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Hallo,
mich wird voraussichtlich der Fall ereignen, dass meine Ex in ein paar Jahren verbeamtet wird und in die PKV wechseln wird.
Soweit super, insbesondere wenn die Kinder mal über 18 sind.
Aber, damit müssten meines Wissens nach die Kinder, die bei der Mutter leben, auch in die PKV wechseln. Wären die Kinder jetzt schon in einer PKV wäre das ein Sonderbedarf, den ich zusätzlich zum Unterhalt anteilig zu tragen habe. Wäre das auch so, wenn dieser Fall erst nach der Scheidung eintrifft? Theoretisch könnte sich die Ex ja auch als Beamtin in der GKV bleiben.
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Die Beamten haben eine Wahlmöglichkeit. Entweder GKV oder aber Beihilfe + private KV zur Aufstockung. Die GKV kommt ihn aber teurer, denn der Beitragssatz wird von seinem Brutto erhoben, während die Beihilfe der doofe Steuerzahler zahlt und den Anteil, den der Beamte privat versichert, zahlt er auch selbst, aber das ist weniger als der GKV-Beitrag. Du wirst also die Beamtin nicht zwingen können, sich für die GKV zu entscheiden.
Und tatsächlich wäre es dann so, dass die Kinder, sofern sie also bei der Ex wohnen und "familienversichert" werden müssen, weil noch keine Erwerbstätigkeit vorliegt oder Ähnliches, dann auch von der Beihilfe erfasst werden und für sie auch eine (auffüllende) PKV gemacht werden muss.
Dieser Fall kann auch nach der Scheidung eintreten oder besser gesagt, hat mit der Scheidung nichts zu tun. Ändert sich die Voraussetzung zur Änderung einer KV kann das jederzeit vorgenommen werden. Während der Ehe oder danach, ist egal.
Geht dann ein Kind z.B. in die Ausbildung, kommt es automatisch wieder in die GKV. Ob es will oder nicht ,-)
Geht ein Kind studieren, so kann es sich tatsächlich entscheiden, denn Studenten können auch in die PKV, bzw. in der PKV bleiben. Allerdings wird der Vertrag dann umgewandelt, denn der Student kann nicht mehr die Vorzüge der Beihilfe und somit günstigerer PKV-Beiträge für sich in Anspruch nehmen. Hier allerdings würde ich dann - wenn der Student Kohle will - schon auf die Möglichkeit der GKV verweisen. Aber dazu gibt es sicher auch Urteile, die den Alten weiter bluten lassen ,-)
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Meines Wissens kann man die PKV-Beiträge für das Kind vom Einkommen abziehen.