Erstmal Danke für das Urteil.
Aber......die Dame bekommt trotzdem Recht vor dem BVG und dann PKH. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Vorabprüfung der Erfolgsaussichten zu weit in das eigentliche Verfahren eingegriffen haben.
Insoweit ist das Urteil sehr interessant
Grüsse Nero
Noch ein Nachschlag an P:
Wie Du zitiert hast: Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine ******Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt****
Und genau das macht der Beistand nicht! Der Beistand wägt seine Prozessaussichten und sein Kostenrisiko nicht vernünftig ab, da es :
1.) nicht sein Geld ist
2.) Der Beistand keinerlei Risiko trägt
Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.
Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???
gut, gut, gut, .....es wird.....
Grüsse
Nero
Aber......die Dame bekommt trotzdem Recht vor dem BVG und dann PKH. Unter anderem wird ausgeführt, dass die Vorabprüfung der Erfolgsaussichten zu weit in das eigentliche Verfahren eingegriffen haben.
Insoweit ist das Urteil sehr interessant
Grüsse Nero
Noch ein Nachschlag an P:
Wie Du zitiert hast: Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit verlangt keine völlige Gleichstellung; der Unbemittelte muss vielmehr nur dem Bemittelten gleich gestellt werden, der seine ******Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt****
Und genau das macht der Beistand nicht! Der Beistand wägt seine Prozessaussichten und sein Kostenrisiko nicht vernünftig ab, da es :
1.) nicht sein Geld ist
2.) Der Beistand keinerlei Risiko trägt
Somit ist eine Seite des Verfahrens "risikofrei" gestellt und die andere, der Minderbemittelte, trägt das ganze Risiko.
Vielleicht sollte man darauf die Verfassungsbeschwerde aufbauen???
gut, gut, gut, .....es wird.....
Grüsse
Nero