Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Reduzierte Arbeitszeit mit Kleingewerbe ,,ergänzen,, als Ausgleich
#1
Hallo,

aus gesundheitlichen Gründen war es notwendig, die Arbeitszeit zu reduzieren. Auch eine Psychotherapie mit Medikamenten wird derzeit gemacht. Bin leider so traumatisiert von der Frauenwelt, dass ich leider nicht mehr Vollzeit in meinem Beruf arbeiten kann. Da gibt es jedoch ein Hobby, das wir extrem viel Lebensfreude und Lebensqualität gibt & rein hypothetisch reeein theoretisch... ^^ auch Geld generieren könnte. Natürlich ist das bisher NUUUR mein Hobby und natürlich verschenke ich die Sachen bloß Smile Verschenken darf man ja Smile gutes Karma und so^^.

Folgendes Dilemma: Das Hobby macht mir soooo viel Spaß und irgendwie bin ich da glaub recht talentiert bei irgendwas (kann nicht näher hier drauf eingehen) dass irgendwie die Leute unbedingt immer was von mir haben wollen. Natürlich verschenke ich bloß Smile

Die Frage ist bloß die, wielang das gut geht. Ich würde mich auf der Sicheren Seite fühlen, wenn ich ein Kleingewerbe hätte.

Klar natürlich wird nach wie vor nach Paragraph 850 D alles weg gepfändet. Aber das wird es ja so oder so ?‍♂️

Auch wenn ich im erlernten Beruf wieder Vollzeit arbeiten würde, würde ja auch alles weg gepfändet werden. (Momentan im Krankengeldbezug)

Folgende Vorteile würde ich bei einem Kleingewerbe sehen:

- mit Kleingewerbe + Teilzeit = Vollzeit (25+15=40?‍♂️)
- Verurteilung nach Unterhaltspflichtverletzung geringere Wahrscheinlichkeit, da mehr Geld Pfändbar ist als ohne Kleingewerbe 
- das WICHTIGSTE: man kann mir nicht mehr ans Bein Pissen, falls irgendwechle gestörten Menschen was ankreiden wollen. Nicht das Plötzlich ein Lügner:INNEN meint zu behaupten, ich würde garnicht verschenken sondern verkaufen... was echt eine Dreistigkeit wäre, ich verschenke nur! Smile 
- Aber mit Anmeldung wäre man auf der sichereren Seite als ohne (langfristig)
- es ist mein liebstes Hobby & Leidenschaft. Wenn schon gepfändet wird, dann von Arbeit die Spaß macht 
- Sicherheitshalber aber trotzdem noch Teilzeit Job (Kunst/Kleingewerbe = unregelmäßige Einnahmen, daher gut einen Safety Space zu haben mit Hauptjob

Habe ich da einen Denkfehler? Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße & bleibt gesund!
Zitieren
#2
In gewissen Kreisen lässt man alles über Dritte laufen. Der Mietwagen vom Onkel, Firmeninhaber ist der Cousin.

Was durchs Finanzamt geht, fliegt sofort auf. Wenn am Finanzamt vorbei gehandelt wird, gilt das übliche wie überall, manche Sachen sind kaum zu erwischen, andere recht leicht. Ich habe auch ein Hobby und mache damit Bargeldwirtschaft. Es eignet sich auch gut dafür. Ohne Gewerbe.
Zitieren
#3
Sobald du dein Gewerbe anmeldest, egal in welcher Form, fällt man auch darüber her. Argumentiert man dann, dass du Mindestunterhalt (nun) zahlen müsstest und du wiederum, dass du zu wenig Umsätze machst, verweist man darauf, dass du eben mehr machen musst oder das Gewerbe zugunsten einer Erwerbstätigkeit aufzugeben hast.

Dann stehst du auf der Seife. Denn argumentierst du nun, dass du ja krank seist, sagt der Richter: Wenn sie ein Gewerbe betreiben können, können sie auch arbeiten gehen. Sie sind anscheinend eben nicht krank genug. Nun biste auf der Seife ausgerutscht.

Nun bleibt die Angst vor dem Finanzamt. Hier könntest du dich an das Finanzamt wenden und sagen: Ich betreibe dieses Hobby und bin ansonsten aber arbeitsunfähig, Mein Hobby generiert aber durch hier und da einmal etwas Verkauftes im Jahr ca 3.000 €.

Dann doof fragen: Muss ich das anmelden. Denn dann habe ich auch diese und jenen Kosten. Oder mein Hobby aufgeben ,-) Oder fällt das ganze vielleicht - und genau da willst du hin - unter Liebhaberei.

Diese Anfrage richtig gesteuert, kann dir die Bestätigung von Liebhaberei einbringen. In diesem Moment ist das nirgendwo verzeichnet und nirgendwo abfragbar. Taucht in keiner Steuererklärung auf. Für das Finanzamt ist das durchaus oft praktikabel, weil man nicht will, dass solche Gewerbetreibenden über mehrere Jahre sich Verluste zuschreiben lassen.

Du musst nur in der Folge aufpassen, dass eben diese Umsätze nicht explodieren. Dann natürlich taucht das FA auf, denn es will ja dann gerne schon Einkommensteuer sehen. Wenn man dort also Veranlassung sieht, dass für den Staat was zu holen ist, wirst du steuerpflichtig und die Liebhaberei wird aufgehoben.
Zitieren
#4
Lieber Nappo,
Lieber P____,

ich glaube ihr habt mich gerade vor einer riesen Dummheit bewahrt. Jetzt geht mir gerade ein Licht auf und erkenne selbst, wie dumm das gewesen wäre.

Denn ist ja tatsächlich nur Liebhaberrei. Auch wenn sich (rein hypothetisch) der ein oder andere € damit verdienen lassen würde, es sind nur Kleinstbeträge. Materialkosten, Aufwand etc.pp. wären es im Jahr wenn überhaupt 1000€ und das auch nur rein theoretisch, wenn ich die volle Arbeitsleistung erbringen könnte. 

Aber klar, das stimmt schon, ich stelle gerade fest, ich kann das garnicht. Ich bin ja traumatisiert und kann ja nicht mehr Vollzeit arbeiten. Wie soll ich da nebenberuflich ein Gewerbe am laufen halten, keine Chance. 

Gottseidank gibt es euch. Ihr habt mich gerade vor einem riesen Fehler bewahrt.

Und Gottseidank bleibt mir ja noch die Möglichkeit die Sachen zu verschenken Smile Was Gutes tun darf man doch oder? Ist ja bloß ein Hobby. Wenn ein Hahn danach kräht, gibts eben garnix mehr. 

Ich danke euch
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Arbeitszeit reduzieren aus gesundheitlichen Gründen A_B_C 38 1.065 24-10-2024, 20:26
Letzter Beitrag: p__
  Wer hat Erfahrungen mit Freikauf von Ausgleich der Rentenanwartschaften ? Bruno 5 6.735 08-06-2015, 10:11
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 unsichtbare(r) Benutzer, 1 Gast/Gäste