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Nicht immer gelingt es denen, sich auf die absichtliche Entziehung der Zahlungspflicht zu berufen. Und dann bricht §850d ZPO für die Altschulden zusammen. Man sollte Aufstocken daher in jedem Fall probieren und mal sehen, wie weit man kommt, hinwerfen kann man dann immer noch.
Ich hab den radikalen Weg gewählt, hingeworfen, kein Konto, kein offizielles Einkommen. Schluss mit lustig. Nebenher verdienen war teils legal, teil scheissegal.
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14-08-2024, 23:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-08-2024, 23:50 von NurErzeuger.)
(14-08-2024, 19:04)Gast1969 schrieb: Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.
Davor soll das ergänzende Bürgergeld bzw. die Aufstockung bewahren. Sofern natürlich noch ausreichend Kraft vorhanden ist ob der Schikane, der Väter i.d.R. ausgesetzt sind, dass überhaupt Einkommen erwirtschaftet werden kann. Das wird schon gern vergessen, wenn zum Aufstockertum geraten wird. Denn der Stress kann sich dadurch auch erhöhen.
Hinzuwerfen kann ich nachvollziehen, die Schulden aus laufendem Unterhalt werden dann allerdings noch größer.
Ich hoffe, die Überleitung ist mir gelungen. Denn was ich sagen möchte, ist, dass ein Unterhaltsrückstand nicht größer werden darf, deshalb, weil ein Unterhaltsschuldner aufgrund Pfändung von Unterhaltsrückständen nicht mehr in der Lage sein kann zuerst laufenden Unterhalt zu bezahlen. Daher kann logisch nur sein, dass Zahlung von laufendem Unterhalt vor Pfändung von Unterhaltsrückständen geht. Ansonsten wird ja (genau) laufender Unterhalt gepfändet und eben nicht Rückstände. Pfändung bedeutet nichts anderes, als dass jemand Geld gegen deinen Willen von dem Geld, das du zur Verfügung hast, abzieht, ohne, dass du dich dagegen wehren kannst. Wenn's nicht Geld ist... und das ist bei uns halt das gängige Zahlungsmittel, dann ist es demnächst die verbleibende Lebenszeit oder die Leber oder eine Niere, oder Blut, das einem unfreiwillig entnommen wird. Als Unterhaltsschuldner ist man lediglich ein Schuldtitel und kein Mensch mehr. Echt richtig krass, wenn man sich das vorstellt. Da wundert's dann nicht, dass ein
Mensch auf die Idee kommt sich ein ukrainisches Land gegen dessen Willen einzuverleiben. Das ist anscheinend urmenschlich: Ich will etwas, weil ich meine, dass es mir gemäß meinem Gesetz zusteht, ergo hole ich es mir gegen den Willen des anderen, den ich gleich Mal per Gesetz schachmatt setze. Absoluter Wahnsinn was hier passiert. Und das noch aufgrund einer herbeifantasierten DDT.
Angenommen sie pfänden 200 Euro, du bietest aber an den laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bezahlen - den du dann wiederum vereinfacht gesagt aufstockst (stimmt ja nicht ganz, denn tatsächlich zahlt man den Unterhalt vom Einkommen und den bzw. bis zum Bedarf stockt man auf), dann übersteigt der freiwillig gezahlte Betrag die Pfändung und eine Pfändung würde keinen Sinn mehr machen. Im Übrigen verlangt das Jobcenter nicht, dass genau der titulierte Betrag gezahlt wird. Man kann sich gemäß der finanziellen Begebenheiten mit dem Gläubiger auch auf einen geringeren Betrag einigen, den er akzeptiert und den man dann zahlt und aufstockt. Aber freilich ein Schmarrn, weil der Titel schwebt ja wie ein Damoklesschwert über einem und Individualvereinbarungen schützen bekanntlich nicht vor der Unterhaltspflicht, dessen Höhe von der an den Haaren herbeigezogenen DDT willkürlich festgelegt wird. Die Unterhaltspflicht ist schon so gestrickt und mit der Unterhaltspflicht nochmal unterfüttert, dass man ihr als 0815-Normalo nicht entkommen kann.
Als klassischer Aufstocker kann man schon gar nicht - egal wie man rechnet - in der Lage sein laufenden Unterhalt plus Pfandungsbetrag bzw. Rückstand zu bezahlen. E.g.: Netto von 1.250 Euro, laufender Unterhalt 320 Euro. Vom Vollstreckungsgericht festgelegter Betrag von 1.000 Euro. Unter 1.000 Euro geht mW kein Vollstreckungsgericht mehr. Lag ja der Betrag 14 Jahre zurück bei mir schon bei 950 Euro. Bisschen verhandeln meinerseits plus Aufstockung und die Pfändung war sofort vom Tisch. Ich denke der Betrag liegt mittlerweile bei mindestens 1.200 Euro. Erfahrungswerte wären hier interessant.
Wenn sie laufenden Unterhalt plus Rückstände pfänden, dann doch nur, weil so viel Einkommen vorhanden ist. Dann würde man aber auch nicht in die Aufstockung fallen. Wenn doch, dann nur, weil es weitere Unterhaltsberechtigte gibt, die aber dann wiederum die Pfändungsgrenze erhöhen und natürlich auch den sozialrechtlichen Bedarf.
Selbst der dümmste Pfänder hört auf zu pfänden, wenn er Aussicht auf noch mehr Geld hat.
Im Idealfall ist man mit der Aufstockung schneller, als dass jemand auf die Idee kommt zu pfänden. Und das schützt dann meist schon, wenn man sagt, dass man bereits Sozialhilfe bezieht, weil vom Einkommen nach Abzug des Unterhalts nichts mehr übrig bleibt.
Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich nur noch Rückstände bestehen. Daher - wie oben schon erwähnt - die Schlinge zieht sich zu, ein Entkommen ist meist nur möglich, wenn man den Weg verlässt.
Aufstockung sollte in jedem Fall möglich sein.
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15-08-2024, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2024, 09:39 von Durchschnitt072.)
Ich gebe mal meine Erfahrung mit Rückstände bekannt. Ich habe ein Vergleich mit der Unterhaltskasse geschlossen. Im Vergleich wurden insgesamt ca. 6500 Euro Rückstand ausgehandelt (ca. 10.000 Euro wurden mir erlassen aber 1600 Euro habe ich für die Anwältin zahlen müssen). Die 6500 Euro zahle ich in 50 Euro Raten ab und die haben dafür ein Vollstreckungsverzicht erklärt und Unterschrieben bei Gericht. Ich habe einen Teilzeitjob wo ich ca. 1350 Euro Netto verdiene. Nebenbei beziehe ich Wohngeld wo der RÜCKSTAND voll berücksichtigt wird! Ich fragte nach ob das wirklich so ist und die meinten das das wie laufender Unterhalt zählt. Vielleicht hilft das den einen oder anderen Rückstände über das Wohngeld ab zu federn. Ich habe aber auch keinen laufenden Unterhalt mehr da auch nichts gefordert wird (Mein Sohn ist 19). Gruß der Durchschnitt
Zusatz Info: Das Wohngeld geht gleich an den Vermieter um nichts weiter auf mein P-Konto zu haben. Wohngeld ist auch nicht pfändbar weil gebundene Leistung.
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15-08-2024, 10:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-08-2024, 11:07 von Nappo.)
Vielen Dank! Toll ausgearbeitet. Muss ich mir ausdrucken ,-) @sixteen-tons
Gleichzeitig ist interessant, die unterschiedlichen Varianten der Erlebnisse zu lesen. Fazit: Bürokratiebrühe + Unlust - Inkompetenz ./. Ideologie = Willkür.
Der Eine landet auf der Straße. Der Andere schafft einen Vergleich (für den sich die Anwälte fürstlich entlohnen lassen). Der Nächste hat Glück usw.
Ich habe auch zig Vergleiche für Väter u.ä. hin bekommen. Betrachte ich meinen Schriftverkehr - den ich qualitativ für einigermaßen gut befinde, weil ich meist Erfolg habe/hatte - dann ändert das nichts daran, dass alles was mit Familienrecht/Pfändungen/Jugendamt und Co zu tun hat, am Ende Schwall in´s All ist. Willkür überall. Glück oder kein Glück. Pokern. Zocken.
Gestern noch, bekam ich ein Schreiben eines Strafrechtlers in die Hand. Bundesweit tätige Kanzlei. Da muss ich sagen: Verdammte Axt. Der kann schreiben... Da siehst Du, dass in der Juristerei übrigens auch Unterschiede bestehen. In diesem Fall hatte der Staatsanwalt in windeseile eingestellt. Verglichen mit "unseren" Themen, konnte ich sehen, was Familienrechtler für ein Gelaber und Geschwalle abhalten.
Das ist ein Grund, warum mir die Luft ausgegangen ist und ich meine kleine Putzfirma derzeit gründe. (Habe gestern meinen ersten Auftrag bekommen ,-)
Nachdem ich meine Narzisstin los war, hat mir meine zweite Frau ebenfalls den A.r.s....h gerettet. Schicksal. Erst dadurch konnte ich neu aufbauen....
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Da gebe ich dir recht Nappo "Glück oder kein Glück". Ich betreue auch einige Unterhaltspflichtige und mir fiel eines sehr stark auf: Männer die sich wie ein kleines Hündchen benehmen, gehorchen, gehorsam sind, es immer gut meinen werde ohne Gnade rasiert vom Unterhaltssystem. Männer die ihren eigenen Weg gehen und sich nichts sagen lassen habe eine "besser" Verhandlungsbasis. Zum Beispiel habe ich in den 19 Jahren meiner Pflicht fast nie was bezahlt und konnte durch Prozesse oder Verhandlungen bei der Vorschusskasse viel Geld sparen. Meine EX hat nur einmal versucht etwas bei mir zu fordern und habe ihr sehr eindrücklich klar gemacht das sie das weite suchen sollte. Sie hat nie geklagt und die Beistandschaft auch nicht nur gefordert aber nie einen Titel erwirkt da sie mich laut Aussagen von meines Sohnes (Wo ich noch leichten Kontakt hatte) sehr großen Respekt hat (Ich bin bekannt in meiner Region und viele haben sie massiv beschimpft wegen der abartigen Trennung die sie zu verantworten hatte, das hallt bis heute nach). Nur den Vorschuss wollte sie und mehr nicht aber selbst dazu war ich nicht bereit den zu zahlen wegen der heftigen Trennung die sie vollzog. Mit mir kann man Reden aber das war zu Krass. Der Vorschuss hatte immer wieder versucht über die Jahre mich zu Zahlung zu bewegen worauf ich Frech einen Vergleich anbot und die Abteilung ein Gegenangebot machte. Es ist möglich sich zu wehren aber mit großer mühe und vielllllllllll Glück haben. Das ist nur meine Geschichte aber ein Freund wurde vollkommen rasiert. Ich habe ihn geholfen eine sehr günstige Wohnung zu finden und bei denn Behördengängen bei zu sein. Ihm geht es gut und heute macht er alles selber. Es gibt zu viel Willkür und zu viele kaputte Seelen.
Und Nappo, Glückwunsch für deinen ersten Kunden/Auftrag
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Bei 3 Kindern geht "Es" noch arbeiten? Warum?
Lies die Bibel.
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(14-08-2024, 23:25)NurErzeuger schrieb: (14-08-2024, 19:04)Gast1969 schrieb: Fazit wäre: Kündigen. Alles vor die Wand fahren. Dann Bürgergeld beantragen und Psychiater aufsuchen. Der Staat will es so.
Davor soll das ergänzende Bürgergeld bzw. die Aufstockung bewahren. Sofern natürlich noch ausreichend Kraft vorhanden ist ob der Schikane, der Väter i.d.R. ausgesetzt sind, dass überhaupt Einkommen erwirtschaftet werden kann. Das wird schon gern vergessen, wenn zum Aufstockertum geraten wird. Denn der Stress kann sich dadurch auch erhöhen.
Hinzuwerfen kann ich nachvollziehen, die Schulden aus laufendem Unterhalt werden dann allerdings noch größer.
Ich hoffe, die Überleitung ist mir gelungen. Denn was ich sagen möchte, ist, dass ein Unterhaltsrückstand nicht größer werden darf, deshalb, weil ein Unterhaltsschuldner aufgrund Pfändung von Unterhaltsrückständen nicht mehr in der Lage sein kann zuerst laufenden Unterhalt zu bezahlen. Daher kann logisch nur sein, dass Zahlung von laufendem Unterhalt vor Pfändung von Unterhaltsrückständen geht. Ansonsten wird ja (genau) laufender Unterhalt gepfändet und eben nicht Rückstände. Pfändung bedeutet nichts anderes, als dass jemand Geld gegen deinen Willen von dem Geld, das du zur Verfügung hast, abzieht, ohne, dass du dich dagegen wehren kannst. Wenn's nicht Geld ist... und das ist bei uns halt das gängige Zahlungsmittel, dann ist es demnächst die verbleibende Lebenszeit oder die Leber oder eine Niere, oder Blut, das einem unfreiwillig entnommen wird. Als Unterhaltsschuldner ist man lediglich ein Schuldtitel und kein Mensch mehr. Echt richtig krass, wenn man sich das vorstellt. Da wundert's dann nicht, dass ein
Mensch auf die Idee kommt sich ein ukrainisches Land gegen dessen Willen einzuverleiben. Das ist anscheinend urmenschlich: Ich will etwas, weil ich meine, dass es mir gemäß meinem Gesetz zusteht, ergo hole ich es mir gegen den Willen des anderen, den ich gleich Mal per Gesetz schachmatt setze. Absoluter Wahnsinn was hier passiert. Und das noch aufgrund einer herbeifantasierten DDT.
Angenommen sie pfänden 200 Euro, du bietest aber an den laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bezahlen - den du dann wiederum vereinfacht gesagt aufstockst (stimmt ja nicht ganz, denn tatsächlich zahlt man den Unterhalt vom Einkommen und den bzw. bis zum Bedarf stockt man auf), dann übersteigt der freiwillig gezahlte Betrag die Pfändung und eine Pfändung würde keinen Sinn mehr machen. Im Übrigen verlangt das Jobcenter nicht, dass genau der titulierte Betrag gezahlt wird. Man kann sich gemäß der finanziellen Begebenheiten mit dem Gläubiger auch auf einen geringeren Betrag einigen, den er akzeptiert und den man dann zahlt und aufstockt. Aber freilich ein Schmarrn, weil der Titel schwebt ja wie ein Damoklesschwert über einem und Individualvereinbarungen schützen bekanntlich nicht vor der Unterhaltspflicht, dessen Höhe von der an den Haaren herbeigezogenen DDT willkürlich festgelegt wird. Die Unterhaltspflicht ist schon so gestrickt und mit der Unterhaltspflicht nochmal unterfüttert, dass man ihr als 0815-Normalo nicht entkommen kann.
Als klassischer Aufstocker kann man schon gar nicht - egal wie man rechnet - in der Lage sein laufenden Unterhalt plus Pfandungsbetrag bzw. Rückstand zu bezahlen. E.g.: Netto von 1.250 Euro, laufender Unterhalt 320 Euro. Vom Vollstreckungsgericht festgelegter Betrag von 1.000 Euro. Unter 1.000 Euro geht mW kein Vollstreckungsgericht mehr. Lag ja der Betrag 14 Jahre zurück bei mir schon bei 950 Euro. Bisschen verhandeln meinerseits plus Aufstockung und die Pfändung war sofort vom Tisch. Ich denke der Betrag liegt mittlerweile bei mindestens 1.200 Euro. Erfahrungswerte wären hier interessant.
Wenn sie laufenden Unterhalt plus Rückstände pfänden, dann doch nur, weil so viel Einkommen vorhanden ist. Dann würde man aber auch nicht in die Aufstockung fallen. Wenn doch, dann nur, weil es weitere Unterhaltsberechtigte gibt, die aber dann wiederum die Pfändungsgrenze erhöhen und natürlich auch den sozialrechtlichen Bedarf.
Selbst der dümmste Pfänder hört auf zu pfänden, wenn er Aussicht auf noch mehr Geld hat.
Im Idealfall ist man mit der Aufstockung schneller, als dass jemand auf die Idee kommt zu pfänden. Und das schützt dann meist schon, wenn man sagt, dass man bereits Sozialhilfe bezieht, weil vom Einkommen nach Abzug des Unterhalts nichts mehr übrig bleibt.
Anders ist es natürlich, wenn tatsächlich nur noch Rückstände bestehen. Daher - wie oben schon erwähnt - die Schlinge zieht sich zu, ein Entkommen ist meist nur möglich, wenn man den Weg verlässt.
Aufstockung sollte in jedem Fall möglich sein.
Also bei mir wurde ALLES auf die Rückstände verrechnet. Der laufende Unterhalt lief als neue Rückstände auf, welche man dann irgendwann gerne von mir gesamt haben wollte. Ich habe es auch nicht geschafft gerichtlich die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen um laufenden Unterhalt zahlen zu können Dafür hat man mir dann gerichtlich attestiert das bei mir eine tatsächliche (verbotene) Doppelpfändung vorläge, die Parteien (Kind + UVK) möchten sich doch bitte untereinander absprechen und einigen wer was pfändet.............................. Natürlich hats keinen interessiert und es wurde fleißig weiter doppelt gepfändet, bis die Forderungen meines Kindes erfüllt waren und mir dessen Titel ausgehändigt wurde.
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Erschließt sich mir nicht. Sie pfänden lieber 100 Euro auf die Rückstände anstatt den vollen laufenden Unterhalt von 520 Euro zu bekommen? Die Zahlen sind jetzt nur fiktiv. Vllt. mach ich auch einen Denkfehler.
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(03-08-2024, 11:21)p__ schrieb: Da laufen unterschiedliche Vorstellungen zusammen und vermischen sich unzulässig. Die Agentur für Arbeit ist kein Familienrichter und es gibt keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sie sind auch keine Strafinstanz, die einen "Kunden" wegen Arbeitspflichtverletzung abstraft. Zunächst mal hat die Arbeitsagentur die tatsächlichen Verhältnisse zur Grundlage zu nehmen. Wenn sie Sanktionen verhängt, dann nach den bekannten Regeln. Hier zum Beispiel mal was: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-s...034000.pdf
Leute, das wirkt völlig falsch fokussiert. Ihr seid doch sowieso schon fix und fertig gemacht worden, Gesundheit ruiniert, Schulden die kaum je zu bezahlen sind, meist Kinder weg, irgendwelche Titel die man nie wieder wegbekommt. Am Boden und kaputt, in der Endphase des Zusammenbruchs. Und da macht ihr euch echt Gedanken, ob es denn erlaubt sei, auf 70% zu gehen, ob das vielleicht einer nicht gut finden könnte? Das ist doch schlichtweg lächerlich.
Selbst wenn die Arbeitsagentur durchdrehen würde (was sie nicht tut) und jede Aufstockung einstellt wenn ihr auf 70% geht (was sie nicht tut) - ist doch piepegal! Schiss vor §170 StGB? In den sehr, sehr wenigen Fällen, in denen irgendwann mal eine Anzeige nach §170 StGB bis zu einer Verhandlung gekommen ist, wurde erst mal ein halbes Jahr an der gesundheitlichen Situation des Angeklagten herumgegutachtert, bevor alles eingestellt wurde. Seit der Staat verpflichtet ist, dem Angeklagten auch einen Anwalt zu stellen und die Kosten für das Verfahren wegen Mittellosigkeit immer der Staat selber zahlen muss, sind die Fallzahlen zusammengebrochen. Früher gelang es noch leichter, dass Richter und Staatsanwalt in richtig dreckiger und absolut krimineller Weise Angeklagten in etwas hineingezogen haben (bis hin zur Protokollfälschung), seit immer ein Angeklagtenanwalt im Saal ist klappt das nicht mehr so geschmiert wie es diese ehrenwerten Damen und Herren gerne durchziehen.
Wer so kaputt ist und wie ein Kaninchen auf die Schlange auf §170 starrt, hat keine Rechtsprobleme, sondern psychologische Probleme. Das ist die Baustelle, auf der Arbeit nötig ist.
Lieber P.
Habe vielen Dank für deinen Rat. Natürlich hast du Recht. Genauso ist es. Manchmal braucht man von außen einen solchen Hinweis, wie von dir, um halt das Offensichtliche auch zu sehen.
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24-10-2024, 18:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-10-2024, 18:37 von A_B_C.)
Sorry das ich mich erst jetzt wieder zu Wort melde. Aber die vergangenen Wochen habe ich eine kleine Auszeit, ein bisschen Abstand gebraucht. Die Tipps und Ratschläge sind, (zum Teil) auf fruchtbaren Boden gestoßen. Jedoch gibt es auch ein paar Entscheidungen, die ich für mich selbst getroffen habe, abseits der üblichen Pfade.
Zunächst möchte ich mich von Herzen bedanken und möchte sagen, dass jede Unterstützung, jeder Ratschlag, nicht unvergessen bleibt. Und ich werde mich erkenntlich zeigen.
Nun muss aber erstmal dieser Kampf hier gewonnen werden. Ein Kampf der nicht zu gewinnen ist. Aber ein Kampf, der dafür andere Türen und Tore öffnet...
Nun möchte ich euch aber erstmal auf den aktuellsten Stand bringen:
Relativ zeitnah nach meinem letzten Posting habe ich beschlossen, meiner Gesundheit den Vorrang zu geben. Gerade im Hinblick auf die mentale Gesundheit ist nicht zu Spaßen und ärztliche Hilfe sollte (gerade als gepfändeter Unterhaltszahlesel) definitiv in Anspruch genommen werden wenn es einem gesundheitlich nicht gut geht. Denn eins ist ja wohl mal FAKT: diese ganze Maschinierie die GEGEN uns Arbeitet, kann einem Mann sehr stark zusetzen. Muss ich, denke ich, nicht weiter erläutern. Geht vielen von euch mit SICHERHEIT genauso...
Deshalb habe ich Gott und die Welt in Bewegung gesetzt, um mir ärztliche Hilfe zu holen. Was definitiv nicht einfach war... oh das kann ich euch sagen... hier in D-Land einen Psychotherapeuten zu finden ist in etwa vergleichbar wie mitten in der Sahara eine Coca-Cola Oase mit Honigpalmen zu suchen. Oder Staubsaugen in der Wüste... dennoch... ihr habt mir sehr viel Mut gemacht. Habt mir Kraft gegeben. Ohne das es euch vielleicht bewusst ist, vielleicht sogar mein Leben gerettet...
Ich habe es geschafft! Habe einen Psychotherapeuten gefunden und befinde mich nun in Behandlung! Und das sogar ambulant. Ich bin froh den extremen Weg (vorerst) noch nicht gehen zu müssen. Denn ich muss erstmal weiter Kraft sammeln und die Psychotherapie machen. Je nachdem wie der weitere Verlauf (ich halte euch auf dem laufenden) vonstatten geht, wird es so oder so darauf hinaus laufen, dass die Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen drastisch reduziert werden muss. Der Mensch hat nur 1(?) Leben und die Gesundheit sollte an oberster Stelle stehen. Auch wenn das bedeutet, dass man nurchnoch 30 Stunden arbeiten kann oder im Extremfall vielleicht sogar nurnoch 20 Stunden. Ohne Arbeit geht jedenfalls nicht. Weder moralisch noch gesellschaftlich. Ich möchte für meine Existenz meinen Lebensunterhalt selbst erwirtschaften. Das ist eine tief verankerte Kerneinstellung meines Lebens. Ich sorge für meinen Lebensunterhalt SELBST! Punkt. Da sollten sich manche Damen vielleicht eine Scheibe von abschneiden? och nöööö lieber die Fuddl hin halten & chakkalagga Ding Dong. Und dann Unterhalt kassieren.
Naja gut.
Jedem das Seine. Wie Dino schon sagte: Wer den Kühlschrank verlässt, sollte sich auch nicht mehr daraus bedienen dürfen. Natürlich sehe ich ein das Kinder Geld kosten und dafür gehe ich ja auch (soweit es die Gesundheit zulässt) mehr als nur die läppischen 970€ arbeiten und lasse mich bewusst runter pfänden. Das ist ok. Kinder kosten Geld. Ich tue was ich kann um meinen Beitrag dazu zu leisten. Im Rahmen meiner Möglichkeiten. Punkt. Denn ich bin nicht nur Vater, sondern auch immernoch ein Mensch. Die eigene Existenz darf nicht gefährdet werden. Denn ohne Diese, fließt gar kein Geld mehr.
Sollte es im Laufe der Zeit dennoch notwendig sein einen Klinikaufenthalt anzutreten, wird das falls nötig, im Ernstfall natürlich geschehen. Ich hoffe jedoch, dass es weitestgehend ambulant funktioniert. Mittlerweile bin ich im Krankengeldbezug und: Jetzt haltet euch fest sonst fliegt ihr vor Lachen vom Hocker: ? noch bevor 0,01 Cent Krankengeld überwiesen wurde, lagen schon die ersten Pfändungen bei der Krankenkasse und diese weigert sich nun das Krankengeld zu überweisen bis zur Abklärung wie viel gepfändet wird. Witzig (tut mir echt leid ich musste da so arg lachen - sind bestimmt die Psychopharmaka ???) jetzt bekommt erstmal KEINER Geld. Weder ich doch das Jugendamtshelferhelfersindustrys...
Böse Zungen... also so ganz ganz böse Zungen ? würden behaupten, ich hätte für den Fall vorgesorgt und ein kleines Sicherheitspolster... Ich kann nur sagen: Das ich KEIN Geld habe ? und ganz dringend das Krankengeld benötige. Das schmenkt denen jetzt natürlich ganz und garnicht. Dass man plötzlich für die Krankenversicherung nicht nur monatlich hunderte von € Einnahmen hat, sondern stattdessen mal was zahlen muss. Ja Sorry, aber Jahrzehntelang Zig Tausende von € eingezahlt zu haben das interessiert ja auch kein. Und wenn man nunmal gesundheitlich gerade Hilfe braucht, dann braucht man Hilfe. Fertig aus. (Und ist tatsächlich nicht aus der Luft gegriffen - Ihr wisst wie gesagt selber, wie hart dad ganze System uns Männer zerstört! Das ist DURCHAUS berechtigt, dass man als zerstörter und entsorgter Trennungsvater sich Hilfe holt. Gerade mit schwieriger Vergangenheit die allein schon Grund genug wäre sich psychologische Hilfe zu holen.
Ich muss aber auch gestehen, diese Auszeit tut mir TATSÄCHLICH gesundheitlich extrem gut. Gedanken sortieren. Runter kommen. Gezielt nachdenken. Ruhe. Selbstbestimmt. Selbstbewusstsein Stärken. Das tut gerade verdammt gut.
Natürlich möchte ich aber wieder so schnell wie möglich Arbeiten gehen. Zumindest Teilzeit. Doch dieser Weg muss hier erstmal zuende gegangen werden. Mein Instinkt sagt mir, dass das wichtig ist. Oder noch werden könnte.
Jedoch muss ich euch leider auch in einem Punkt enttäuschen. Ich habe beschlossen NICHT aufstocken zu gehen. Es tut mir leid.
Ich stecke derart tief in der Scheiße mit Schulden, Schuldesschulden & Unterhaltsschulden und Gerichtskosten, dass ich weder einen Überblick noch die Energie dafür habe mich dem hinzugeben.
Solange nicht noch weiter als 970 € gepfändet wird oder der 170er zum tragen kommt, habe ich nicht die Energie und den Willen diesen Scheißkampf Drecksschlammschlacht zu führen. Im Notfall würde ich eher die Reisleine ziehen und auswandern. Das wäre dann aber auch wirklich das äußerste.
Mit 970€ (vielleicht kann man die Pfübgrenze n paar € nach oben ziehen?)
Habe ich mich weitestgehend abgefunden. Gut ok ganz böse Menschen würden behaupten nebenher zu.... immer duese bösen Menschen!!!!!??? Leben und Leben lassen!!!! ?
Naja^^
Der Staat wird sehen, wie er am Ende meiner Tage auf einer grooopßen großen
Summe hocken bleibt, die er sich selbst eingebrockt hat ? 53.800€ allein an Gerichtskosten. 11.300€ für ein Unterhaltsverfahren. Na das wenn ich für meine Arbeit verdienen würde hätte ich niemals Schwierigkeiten mit Unterhalt gehabt! ?
Naja, am Ende der Tage wird denen ein Licht auf gehen ?
Das NIX zu holen is bei mir^^
Ich kann die Aufstockung durchaus nachvollziehen. Und hätte ich früher gehandelt, schon vor Jahren bevor damals die 850 D Pfändung ihren Lauf nahm, dann hätte sich Aufstocken definitiv gelohnt.
Nun ist aber ein Punkt erreicht der alternative Bahnen zieht. Alternative individuelle Lösungsstrategien. Sagen wir so: Faul - bin ich KEINESWEGS ich denke damit ist genug gesagt, ohne sich in Schwierigkeiten zu bringen.
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Und wie P____ schon sagte: Scheißegal ? ich hoffe es geht solange wie möglich gut. Ich für mein Teil verschenke nur. Ganz großzügig. Gratis das darf man doch oder? Die Welt ist doch schwarz genug da müssen wir Liebe schenken und alles GRATIS. Ich habe ohnehin keine Energie mehr um ein Kleingewerbe zu gründen Geld ist ja auch nicht das Wichtigste, das sagen uns die Frauen ja auch immer deswegen verschenke ich nur. Tue damit anderen Menschen etwad Gutes
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Hallo,
sorry ich bin's noch mal^^
Ich hätte eine wichtige Frage. Die vielleicht auch für andere Menschen in Zukunft von Relevanz sein könnte.
Wie verhält es sich hinsichtlich des 170er, wenn man aus gesundheitlichen Gründen festgestellt hat, dass der erlernte Beruf nicht zu einem passt, vielleicht sogar eher der Gesundheit schadet. Und man möchte nochmal einen neuen Beruf erlernen. (Löblich als 850 D gepfändeter Mensch unbedingt noch arbeiten gehen zu wollen!)
Sagen wir, man ist seit einigen Monaten Krank geschrieben und eine Genesung ist noch lange nicht in Sicht. An welchem Punkt darf man eigenständig Bewerbungen schreiben für einen neuen Ausbildungsplatz, ohne direkt nach Antritt der Ausbildung nach paragraf 170 Unterhaltspflichtverletzung verurteilt zu werden?
Pfändung läuft ja ohnehin nach 850 D und die Ausbildungsvergütung kommt da selbst Brutto nicht hin.
Aber die Lebensenergie wäre nach der neuen RICHTIGEN Ausbildung (die zu einem PASST!!!) ganz enorm. Sagen wir, es gibt da einen Beruf, den Mr. X einfach zu spät erkannt hat, dass dieser der Richtige für ihn ist und er einfach die falsche Erstausbildung gemacht hat.
(Es geht hier nicht um Unterhalt auf 0 zu setzen der Zug ist abgefahren - vielmehr darum, LEGAL, einen neuen Beruf zu erlernen.
Über hilfreiche Infos zur Gesetzeslage wäre ich überaus dankbar. Im Netzt findet man nicht wirklich was für so einen speziellen Fall.
Bleibt gesund! Gott möge euch behüten!
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Klingt wie eine Befreiung. Ist es ja auch. ich denke, du hast den richtigen Weg eingeschlagen.
Du bist allerdings immer noch auf den Straftatbestand Unterhaltspflichtverletzung fixiert. Das lässt dich nicht los. Lies dir dazu noch einmal das Kapitel in der faq durch. Sofern du nicht ohne Grund kündigst und gar nichts mehr machst, hast du da kaum etwas zu befürchten.
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