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An die Rechtsgelehrten hier:
Wenn mein Anwalt, trotz Erinnerung und Mahnung (insgesamt fünf Mal im Abstand von einigen Wochen jeweils) eine Frist zur Klageeinreichung versäumt und mir als seinem Mandanten dadurch ein finanzieller Schaden eintritt, weil meine Forderung verjährt - haftet dafür der Anwalt resp. seine Haftpflichtversicherung?
Das Mandat und die Vollmacht für diesen Fall wurde explizit erteilt, ein Kollege der gleichen Anwaltskanzlei war vor drei Jahren schon mal mit dem Fall befaßt, Akten liegen also in der Anwaltskanzlei vor.
Der von mir mandatierte Anwalt tut aber nichts, im August laufen die drei Jahre Verjährungsfrist ab. Es steht die Durchsetzung meiner Forderung in Höhe von 32.000 € im Raum.
Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
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(19-01-2026, 16:52)Austriake schrieb: Weiß jemand, ob und wie der Anwalt dafür haftet?
Wenn er mandatiert war und trotz Erinnerung nichts gemacht hat, haftet er. Es reicht
Fahrlässigkeit, Vorsatz muss nicht gegeben sein.
Würde ihn schriftlich in Verzug setzen.
"Sie wurden beauftragt bis...Klage einzureichen. Trotz mehrfacher Erinnerung meinerseits
erfolgte keine Reaktion durch Sie. Ich mache vorsorglich Schadensersatzansprüche geltend."
Optional: Bei der Anwaltskammer beschweren. Fristversäumnisse sind berufsrechtlich schwerwiegend.
Der Anwalt haftet nicht persönlich, das ist durch seine Berufshaftpflicht gedeckt. Soweit ich vor einigen
Jahren recherchiert habe, kann das aber organisatorisch mal 2-3 Jahre dauern, bis man da Kohle sieht.
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Wenn er unstrittig dafuer mandatiert war,das Mandat auch angenommen hatte, zugesagt hat da Klage einzureichen und er die Frist versaeumt, haftet er, bzw. die Berufshaftpflicht. Wie Sixteen Tons schon schrieb, setz ihn NACHWEISLICH in Verzug.
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Würd ich auch sagen. Der Anwalt hat eine Pflichtverletzung begangen, die zu einem finanziellen Schaden bei Dir geführt hat. Er hat im Rahmen seines Mandates eine Sorgfaltspflicht, eine Pflicht zur Terminkontrolle, eine Informationspflicht. Auch die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist gegeben.
Prüfe, ob noch fristwahrende Schritte für die verpennten Forderungen möglich sind und mach einen Schadensersatzanspruch geltend. Direkt beim Anwalt oder über dessen Berufshaftpflichtversicherung. Forderung: 32.000 € nebst entgangenen Zinsen.
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Bist August ist aber noch ein wenig Zeit, oder habe ich das falsch verstanden?
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(19-01-2026, 20:25)kay schrieb: Bist August ist aber noch ein wenig Zeit, oder habe ich das falsch verstanden?
Bis dahin muss das Urteil ergangen sein
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O.k., dann ist nicht mehr so viel Zeit. Sowas kann ja durchaus laenger dauern.
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(20-01-2026, 09:55)Austriake schrieb: Bis dahin muss das Urteil ergangen sein
Eben. Wenn nicht, dass ist der Anwalt fällig. Denn hätte er "was getan", wäre die Frist nicht abgelaufen, sondern noch entschieden worden. Aus der Sicht gesprochen "Es ist August und alles ist verjährt".
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20-01-2026, 22:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20-01-2026, 22:16 von DrNewton.)
Eine Klage hat doch aufschiebende Wirkung. Es muss "nur" die Klage fristgerecht, formgerecht und formfehlerfrei bei Gericht eingegangen sein; in einigen Konstellation muss die Klage fristgerecht durch das Gericht dem Beklagten nachweislich zugegangen sein.
Woher nimmst Du die Annahme, dass es Urteil entscheidend ist und nicht die fristgerechte Zustellung bzw. Eingang der Klage?