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Die Anwaltskanzlei "Haibach" in der Ärztezeitung über Unterhaltsansprüche:
Der Betreuungsunterhalt ist der Unterhalt, der am häufigsten und am nachhaltigsten für Streit vor Gericht an allen Fronten sorgt. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht nur bei gemeinsamen Kindern, nicht bei Kindern aus einer früheren Ehe. Maß der Dinge ist das Kindesinteresse an der Betreuung.
Denn der Betreuungsunterhalt soll gewährleisten, dass die Kinder best-möglich durch die Kindesmutter betreut werden. Was sich eigentlich vernünftig anhört, gibt viel zu oft Anlass zu Missbrauch dieser Bestim-mung durch die Kindesmutter. Meist kann der Vater das Gegenteil nicht beweisen.
Der Fantasie ungezählter Ex-Ehegatten und der sie vertretenden Anwälte sind gerade in diesen Bereich keine Grenzen gesetzt. Die Rechtssicherheit ist geringer als jemals zuvor.
Bis Ende 2007 bestand überhaupt kein Zweifel daran, dass die Kindes-mutter Unterhaltsansprüche aus Anlass der Betreuung der Kinder hatte, bis die Kinder zumindest das achte Lebensjahr erreicht hatten. Das sollte mit der neuen Gesetzeslage anders werden.
Auch wenn der Gesetzgeber seit 1. Januar 2008 vorgibt, dass mit Erreichen des dritten Lebensjahres des Kindes Unterhaltsansprüche letztlich nicht mehr bestehen sollen, so scheint man von diesen Vorgaben aus Gründen der Einzelfallgerechtigkeit gern abzuweichen. Der Einzelfall wurde der Regelfall.
Seit mehr als zwei Jahren sollen nun stärker als früher die Belange des Kindes gewahrt bleiben.
Über den Zeitraum von drei Jahren hinaus kann der Unterhaltsanspruch der Mutter verlängert werden, wenn das Wohl des Kindes es erfordert. Beweispflichtig für die Verlängerung des Anspruchs über drei Jahre hinaus ist die Kindesmutter.
Voraussetzungen werden wohlwollend geprüft
Tatsächlich wird mit dem Vorliegen dieser Voraussetzungen und deren Überprüfung sehr großzügig" im Interesse der Kinder" umgegangen. So gesehen ist das neue Gesetz schon wegen der geringen Verlässlichkeit für die Betroffenen kein wirklich gelungener Wurf. Letztlich ist es so, dass die Argumentationskette sehr dicht sein sollte, um Unterhaltsansprüche der Kindesmutter zu Fall zu bringen.
http://anonym.to/?http://www.aerztezeitu...-oben.html
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Folge 17! Eine Endlosserie, die da in der Ärztezeitung läuft. Kein Wunder, Ärzte gehören wegen ihrem beruflichen Image und ihrem vergleichsweise sicheren Einkommen zu einer beliebten Zielgruppe von Goldgräberinnen, für die Status und Geld wichtiger sind wie alles andere. Würde mich mal interessieren, wie die Scheidungsraten unter Medizinern sind. Bei denen, die ich kenne sind sie jedenfalls exorbitant.
Wäre ich Arzt und hätte mit einer Frau angebandelt, wäre Verschweigen des Berufs so lange es geht und anschliessend herunterspielen so stark es geht oberstes Gebot.
Der dreckige Trick, die Ausnahme "Unterhalt" zur Regel zu machen ist ja nun wirklich nichts Neues. So richtig durchschlagend wurde er 1977 auf breiter Front angewendet, seither kommt dieses "Erfolgsmodell" im gesamten Unterhaltsrecht in allen Ausformungen und bei allen Reformen immer wieder.
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(31-08-2010, 20:55)p schrieb: Würde mich mal interessieren, wie die Scheidungsraten unter Medizinern sind. Bei denen, die ich kenne sind sie jedenfalls exorbitant.
Die Scheidungsrate der Ärzte in den USA liegt mit 50% - 60% über dem dortigen statistischen Durchschnitt. Auch wenn für Deutschland verlässliche Zahlen über die Scheidungsrate der Ärzte im Vergleich zur Gesamtbevölkerung fehlen, so ist auch hier von einer erhöhten Scheidungsrate der Ärzte, im besonderen der Chirurgen auszugehen
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31-08-2010, 21:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-08-2010, 21:20 von expat.)
@p
ist ein bisschen schwierig den beruf vor einer potentiellen partnerin geheimzuhalten. immerhin ist genau das regelmäßig ihre erste frage. und wenn die antwort nicht zur zufriedenheit ausfällt ist das gespräch oft genug auch schon zuende
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Das ist das Beste, was passieren kann und eine prima Methode, Frauen auszusortieren, die nur hinter Status und Geld her sind. Diesen Weibern sollte man so früh wie möglich einen Tritt in den Hintern geben, dass sie im hohen Bogen auf eine Müllkippe fliegen. Die sollen sich an Andere halten. Solche Weibsen landen aufgrund ihrer eigenen Gier meistens ohnehin bei Blendern und Angebern. Dann tricksen sich die sauberen Pärchen gegenseitig aus, bis man unter viel Gezeter auf dem Boden der Tatsachen angekommen ist.
Da stellt sich auch die Frage, in welcher Umgebung du Kontakte schliesst. Eine Umgebung, in der sich Goldsucherinnen bevorzugt aufhalten? Ich habe mich bei allen Bekanntschaften immer als beruflich wenig erfolgreich und auch nicht erfolgswillig dargestellt. In keinem Fall hat das zu Ablehnung geführt.
Schön, dass Ärzte als Betroffene auf diese Problematik angesprochen werden. Sie spielen bei der ganzen Geschichte ja auch eine sehr zentrale Rolle: besondere Betreuungsbedürftigkeit beruht oft erst einmal auf einem netterweise ausgestelltem ärztlichen Attest.
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@p
das phänomen lässt sich meiner meinung nach eigentlich länder- und schichtübergreifend betrachten. es ist halt die frage was man erreichen will. wenn die mädels einen besten freund suchen ist der status tatsächlich egal, du musst halt nett sein. bei potenziellen partnern sieht es meist anders aus.
hier in thailand spielt der beruf tatsächlich - erst einmal - keine größere rolle. allein an deiner weißen haut sehen die ja schohn, dass du vermutlich deutlich mehr hast als der durchschnittsthai. was insofern die these aber eher bestätigt. sobald die mädels selbst finanziell besser gestellt sind, wird die messlatte aber in aller regel etwas höher gelegt. also ich rede hier von ganz normalen frauen. bei den von dir angesprochenen goldgräberinnen ist das natürlich viel extremer ausgeprägt. so eine würde dich in münchen im p1 mit dem [Unterschreitung des Mindestniveaus] nicht angucken, in den entsprechenden clubs in thailand bist du grundsätzlich schon mal zielgruppe.
also ich will das weder abwerten noch verteidigen, es ist nur meiner meinung nach eben einfach so. umgekehrt ist eine frau für mich als partnerin ja auch nicht interessant wenn die nicht zumindest einigermaßen attraktiv ist. der tollste charakter nutzt ja nichts, wenn sich 85 kilo auf auf 160 cm verteilen. so wirklich fair ist das ja auch nicht, aber man hat ja selbst auch ansprüche.
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(01-09-2010, 08:18)karlma schrieb: besondere Betreuungsbedürftigkeit beruht oft erst einmal auf einem netterweise ausgestelltem ärztlichen Attest.
Und dann noch die Atteste, die bescheinigen dass der Pflichtige krank ist und nicht arbeiten kann :-)
expat schrieb:es ist halt die frage was man erreichen will.
Abstand halten zu Frauen, die sich wegen Status und Geld mit mir einlassen. Das ist eine Form der Prostitution, jedoch ohne deren Vorteile. Wahrscheinlich ist das sogar die Mehrheit der Frauen, ich verzichte trotzdem dankend.
Das heisst nicht, dass diese Punkte ins Gegenteil verkehrt werden müssen. Ein Obdachloser oder jemand, der sein Geld immer gleich verjubelt müssen auch nicht sein und auch fette, ungepflegte Nudeln müssen ebenfalls nicht sein. Aber auch das Aussehen und die Attraktivität werden überschätzt. Ein Model, das Blech daherredet und "Leiche" im Bett spielt, macht dir sicher keinen Spass, weder kurz- noch langfristig. Oder hast du Partnerinnen bloss zum Angucken :-) ?
Die Mischung machts. Status und Geld sind vielleicht Geschmacksverstärker, eine winzige Prise kann okay sein, aber mehr davon erzeugt Übelkeit.
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(01-09-2010, 09:27)p schrieb: (01-09-2010, 08:18)karlma schrieb: besondere Betreuungsbedürftigkeit beruht oft erst einmal auf einem netterweise ausgestelltem ärztlichen Attest.
Und dann noch die Atteste, die bescheinigen dass der Pflichtige krank ist und nicht arbeiten kann :-)
... Das ist mit eines der widerlichsten Probleme des Sorgerechtkonzeptes.
Ohne Sorgerecht gibt es kaum eine Möglichkeit, Sorgerechtsmißbrauch aufzuklären, aufzudecken. Selbst mit geS kann das unmöglich werden.
Entweder werden Datenschutzinteressen des Kindes oder das Beratungsgeheimnis vorgeschoben oder es wird einem unterstellt, eine fürsorgliche Mutter kontrollieren, gar drangsalieren zu wollen.
Es sind oft diese kleinen Feinheiten, die Vätern größte Probleme bereiten können - mit gewaltigen Rechtsfolgen.
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@p
nee, nicht nur zum angucken. ich mach auch fotos
Eine Einstweilige Anordnung gegen einen Arzt ist für eine Anwältin der Freudentag schlechthin. Bilanzen, Gewinnbeteiligungen ... müssen intensiv gecheckt werden. Das bringt richtig Kohle und der Sieg ist schon gesetzmäßig. Die Warnung in der Ärztezeitung ist richtig gut und richtig!
Ärzte müssen für eine Scheidung mindestens 10 000 Euro aufwenden - dabei unterscheiden sich die Kosten je nach Honorarberechnung deutlich Ich hatte an meinen damaligen Anwalt für vielleicht 6 Briefe und einem Gerichtstermin um die 3k hingeblättert.
www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=602135
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Ich will garnicht aufzählen, was ich schon alles in die Spass-Juristen investiert habe - dafür hätte ich mir locker einen schönen Sportwagen leisten können. Genutzt hat bisher keiner was - im Gegenteil - manche Dinge hätte ich besser selbst in die Hand genommen. Ich bin gespannt, ob die Verlegung des Prozesses nach Deutschland die Entscheidungen beeinflusst.
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(04-09-2010, 16:58)Petrus schrieb: Ich bin gespannt, ob die Verlegung des Prozesses nach Deutschland die Entscheidungen beeinflusst.
Zumindest die Abänderungsklage bei hohen Alimenten hat in Deutschland wesentlich grössere Chancen als in der Schweiz, bei BU wie bei KU.
Normalerweise ist die Abänderungsklage am Gericht des Wohnsitzes des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters zu erheben. Dies gilt aber nicht, wenn das Kind bzw. sein gesetzlicher Vertreter keinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Deshalb kannst Du die Klage bei dem Gericht Deines Wohnsitzes in Deutschland erheben. Die deutschen Richter sind i.d.R. wenig motiviert, höhere Unterhaltszahlungen als in Deutschland üblich in die reiche Schweiz abfliessen zu lassen.
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Danke @Nathan
Es ist aber keine Abänderungsklage, sondern eine Scheidungsklage, in der alles per se neu geregelt und Entschieden wird.
Ich hoffe, dass ich das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter bekomme. Und da gibts in in dem aufgrund bestimmter Umstände ein Amtsermittlungsverfahren zum Kindesschutz. Es ist dann die Frage zu welchem Ergebnis man in Deutschland kommt und ob ggf. die Schweiz bereit ist, das Urteil anzuerkennen.
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Die Folgen 19 bis 20 sind auch sehr interessant www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/?sid=618046
Scheidungen sind bei Ärzten anscheinend ein größeres Problem geworden.
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Inzwischen gibt es satte 37 Folgen in der Ärztezeitung.
Heute wird die Situation nach der Trennung thematisiert:
So versucht der kinderbetreuende Elternteil seine mit dem Ehegatten bestehende Diskrepanz auf die Kinder zu projizieren und diese für sich und gegen den anderen Elternteil einzunehmen.
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