer kann es von der Steuer absetzen (vermutlich der, der es an die Schule überweist), das andere hat dann für seinen Anteil einen Ausgleichsanspruch.
Es sind ohnehin nur 30% des Schulgelds absetzbar.