03-11-2010, 12:47
Moin Moin liebe Leute,
kurze Frage bezüglich KU(neuberechnung) und Steuerschulden:
Mit Scheidung in 2007 (1 Kind, ehelich jetzt 6 J) wurde nach ca 9 Monaten Ehe, 1 Jahr TU ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass BU mit €400/Monat und KU mit €196(135% - ich weiss - passt nicht aber war Richters Vorschlag und beide Parteien haben es so geschluckt) bis 12/2010 zu zahlen ist. Also nur noch 1 Mal BU :-)
Nun habe ich erhebliche Steuerschulden (ca 35K) ca hälftig vor Ehe und Geburt und der Rest während Trennung. Das FA pfändet seit gut einem Jahr nunmehr Gehalt und Konten und berücksichtigt dabei 2 Unerhaltspflichtige.
Da ich nun ab Jan 2011 nur noch KU trotz mittlerweile ALG II Bezug der Ex zahlen werde, stellt sich die Frage, ob ich die Pfändung des FA berücksichtigt bekomme. Mein Lohnzettel weisst ja das Netto nach Pfändung aus. Und hier soll natürlich NUR das zukünftige Netto berücksichtigt werden. Ab Januar ist dies geringer, da eine unterhaltsberechtigte Person nach 850 ZPO wegfällt.
Ich gehe davon aus, dass ich dann nur Zeile 1 nach DDT zu zahlen habe, oder irre ich mich?
Danke für eure Meinung!
JJC
kurze Frage bezüglich KU(neuberechnung) und Steuerschulden:
Mit Scheidung in 2007 (1 Kind, ehelich jetzt 6 J) wurde nach ca 9 Monaten Ehe, 1 Jahr TU ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass BU mit €400/Monat und KU mit €196(135% - ich weiss - passt nicht aber war Richters Vorschlag und beide Parteien haben es so geschluckt) bis 12/2010 zu zahlen ist. Also nur noch 1 Mal BU :-)
Nun habe ich erhebliche Steuerschulden (ca 35K) ca hälftig vor Ehe und Geburt und der Rest während Trennung. Das FA pfändet seit gut einem Jahr nunmehr Gehalt und Konten und berücksichtigt dabei 2 Unerhaltspflichtige.
Da ich nun ab Jan 2011 nur noch KU trotz mittlerweile ALG II Bezug der Ex zahlen werde, stellt sich die Frage, ob ich die Pfändung des FA berücksichtigt bekomme. Mein Lohnzettel weisst ja das Netto nach Pfändung aus. Und hier soll natürlich NUR das zukünftige Netto berücksichtigt werden. Ab Januar ist dies geringer, da eine unterhaltsberechtigte Person nach 850 ZPO wegfällt.
Ich gehe davon aus, dass ich dann nur Zeile 1 nach DDT zu zahlen habe, oder irre ich mich?
Danke für eure Meinung!
JJC