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OLG Celle 10 WF 322/08: Neue Frau und Kind gehen beim Unterhalt der Ex-Frau vor
#1
Die geschiedene Ehefrau hat keinen Unterhaltsanspruch, wenn der Mann für ein Kind und dessen Mutter aufkommen muss.

Die Ex-Frau steht der Mutter im Rang nicht gleich, da die Ehe nicht „lang“ war (15 Jahre) und die Ex keine ehebedingten Nachteile erlitten hat (trotz Krankheit, die während der Ehezeit ausgebrochen ist).
http://www.juris.de/jportal/portal/t/czj...s.Maximize
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
ja, klasse. Weiß er schon, dass er vom Regen in die Traufe gekommen ist?
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#3
Den nicht mehr gültigen Link oben, ersetze ich durch einen permanenten:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6878.htm
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#4
Was ist mit dem Urteil gewonnen?
Nichts! Aber auch gar nichts!

Der Mann ist und bleibt Zahlesel der Frau.
Auch wenn sich deutsche Gerichte nicht immer gleich einig sind, Zahlesel für welche Frau, aber einig sind sie darin: Zahlen muss er, zahlen soll er.

Dem Zahlesel kann es egal sein, ob seine Überweisungen bei Exfrau A, B oder C landen.
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#5
Nun bleib mal auf dem Teppich!

Schließlich hat jeder ein Interesse, dass sein Geld in der neuen Familie verbleibt. Das war nicht immer so. Früher war die neue Frau unterhaltsrechtlich eine "Frau 2. Klasse".
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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