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24-06-2009, 19:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-06-2009, 19:24 von lordsofmidnight.)
Das OLG Brandenburg scheint "gut in Form" zu sein.
Für die 1990 geborene Tochter soll Papa Regelunterhalt + 18% zahlen. Mama ist wegen Erziehungszeit "nicht leistungsfähig" und auch nicht verpflichtet eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Papa ist völlig pleite, hangelt sich von einem miesen Job zum anderen, hat ein Einkommen unter Hartz-IV-Niveau. Das OLG bastelt daraus fiktiv 1050 Euro netto, davon hat er KU zu zahlen.
Nett auch dieses absurde Fundstück:
Übt der Unterhaltsverpflichtete keine zusätzliche Tätigkeit aus, so wird ihm vom Gericht ein monatliches erzielbares Netto-Einkommen unterstellt. Wird bei einer hauptberuflichen geringfügigen Beschäftigung im Rahmen des Nebenjobs tatsächlich 200 € verdient, unterstellt das Gericht, dass ein zeitlich umfangreicherer Einsatz und somit auch ein höherer Verdienst (hier: 300,00 €) möglich sei.
http://www.rechtsportal.de/familienrecht...tigen.html
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Das gleiche OLG war per Beschluß 13 WF 128/08 vom 14.01.2009 beim fiktiven Einkommen höchst milde. Zitat:
Daher wird das AG angewiesen, noch einmal genau zu prüfen, in welcher Höhe der Beklagten entweder neben dem tatsächlich erzielten Einkommen ein fiktives Einkommen aus einer Nebentätigkeit oder in welcher Höhe ihr fiktive Einkünfte aus einer Vollzeittätigkeit zuzurechnen sind. Zur Vermeidung einer unzumutbaren Belastung sind in jedem Fall die persönlichen Voraussetzungen der Beklagten sowie die aktuelle Lage am Arbeitsmarkt in die Abwägung einzubeziehen. Auch das BVerfG geht davon aus, dass nicht jedem Unterhaltspflichtigen regelmäßig ein zur Begleichung des Mindestunterhaltsanspruchs für zwei minderjährige Kinder ausreichendes Einkommen zugerechnet werden kann.
Achso: Es handelte sich hier natürlich um eine Mutter die zahlen sollte...
http://www.rechtsportal.de/familienrecht...enfte.html
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OLG Hamm AZ II-2 UF 53/12 vom 17.01.2013 fiktives Einkommen
http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-ham...-einkommen
Ein Vater, der über eine Berufserfahrung als Berufskraftfahrer verfügt, muss sich bei der Berechnung seiner gegenüber seinen Kindern bestehenden Unterhaltsschuld das fiktive Einkommen eines Berufskraftfahrers auch dann zurechnen lassen, wenn er diese Tätigkeit nicht ausgeübt hat.
Der Vater hat keinen Beruf erlernt, sondern, mal selbständig, mal als Angestellter, als Kraftfahrer ein paar Monate bei seinem Bruder gejobbt. Als Dank für seine Flexibilität hat ihm das Gericht nun ein fiktives Einkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens von Berufskraftfahrern reingewürgt. Der Beschluss ist rechtskräftig.
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Super. Das wird einen nahen Verwandten von mir freuen, der auf
dem Bock sitzt und drei Mäuler zu füttern hat. Zufällig hat er gerade das Gerangel mit der nächsten Unterhaltserhöhung. Aber immerhin sind nicht alle Kinder aus NRW.
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09-03-2013, 23:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-03-2013, 23:05 von webmin.)
Ach welch ein Zufall! Der 12. Senat. Man hätte nur noch die Berufe austauschen müssen, dann wär es mein Urteil gewesen.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man drüber lachen.
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Gruß, der kollektive Samenspender..
Abgeschlossen - aber nicht aus meinem Herz!
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Tja, dann sollte er besser mal in Paraguay bleiben..
Danach eine schöne Insolvenz hinlegen und dann in D'land in Grundsicherungsrente gehen.
Das wäre die richtige Antwort auf so eine Frechheit und würde Exe und Femifascho-StaatIN maximal treffen.
Nix zu verlieren, der Gute..
Es gibt kaum ein Beruf, der so mies und undankbar ist wie der des Kraftfahrers: schlechte Bezahlung, Konkurrenzdruck aus Osteuropa (sprich Ostfahrer sind "billiger"), Lebensgefahr im Minutentakt (insbesondere im Winter wegen Glätte etc.), Zeitdruck, körperlich Belastung usw.
Und jetzt das auch noch. Traurig.
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Das Urteil ist zwar rechtskräftig, aber mit einem Gutachten, dass der Beruf des Kraftfahrers aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann, angreifbar.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.