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BVerfG 27.8.2025 zu Parental Alienation
#1
Beschluss vom 27. August 2025 der Bundesverfassungsgerichts, das den Antrag nicht zur Entscheidung angenommen hat aber trotzdem etwas dazu sagte. Volltext: https://www.bundesverfassungsgericht.de/...47325.html

Mutti klagte. Kind ist 2020 geboren. 22 trennt man sich, Kind bei Mutti. Danach ein anhaltender Atomkrieg ("In der Folgezeit kam es zu einer großen Anzahl familiengerichtlicher Verfahren zum Umgang aber auch zum Sorgerecht").

Sorgerechtsverfahren läuft, ein Gutachten bescheinigt bereits hohes Konfliktniveau und der Mutter eine gezielte Beeinflussung des Kindes gegen den Vater. Das habe perspektivisch eine Kindeswohlgefährdung zur Folge, das Kind solle zum Vater. Gericht überträgt es dem Vater. Erstaunlich in D, da muss einiges gelaufen sein. Dort ist es jetzt. "Der Vater verfüge über ein höheres Maß an Bindungstoleranz." - ich bin überaus erstaunt, so einen Satz hierzulande zu lesen, das kenne ich nur aus einigen anderen Ländern, wo das sehr ernst genommen wird. Der Fall lohnt näherer Betrachtung.

Mutti feuert natürlich weiter aus allen Rohren. OLG. Wird abgewiesen. Nun das noch grössere Rohr, das Verfassungsgericht. Man habe ihre wertvollen Einwendungen nicht beachtet.

Und das kann das nicht zur Entscheidung annehmen, die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Aber was wäre das BVerfG, wenn es nicht trotzdem Kritik hätte: Das Gutachten sei nix, weil die Kindeswohlgefährdung aufgrund des mütterlichen Verhaltens ja nur drohe aber noch nicht eingetreten sei und PAS sei ja sowieso nur Quatsch.

Zur Bindungstoleranz als Voraussetzung für Erziehungsfähigkeit dagegen kein Wort. Lustig wäre es auch, diesen Maßstab in anderen Fällen anzunehmen. Der Mordversuch am Kind bedeute ja keine Erziehungsunfähigkeit, weil der Mord schliesslich nicht eingetreten sei. Besoffen Auto fahren - kein Problem, ist ja kein Unfall passiert.
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