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Weltwoche: Wenn Männer weinen
#1
Aus der Schweiz ein Artikel über Umgangssabotage: http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2009-50...einen.html . Seht auch mal auf die Autorenseite, Niederberger schreibt ganz nette Sachen.

Aus dem Artikel: "In Italien wurden Frauen zu Schmerzensgeld verurteilt, weil sie ihren geschiedenen Ehemännern den Besuch der gemeinsamen Kinder verweigert hatten. In der Schweiz wäre das undenkbar. Justiz und Sozialwesen machen es den Männern schwer.

Wie bringt man Männer zum Weinen? Indem man ihnen die Kinder vorenthält. Zwei Väter erzählen, wie das ist, wenn man nach der Scheidung seine kleinen Kinder nur noch selten sieht und die Mütter alles tun, um auch die vereinbarten Besuchs-Wochenenden oder die Ferien zu hintertreiben. Beiden Vätern kommen im Gespräch mehrmals die Tränen. Für die, die es nicht wissen: Väter lieben ihre Kinder auch. (...)"


Danach folgen die Standardgeschichten der Umgangsverweigerung durch Mütter. Schweiz, Österreich, Deutschland - das kalte, klamme Herz Europas, kein Ort für Kinder.
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#2
Schadenersatz bei Umgangsboykott? Na das wäre doch mal was.
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#3
ich hatte eine Anzeige wg. Körperverletzung gestellt. Immerhin habe ich schriftlich, dass mich der Umgangsboykott arbeits- u. erwerbsunfähig gemacht hat.

Staatsanwaltschaft Magdeburg: Eingestellt - kein öffentliches Interesse
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#4
Hallo allerseits,

den Verweis auf die Schmerzensgeld-Urteile für die Kontakte mit dem Kind torpedierenden Mütter finde ich von Ansatz her optimal. Ich lasse mir da mal was einfallen. Brief an den Richter in Aachen oder so. Ich behalte mir eine Klage auf Schmerzensgeld vor, mit Schadensersatzforderung in Höhe von mindestens der gezahlten Kindesunterhaltssumme in all den Jahren!!!

Rolleyes

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
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#5
das umdenken bei gericht wird erst in der naechsten generation von richtern einzug halten. da sind wir schon im rentenalter Smile
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#6
(12-12-2009, 23:26)Goddiejens schrieb: den Verweis auf die Schmerzensgeld-Urteile für die Kontakte mit dem Kind torpedierenden Mütter finde ich von Ansatz her optimal.

Viel zu spät eingegriffen. Wenn Umgangssabotage ein Straftatbestand wäre (siehe Frankreich) oder als Nachweis für Erziehungsunfähigkeit (mangelnde Bindungstoleranz) akzeptiert würde, wären nachgelagerte Aktionen überflüssig.

Wenn der Kontakt erst zerbrochen ist, ging das Wesentliche verloren und alle Strafaktionen bringen in der Sache nichts mehr.
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#7
Zitat:Wenn der Kontakt erst zerbrochen ist, ging das Wesentliche verloren und alle Strafaktionen bringen in der Sache nichts mehr.

In Bezug auf das Verhältnis zwischen Kind und nichtbetreuendem Elternteil pflichte ich dir bei und das ist die Sache.
In Bezug auf die per Strafaktion erfolgte gesellschaftliche Ächtung sehe ich durchaus einen guten Grund dies zu befürworten.
Es handelt sich um einen neutral erstellten Nachweis über das hier eingebrachte Engagement, vonseiten des nichtbetreuenden Elternteils.
Für das Kind eine sinnvolle Erweiterung zur Kentnnis der eigenen Abstammung.
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#8
(13-12-2009, 10:52)Bluter schrieb: In Bezug auf die per Strafaktion erfolgte gesellschaftliche Ächtung sehe ich durchaus einen guten Grund dies zu befürworten.

Die gesellschaftliche Ächtung von Umgangssabotage ist Frankreich auch eingetreten. Aber nicht wegen Aktionen, nachdem das "Kind in den Brunnen gefallen" ist, sondern bereits sobald versucht wird, es reinzustossen.
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