18-08-2024, 15:56
Vor etwa drei Jahren wurde das ABR auf meine Ex übertragen und mir ein erweiterter Umgang zugesprochen. Damals lebten wir noch in einer Wohnung und ich hatte Wechselmodell beantragt. Das Kind hat sich damals einmal gegenüber dem Richter und einmal gegenüber dem Verfahrensbeistand für gleich viele Tage bei Papa wie bei Mama ausgesprochen. Die Begründung des Gerichtes, warum es kein Wechselmodell gibt, war die Zerstrittenheit der Eltern, die meine Ex in jedem Anwaltsbrief behauptet hat. Übrigens ist sie damals mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht in der Hand und vollem Auto von Hab und Gut in ein Frauenhaus gefahren, was zwar unbegründet und absurd ist, sie aber wieder vor Gericht als Beweis für unsere Zerstrittenheit bringen wird. Ich glaube, die ließen sie da auch nur eine Nacht bleiben.
Seitdem sind nun drei Jahre vergangen, das Kind ist 8 Jahre alt. Ich wohne nur wenige hundert Meter von der Kindesmutter und der Schule entfernt. Die Übergaben gibt es nur selten, da ich das Kind aus der Schule direkt abhole und dahin bringe. Streit mit der Mutter gibt es nicht, allerdings findet die Kommunikation auf ihren Wunsch größtenteils per Mail statt. Die Kommunikation ist sachlich und ohne irgendwelche Beleidigungen. Manchmal kommt sie mit irgendwelchen Beschuldigungen, auf die ich entweder nicht oder freundlich reagiere. Anrufe nimmt sie nur an, wenn das Kind bei mir ist. Auch geht sie nicht zusammen mit mir zu einem Elternsprechtag, sondern lässt sich immer einen Extratermin geben. Seit drei Jahren sagt mir das Kind alle paar Monate, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte.
Tatsächlich würde schon ein Tag in der Woche mehr bei mir das Wechselmodell bringen und wenn es der richtige Tag ist, dann würde das sogar weniger Wechsel zwischen den Haushalten als jetzt bedeuten.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es evtl. an der Zeit wäre, einen erneuten Antrag auf das Wechselmodell einzureichen. Andere Idee wäre erstmal zu versuchen über das Jugendamt irgendwie den Kindeswillen zu dokumentieren. Sie also um Vermittlung zu bitten, sodass das Kind mal befragt wird. Dann könnte ich z.Bsp. in einem Jahr zum Gericht mit dem Argument, dass das Kind seit mehreren Jahren nachgewiesenermaßen mehr Zeit mit dem Vater verbringen möchte und die Nichterfüllung des Wunsches das Kind im Aufbau seiner Selbstwirksamkeitserwartung verletzt.
Was meint ihr zu dem Ganzen? Zusätzlicher Antrag auf die Wiederherstellung des ABR wird nichts bringen, wenn ich das richtig verstehe, oder?
Seitdem sind nun drei Jahre vergangen, das Kind ist 8 Jahre alt. Ich wohne nur wenige hundert Meter von der Kindesmutter und der Schule entfernt. Die Übergaben gibt es nur selten, da ich das Kind aus der Schule direkt abhole und dahin bringe. Streit mit der Mutter gibt es nicht, allerdings findet die Kommunikation auf ihren Wunsch größtenteils per Mail statt. Die Kommunikation ist sachlich und ohne irgendwelche Beleidigungen. Manchmal kommt sie mit irgendwelchen Beschuldigungen, auf die ich entweder nicht oder freundlich reagiere. Anrufe nimmt sie nur an, wenn das Kind bei mir ist. Auch geht sie nicht zusammen mit mir zu einem Elternsprechtag, sondern lässt sich immer einen Extratermin geben. Seit drei Jahren sagt mir das Kind alle paar Monate, dass es mehr Zeit mit mir verbringen möchte.
Tatsächlich würde schon ein Tag in der Woche mehr bei mir das Wechselmodell bringen und wenn es der richtige Tag ist, dann würde das sogar weniger Wechsel zwischen den Haushalten als jetzt bedeuten.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob es evtl. an der Zeit wäre, einen erneuten Antrag auf das Wechselmodell einzureichen. Andere Idee wäre erstmal zu versuchen über das Jugendamt irgendwie den Kindeswillen zu dokumentieren. Sie also um Vermittlung zu bitten, sodass das Kind mal befragt wird. Dann könnte ich z.Bsp. in einem Jahr zum Gericht mit dem Argument, dass das Kind seit mehreren Jahren nachgewiesenermaßen mehr Zeit mit dem Vater verbringen möchte und die Nichterfüllung des Wunsches das Kind im Aufbau seiner Selbstwirksamkeitserwartung verletzt.
Was meint ihr zu dem Ganzen? Zusätzlicher Antrag auf die Wiederherstellung des ABR wird nichts bringen, wenn ich das richtig verstehe, oder?