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Höhe des Selbstbehaltes
#1
Hallo!

Wie hoch ist der Selbstbehalt normalerweise?
Waren das 870 Euro?
Sind kosten für Miete dabei? Wie hoch ist die in den 870 Euro einbezogene Miete?

vielen Dank
Live or Die...Make Your Choice
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#2
Selbstbehalt liegt bei 900 € bei Berufstätigen bw. 770 € bei nicht Berufstätigen. Darin sind angeglich lächerliche 350 oder 370 € (bin mir nicht ganz sicher) Warmmiete enthalten. Ist aber eigentlich egal, wenn deine Miete höher ist, ist es eh dein Privatvergnügen, wirkt sich also nicht auf den Selbstbehalt aus

Gruß Gemsbock
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#3
Danke

Muss von den 900 Euro auch noch Krankenkasse bezahlt werden oder kann wird das vorher abgezogen?
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#4
So pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
Ich gehe mal davon aus, dass du den notwendigen SB, zur Erfüllung von Kindesunterhalt?!

Dazu solltest du zuerst die Leitlinien des zuständigen OLG heranziehen.
Die findest du auf dem Rechtsportal

Das OLG Celle soll sogar "zukünftig" (nach einem Urteil aus 2008; musst mal in der Sammlung hier suchen) von pauschal 900€ ausgehen, egal ob Erwerbstätig oder -suchend.

Gegenüber der Exe, i.d.R. 1000€, SB.
Um Sozialversicherungsbeiträge (auch KV) wird das Einkommen zuvor bereinigt.
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#5
Ja danke. Es geht um Kindesunterhalt. Als Beispiel:

Ich verdiene 1100 Euro. KV 150 Euro macht 950 Euro bereinigtes Einkommen. Zu zahlen 50 Euro KU bei angenommenen 900 Euro Selbstbehalt. Ist das so richtig?
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#6
Moin,

bei 1100 Euro bist Du privat versichert?? I.d.R. darf aber PKV vorher abgezogen werden und muss nicht vom Selbstbehalt bestritten werden. Dann wären 50 Euro KU bei 900 Euro SB korrekt.

LG LBM
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#7
ja pkv
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#8
Ja, dann ist das korrekt. Sicherheit sollte Dir ein Blick in die Leitlinien des zuständigen OLG geben.
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#9
danke mach ich
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#10
Ich nehme mal an, du bist selbstständig. Aufpassen solltest du, falls du einen Firmen-PKW auch privat nutzt. Das kann dann als "geldwerter Vorteil" ausgelegt werden.
Ach wie unbegreiflich hohl, ist der Begriff vom Kindeswohl
(zitat eines 14-jährigen, aus dem Buch "Du bist MEIN Kind" von Jürgen Rudolf)
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#11
'tschuldigung, wenn ich mich reinhänge und alles voran Geschriebene zumindest relativiere:

Der Selbstbehalt kann effektiv bis auf 0 EUR runtergehen.
Eine genaue Antwort kann man HIER im Forum nicht geben. Dazu muss man die genauen persönlichen Verhältnisse des Fragestellers kennen, was hier keiner tut. Persönliche Daten sollte man aber keinesfalls hier veröffentlichen.
Also vorsicht mit Aussagen "Ja, das ist so richtig gerechnet".
Lebt er in einer neuen eheähnlichen Beziehung? Könnten gegebenenfalls fiktive Einkünfte gerechnet werden, ist sonstiges Vermögen vorhanden, Scheinselbständigkeit, etc ?
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#12
Vorsichtiger, das stimmt schon. Nur wenn der Selbstbehalt nicht per Urteil gesenkt wurde, gilt er erst einmal. Nur wenn das dem Unterhaltsgläubiger nicht passt, KANN ein Problem daraus werden. MUSS aber nicht.
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#13
(24-05-2009, 10:09)LBM schrieb: Nur wenn der Selbstbehalt nicht per Urteil gesenkt wurde, gilt er erst einmal.

Andersrum. Es gibt keinen Selbstbehalt, erst durch ein Urteil kann einer festgesetzt werden. Die Leitlinien sprechen von den bekannten 900 EUR für den "notwendigen Selbstbehalt", den Richtern ist das trotzdem schnuppe und sie suchen sich was aus der übervollen Textbausteinkiste, um weit weniger festzusetzen.
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