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Familie, Ideologie und Recht
#1
Super Artikel.
Familie, Ideologie und Recht
Etwas lang aber dennoch konzentrierte Information.
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#2
Uiiiiha! Diese niederschmetternde minutiöse Chronik kannte ich bisher nicht.
Und alle Anlagen fein säuberlich beigefügt!
Das nenne ich vorbildlich und dafür zolle ich Herrn Robert Schulte-Frohlinde Respekt.

Dass es sich insgesamt nur vordergründig um den alleinigen Ausschluss nichtehelicher Väter dreht, möchte ich an dieser Stelle ergänzend erwähnen, denn getrennt lebende und bereits geschiedene Väter wissen das.
Entweder als Bittsteller ein Gnadenbrot zu erhalten oder als Querulant geächtet und ausgeschlossen zu werden entspricht mitnichten der Erfahrung in einem tragischen Einzelfall.
Und der Grundstein hierzu liegt nach wie vor im Artikel 6 Absatz 4 des GG.

Ich danke dir, beppo!
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#3
Eine ältere Fassung kannte ich und einiges von dem was er geschrieben hat, kenn ich fast auswendig, die Dinge um das BVerfG-Urteil und das Verhalten der Politiker danach. Überraschend ist nur, dass tatsächlich ein Anwalt versucht langjährig und sehr konsequent hat, auf der Seite des gemeinsamen Sorgerechts etwas zu erreichen. Er ist wohl auch der einzige Anwalt, von dem ich etwas über das Vorgehen von BVerfG und Politik beim Betreuungsunterhalt im Kontrast zum Sorgerecht höre. Das wurde ja unter Vätern oft diskutiert, in der Rechtspflege und Politik wie üblich komplett ausgeblendet und teflonartig abgestossen.

Seine Verfahren zur Akteneinsicht und seine Innenansichten sind hochinteressante Zeugnisse, wie der Mechanismus des Staatsfeminats funktioniert. Er bestätigt darin Vermutungen, wie sie öfters in Väterforen angestellt werden.

Frustrierend ist, was er über die Folgen des EGMR-Urteils schreibt: http://www.schultefrohlinde.de/node/32
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#4
Du kennst ja sowieso die halbe Bibliothek von Alexandria auswendig Smile

Aber Dank an Krishna, der das ausgebuddelt hat.
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#5
Deine Bewunderung für den Ollen Fritz in allen Ehren.

Aber einen Herrscher, der seine Soldaten in eine aussichtslose Schlacht bei Kolin treibt und sie dann mit den Worten schmäht: "Ihr verfluchten Racker, wollt ihr denn ewig leben?", den brauchen wir bei Gott nicht.

Dein Text stammt übrigens von der inzwischen verbotenen Neo-Nazigruppe "Landser". Aber das wirst du vermutlich selbst schon wissen.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#6
(24-01-2010, 20:26)Bluter schrieb: Uiiiiha! Diese niederschmetternde minutiöse Chronik kannte ich bisher nicht.
Und alle Anlagen fein säuberlich beigefügt!
Das nenne ich vorbildlich und dafür zolle ich Herrn Robert Schulte-Frohlinde Respekt.

Ich verstehe nicht viel von dem, was da steht.

Der Eindruck, den ich habe, ist aber so:
Da müht sich ein Gewürm im Dschungel des deutschen Familienrechts ab und verheddert sich in den Schlingen des Rechtsstaats ohne in der Sache irgendeinen Millimeter voranzukommen.

Das erinnert mich irgendwie an Kafka "Der Prozess".
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#7
(24-01-2010, 22:47)borni schrieb: Dein Text stammt übrigens von der inzwischen verbotenen Neo-Nazigruppe "Landser". Aber das wirst du vermutlich selbst schon wissen.

der Text stammt aus einem alten Schulbuch noch vor der ganz bösen Zeit
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#8
(25-01-2010, 20:55)Ralf G. schrieb: der Text stammt aus einem alten Schulbuch noch vor der ganz bösen Zeit

Nachdem im Mai 1851 das von Christian Daniel Rauch geschaffene Reiterdenkmal Friedrichs des Großen Unter den Linden aufgestellt worden war, fand man wenige Tage später am Sockel des Monuments einen Zettel mit den Versen:

"Alter Fritz, steig du hernieder, und regier' die Preußen wieder, laß in diesen schweren Zeiten lieber Friedrich Wilhelm reiten!"

In einem DDR-Witz wurde "Friedrich Wilhelm" durch "unsren Erich" ersetzt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#9
(24-01-2010, 16:10)beppo schrieb: Super Artikel.
Familie, Ideologie und Recht
Etwas lang aber dennoch konzentrierte Information.

Hab das mal gelesen (und das bei meiner Abneigung gegen Juristerei Smile) Sehr, sehr gut.

@Muslim:
Lies es noch einmal. Dort stellt jemand einfach nur Fragen, indem er die Intention des deutschen Grundgesetzes woertlich und ernst nimmt. Die Lauterkeit und Ausdauer erhellt ganz zwangslaeufig die verkommene Gegenseite.
Fuer mich persoenlich der wertvolle Punkt ist, dass er sich nie von den scheinwahren 'Argumenten' ueber den Tisch ziehen laesst, sondern ihre Verlogenheit und Intention zeigt. Ganz einfach mit ganz einfachen Argumenten. Die gewundene Sprache inklusive einiger Wiederholungen verdeckt das und ermuedet im ersten Versuch. Aber eigentlich ist es zwingend und trotz des Sachverhaltes optimistisch. Er laesst seine Gegenueber nicht mit ihren Phrasen davonkommen. Es ist selten, das jemand das so gruendlich tut.

Der Umgang mit ihm und seiner Art von Charakter wird speziell deutlich, wenn er Akteneinsicht erzwingt oder erzwingen will. Das sind alles Schrittchen innerhalb deutscher Gesetzlichkeit - aber sehr subversiv im positiven Sinn! Das Ganze wirkt ordnend auf die eigenen Gedanken, weil es Zusammenhaenge zeigt. Und zwar Fakten, nicht nur Weinereien darueber wie schlecht alles ist.
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#10
(27-01-2010, 13:43)Ray schrieb: ... Grundgesetz woertlich und ernst nehmen ...

Mmmh, wer nimmt denn das Grundgesetz ernst?

"Warum gedenken wir des Grundgesetzes? - Weil nicht mehr viel übrig ist davon. Ist ja nichts mehr da. Asylrecht: weg! Unverletzlichkeit der Wohnung: weg! Religionsfreiheit: weg! Postgeheimnis: weg! Nie wieder Krieg: weg! Datenschutz: weg! Alles weg!"
Mathias Richling, 7. Dezember 2002, Mainz und 3sat
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#11
(27-01-2010, 16:13)Mus Lim schrieb:
(27-01-2010, 13:43)Ray schrieb: ... Grundgesetz woertlich und ernst nehmen ...

Mmmh, wer nimmt denn das Grundgesetz ernst?

Stand doch da?
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#12
Habe aus dem Eingangsartikel dieses extrahiert:
Zitat:Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, daß eine Mutter (…) sich nur ausnahmsweise und nur dann dem Wunsch des Vaters nach einer gemeinsamen Sorge verweigert, wenn sie dafür schwerwiegende Gründe hat, die von der Wahrung des Kindeswohls getragen werden, daß sie also die Möglichkeit der Verweigerung einer Sorgeerklärung nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater mißbraucht.
So so - da kann nun die Mami selbst darüber entscheiden, wann eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht und dass sie das dann nict etwa als Machtposition verwendet sondern ausschliesslich in fürsorglicher Weise tut.
https://t.me/GenderFukc
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