28-08-2024, 14:27
Das ist Verhandlungssache. Zunächst mal ist zu prüfen, ob solche Zahlungen überhaupt Auswirkungen haben. Gedanken machen brauchst du dich erst, wenn du dadurch in eine höhere Tabellenstufe eingruppiert wirst.
Jugendamt fordert Auskunft
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28-08-2024, 14:27
Das ist Verhandlungssache. Zunächst mal ist zu prüfen, ob solche Zahlungen überhaupt Auswirkungen haben. Gedanken machen brauchst du dich erst, wenn du dadurch in eine höhere Tabellenstufe eingruppiert wirst.
Ich habe nun vom Jugendamt die Berechnung erhalten....soweit scheint das alles zu passen.
Allerdings wurde meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht berücksichtigt, da ich keine Nachweise eingereicht hatte. Ich würde der Bearbeiterin diese nun noch übersenden und hoffe, dass ich damit eine Stufe runter komme. Derzeit liege ich knapp 60€ drüber....für die BU zahle ich knapp 90€. Somit sollte das am Ende passen. Die PV Anlage wurde übrigens nicht berücksichtigt....scheinbar ist man mit meiner Einnahmen Überschussrechnung mitgegangen. Auch zu den geschwärzten Unterlagen und dem fehlenden Formular wurde nichts gesagt....
30-10-2024, 08:35
Bin ich eigentlich verpflichtet den geforderten Unterhaltstitel zu unterschreiben?
30-10-2024, 10:23
(30-10-2024, 08:35)paint schrieb: Bin ich eigentlich verpflichtet den geforderten Unterhaltstitel zu unterschreiben? Die Urkunde ist freiwillig Jedoch kann das JA diese einklagen. Aus meiner Erfahrung würde ich das Jugendamt klagen lassen alleine schon weil deren Briefe so unverschämt sind. Dann hat man auch einen besseren Verhandlungsspielraum. Achte darauf dass die Umgangskosten mit drin sind (20 Cent pro Kilometer) (27-08-2024, 20:29)netlover schrieb: ich kann P nur beipflichten:
31-10-2024, 09:33
31-10-2024, 19:55
Zitat:Selber rechnen und dann den Titel beim Notar machen. Befristung mit reinnehmen. Soweit passt die Berechnung...wenn nun die BU noch berücksichtigt wird, rutsche ich sogar eine Stufe runter. Warum sollte ich es beim Notar beurkunden lassen....kostet doch bloß Geld? Befristung ist klar...bis zum 18. Geburtstag. Derzeit bin ich noch beim Thema Wechselmodell dran....muss ich deshalb irgendwas beachten? Im Grunde sollte sollte der Titel damit dann ja erledigt haben. Zitat:Achte darauf dass die Umgangskosten mit drin sind Worauf beziehen sich die 20 Cent pro Kilometer? Entfernung zum Wohnort der Kinder?
Genau aber es muss eine feste Vereinbarung bestehen bezüglich des Umgangs
Ich würde aus heutiger Sicht sogar die Urkunde auf 2 Jahre befristen . Wenn sie die freiwillige Urkunde nicht wollen dann sollen die Klagen .
07-11-2024, 00:45
Ich habe nun die aktualisierte Berechnung erhalten...dank der BU sind es nun anstatt 1.426€ "bloß" noch 1.338€.
Dem Jungendamt werde ich nun bzgl. des Unterhaltstitels folgendes mitteilen. Zitat:Sehr geehrter Herr xxxx Passt das soweit? Gibt es sonst noch etwas zu beachten? Die Kinder sind etwa zu 40% bei mir....eine Möglichkeit das geltend zu machen gibt es nicht oder?
07-11-2024, 12:48
Es gibt zwar aktuell "kein Gesetz" an dem dich entlang hangeln könntest - wäre ja auch zu gut gewesen - aber tatsächlich könntest Du das zumindest anbringen, dass nachweislich ein Betreuungsanteil von 40% besteht und du daher die Rückstufung um eine Tabellenstufe somit beantragst. Nicht bitten. Nicht fragen. Fordern.
Denn, wenn es nicht um den Mindestunterhalt geht, wird durchaus vor Gericht unter diesen Umständen oftmals eine solche Rückstufung abgenickt. Muss nicht. Kann aber durchaus. Das weiß das JA auch, macht das aber nie von sich aus ,-) Man kennt sie ja. Das Ganze ist zumindest aussichtsreicher, als Dein Verlangen, eine 2-jährige Befristung durch zu bekommen. Ein Rechtsgrundlage dafür, gibt es jedenfalls nicht. Aber probieren kann man es.
07-11-2024, 13:49
Zu beurkunden ist bis aufs letzte Komma exakt das, was der Unterzeichnende beurkunden will. Ob die dann entstandene Urkunde dem Unterhaltsrecht entspricht, ist dafür erst mal irrelevant. Der Weg ist so:
- Urkunde wird formuliert und unterzeichnet. Das Jugendamt fungiert dabei nur als Urkundsperson, wie ein Notar. - wenn sie damit unzufrieden sind, müssen sie klagen. Anschliessend.
07-11-2024, 22:53
Ich habe jetzt die folgende Mail verfasst und an die zuständige Bearbeiterin gesendet
Zitat:Sehr geehrte Frau xxxxx, Bin gespannt
08-11-2024, 01:53
Hört sich gut an
Könnte klappen
12-11-2024, 15:27
(30-10-2024, 13:28)Alimen T schrieb: Verhandlungsspielraum. Achte darauf dass die Umgangskosten mit drin sind (01-11-2024, 01:20)Alimen T schrieb: Genau aber es muss eine feste Vereinbarung bestehen bezüglich des Umgangs Wie muss ich denn die 0,20 Cent verstehen? Wo werden diese berücksichtigt? Wo erhalte ich diese Umgangskosten zurück? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Umganskosten (auch die Spitkosten etc.) durch die Hälfte des Kindergeldes das beim Unterhalt abgezogen werden abgegolten sind? Und diese auch nicht zB in der Steuererklärung angegeben werden können!?
13-11-2024, 00:51
Also mit den Umgangskostenkilometer
drückst Du dein Netto bezüglich der Düsseldorfer Tabelle. Kindergeld ist anteilig 125€ Bei 100km in einer Richtung bist Du bei einem Umgangstag bei 200km und bei 4 Umgangstagen Im Monat bei 800km also 160€ Selbst wenn das JA die 125€ entgegenrechnet Bleiben noch 35€ übrig Das Jobcenter erkennt die 160€ zum Beispiel voll an Aber es muss eine gerichtliche Vereinbarung bestehen oder eine Korrespondenz zwischen den Anwälten.
25-11-2024, 22:11
Ich warte nun seit knapp 3 Wochen auf eine Rückmeldung des Jugendamts zu meiner Forderung der Absenkung.
Bisher keine aktualisierte Berechnung erhalten, auch auf Nachfrage per E-Mail wird nicht reagiert. Anfang Dezember steht nun die nächste Zahlung an die Kindesmutter an. Wie sollte ich mich verhalten? Erstmal nur wieder den Mindestsatz zahlen da ich ja theoretisch in Wiederspruch gegangen bin was die aktuelle Berechnung angeht oder erstmal das zahlen was in der letzten Berechnung steht?
25-11-2024, 22:14
Den Betrag zahlen, der unstrittig ist. Auch wenn das mehr ist wie du früher gezahlt hast, dann zahl den hier und heute unstrittigen Teil. Nicht zahlen, was strittig ist.
26-11-2024, 06:41
Zahl am besten nur 50€ und leg den Rest zur Seite
Was meinst du wie schnell die reagieren werden. Irgendwann kannst du den Rest zahlen und dann notierst du das auf dem Überweisungsträger.
27-11-2024, 12:31
Zitat:Den Betrag zahlen, der unstrittig ist. Auch wenn das mehr ist wie du früher gezahlt hast, dann zahl den hier und heute unstrittigen Teil. Nicht zahlen, was strittig ist. Ich weiß ja nun eben nicht was genau strittig ist. Wie oben beschrieben fordere ich aufgrund eines Umgangs von knapp 40%, dass der Unterhalt um eine oder mehrere Stufen abgesenkt wird. Was am Ende nun bei rauskommt kann ich nicht sagen. Nach meiner Einschätzung sollte ich wie auch in den letzten Monaten den Mindestunterhalt zahlen und gut.
27-11-2024, 12:50
Dann eine Stufe runter (zwei sind sehr utopisch) wegen erweitertem Umgang und die Ergebnisstufe zahlen. Wenn das Ergebnis der Mindestunterhalt ist, dann den Mindestunterhalt. Dann hat sich die Frage nach zwei Stufen auch gleich von selbst erledigt, denn es gibt keine Stufen unter dem Mindestunterhalt. Das wäre Mangelfall und den kannst du vergessen.
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