Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
WO IST MEIN KIND ?! Verzeifelter Hilferuf eines Vaters VORSICHT LANG
#1
Information 
[font=Verdana]

Ein nettes Hallo an alle hier,
ich bin neu im Forum und habe mit großem Interesse Eure Beiträge gelesen....Ihr habt mich bestärkt, darin, ebenfalls meine Geschichte zu schreiben.

Ich bin Vater einer 8 jährigen Tochter Heart. Kein Sorgerecht da unehelich. Bis vor 4 Jahren habe ich in der gleichen Stadt gelebt wie sie. Wenn die KM es wollte konnte ich meine Kleine sehen, das kam ganz auf Ihre Tagesform an. Jedoch kam es auch vor das vereinbarte Tage nicht eingehalten wurden, wie z.B. den Weihnachtsabend mit mir bei meiner Familie zu verbringen und ich vor der Tür stand, klingelte, anrief und nach einer Stunde wieder fuhr....ohne meine Tochter,ohne ein Gespräch oder eine Erklärung.
Als ich von meinem damaligen Arbeitgeber versetzt wurde musste ich einwilligen da ich sonst meine Arbeitsstelle verloren hätte. Also ging ich schweren Herzens 400 km....
Dort lernte ich meine heutige Ehefrau kennen und lieben.
Ich zahlte den KU und hatte jedoch keine Chance mehr meine Tochter zu sehen. Nur noch über den Umweg das meine Eltern sich sehr gut mir der KM stellen mussten um meine Tochter zu bekommen konnte ich 400 km dorthin fahren um für ein Wochenende meine Tochter zu sehen.
Ich suchte mir eine neue Arbeitsstelle da ich bei der alten jedes Wochenende arbeiten musste....so hätte ich sie nicht mehr sehen können. Jedes Mal ein rießen Herzschmerz, sie wollte mitkommen und nicht mehr zu Ihrer Mutter. Wir entdeckten u.a. Hautabschürfungen ebenso wie Verhaltensveränderungen an Ihr die zu Ihren Aussagen gegen die KM passten. JA Aussage nach vorsprechen....Wir haben uns bei der KM angemeldet und waren im Haushalt. Es ist alles in Ordnung und solange noch nichs passiert ist Angry unternehmen wir nichts. Es wurden ausführliche Gespräche geführt und es gäbe keinen Anlass zur Sorge. Ich solle die Mutter Mutter sein lassen und mich um meine Angelegenheiten kümmern Huh....nee, is klar ! Es ging soweit das meine Tocher sogar ausgebüchst ist als sie erfuhr das Sie wieder zu Mama gebracht wird. Von solchen Vorfällen könnte ich noch mehrere Seiten füllen....

Und jetzt kommt der Knaller....Madame erwirkte eine Lohnpfändung mit eigenem Antrag wegen NICHT GEZAHLTER UNTERHALTSZAHLUNGEN....Hallo ???????????
Und ich durfte die Firma verlassen. Sie erkundigte sich auch noch kurz vorher dort ob ich denn dort arbeite....SIE WUSSTE ES NICHT VON MIR !
Ich konfrontierte die KM und diese lachte mich aus. Schöne Sache!
Die Sache wird noch immer geprüft denn ich hatte Belege und Sie zwei Bankkonten Big Grin ! Nun bekomme ich ALG1 und habe aber zumindest den Prozess gegen meinen Ex-Chef gewonnen. Und Unterhalt wird mir jetzt direkt von diesem abgezogen....direkt an die KM. Somit bleiben mir 800 Euro und 380 gehen an sie. Somit bleiben uns mit dem Job meiner Frau nach allen Abzügen ca. 300 Euro zum leben und die AA schreibt nun überschreitendes Einkommen und somit keine extra Zahlungen....DIE RECHNEN DAS VOLLE ALG1 AN !

Ostern diesen Jahres sollte ich ihr dann 800 Euro bezahlen. Auf meine Frage des warum kam die Antwort durchs Telefon.....tata....dann kannst Du Deine Tochter sehen Exclamation....naja, schriftlich wollte sie mir das nicht geben und somit gab es auch kein Geld von mir, das es so oder so nicht gegeben hätte Wink.
Und nun hört es eigentlich auch auf....denn meine Tochter ist seit Mai 2010 verschwunden und die KM auch. Andere Adresse, andere Handynummer, andere Stadt ! Nur Post im Oktober 2010 von einem anderen JA das meine Tochter nun in diesem Landkreis wohnt.
Mein Ra bekam ebenso wenig Auskunft wie ich über die neue Adresse, die auch in keinem Schreiben von diesem JA stand....es bestände Gefahr für das Kind Exclamation und das Telefonat war beendet bzw. der Schriftverkehr von Seiten des JA.
Da fällt mir ein....Würde eine Strafanzeige Sinn machen auch wenn der Aufenthaltsort in Deutschland ist und unter welchem Tatbestand ?

Nun werde ich auf eigene Faust jedoch im Sinne der Gesetze handeln und rechagieren !

Falls Ihr mögt, folgt weiterer Input.
Gleichgesinnte Grüße !
[/font]
der geschubste

Zitieren
#2
Hi geschubster,

ich denke, es ist höchste Zeit, einen stabilen Umgang zu organisieren.
Also bei Gericht Antrag stellen!

400km Distanz kenne ich nur zu gut. Wenn Mann will, ist auch das kein Hindernis, einen guten Kontakt zum Kind zu halten.

Unter ALG-Bezug solltest Du klären lassen, inwieweit Du bzw. das Kind nicht Anspruch auf Leistungen hätte, um den Umgang darstellen zu können. Während des Umgangs entsteht nämlich eine zeitweilige Bedarfsgemeinschaft, zudem Sonderbedarf für die Reisekosten für Dich bzw. das Kind.

Erpressungsversuchen der Mutter sollest Du sofort begegnen!
Bist Du anwaltlich gut beraten, hast Du Kontakt zu einem örtlichen Väterverein?

Profiler



Zitieren
#3
Zuerst mal eine Lebendbescheinigung über das Kind vom Meldeamt der Stadt holen. Dort steht die Adresse drauf. Vorher im alten Meldeamt nachfragen, in welche Stadt sie verzogen ist. Du hast Anspruch auf eine Lebendbescheinigung. Wie lief das bis zur Pfändung mit dem Unterhalt? Bar gezahlt?

Insgesamt ist auffallend, dass du bodenlos naiv und nachgiebig gehandelt hast. Daran kannst du einiges ändern.
Zitieren
#4
(12-11-2010, 04:01)netteschubse schrieb: Da fällt mir ein....Würde eine Strafanzeige Sinn machen auch wenn der Aufenthaltsort in Deutschland ist und unter welchem Tatbestand ?

Wegen des unbekannten Wegziehens sollte schnellstmöglich eine Anzeige wegen Kindesentziehung (mit List) (§ 235 StGB) in Erwägung gezogen werden. Es kommt zwar selten zu einer wirksamen Massnahme seitens der StaatsanwältInnen / RichterInnen Huh , aber man(n) sollte es sich dennoch nicht einfach so gefallen lassen.
Ausserdem gilt Absatz 7 zu beachten:
Zitat:Die Entziehung Minderjähriger wird in den Fällen der Absätze 1 bis 3 nur auf Antrag verfolgt

Es gibt (m.E.) nicht viele, die sich in einer entsprechenden Vorgehensweise gut auskennen. Einer derjenigen ist mit Sicherheit Franzjörg Krieg vom Väteraufbruch Karlsruhe. Warum? Weil er viele ähnlich gelagerte Fälle betreut. Guckst Du hier.

Bei Interesse bitte eine Nachricht an riepen@vafk-karlsruhe.de
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#5
(12-11-2010, 12:23)henning schrieb: Wegen des unbekannten Wegziehens sollte schnellstmöglich eine Anzeige wegen Kindesentziehung (mit List) (§ 235 StGB) in Erwägung gezogen werden. Es kommt zwar selten zu einer wirksamen Massnahme seitens der StaatsanwältInnen / RichterInnen Huh , aber man(n) sollte es sich dennoch nicht einfach so gefallen lassen.

Stimmt leider in jeder Beziehung.
In meinem Fall Strafanzeige und Strafantrag gestellt. Die Polizei weigerte sich, eine Anzeige aufzunehmen. Ich vermutete, dass das Kind bei der Mutter sei und dann sei ja alles in Ordnung. Habe dann die Anzeige und den Antrag selbst geschrieben. Die Staatsanwältin lehnte ab, Anklage zu erheben. Ich habe widersprochen und Strafantrag erweitert auf Kindeswohlgefährdung. Daraufhin hat sie Anklage wegen der Kindesentziehung erhoben.
Strafrichterin hat Vorliegen der List verneint. Begründung: Dazu gehöre intelligentes Vorgehen und das sei nicht zu erkennen.

Immerhin habe ich nach der Anzeige die neue Adresse bekommen.
Zitieren
#6
(13-11-2010, 12:04)karlma schrieb: Strafrichterin hat Vorliegen der List verneint. Begründung: Dazu gehöre intelligentes Vorgehen und das sei nicht zu erkennen.
interessant ... Dodgy ...genau diese begründung wurde bei einem unser vereinsmitglieder verwendet....da gehen einem ja alle Idea Idea Idea -ter an!!!

Zitat:Immerhin habe ich nach der Anzeige die neue Adresse bekommen.
allein das reicht m.e. als begründung, warum strafanzeige gestellt werden sollte Exclamation
"Leute, die auf Rosen gebettet sind, verraten sich dadurch, daß sie immerzu über die Dornen jammern." (Françoise Sagan)
Zitieren
#7
Mein Gott,

für eine Adresse stellt man doch keinen Strafantrag.
Überhaupt muß gefragt werden, was derartige 'Prügeleien' bringen sollen.
Wir sind Väter, gestandene Männer, die sich nicht provozieren und zu Rachefeldzügen hinreißen lassen sollten.
Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.

Gleichwohl sollte dieses Verhalten bedacht zivilrechtlich für Umgang und Sorgerecht genutzt werden. Strafanträge gegen eine wildgewordene Mutter helfen da m.E. wenig. Sie machen alles nur noch schlimmer. Und wir wissen doch, auf welch langem Hebel Mütter sitzen können.

Profiler

Zitieren
#8
(13-11-2010, 19:46)Profiler schrieb: Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.
Wie ich diese Art von Argumentation hasse! Angry

Geht dieses doch in die gleiche Richtung Betreuungsunterhalt=Barunterhalt!

Meine Kinder sind enterbt! Sie erhalten höchstens eine Menge schulden wenn ich morgen von einem Auto überfahren werden sollte.

Das heißt aber nicht, dass ich sie nicht liebe! Wenn sie mal von ihrer Mutter "entnabelt" sind, so ich 10-20 Jahren, sieht die Sache dann wieder anders aus.

Dann bin ich allerding wahrscheinlich verstorben und die Kiddies dürfen dann "ihren" Mutter-Sermon an "ihre" Kinder weitergeben. Angry
Zitieren
#9
(13-11-2010, 20:35)blue schrieb:
(13-11-2010, 19:46)Profiler schrieb: Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.
Wie ich diese Art von Argumentation hasse! Angry

Geht dieses doch in die gleiche Richtung Betreuungsunterhalt=Barunterhalt!

Meine Kinder sind enterbt! Sie erhalten höchstens eine Menge schulden wenn ich morgen von einem Auto überfahren werden sollte.

Das heißt aber nicht, dass ich sie nicht liebe! Wenn sie mal von ihrer Mutter "entnabelt" sind, so ich 10-20 Jahren, sieht die Sache dann wieder anders aus.

Dann bin ich allerding wahrscheinlich verstorben und die Kiddies dürfen dann "ihren" Mutter-Sermon an "ihre" Kinder weitergeben. Angry
Ich verstehe nicht recht, blue.
Was haben denn Betreuung, Barunterhalt, Tod und Erbschaft mit der Elternbeziehung zu tun und mit dem Erleben eines Kindes, wenn sich die Eltern Kriege liefern?

Was Du 'Argumentation' nennst, das ist aus der Sicht des Kindes Tatsache. Streiten sich die Eltern wie die Kesselflicker da draußen, dann Streiten sich diese Elternbilder auch im Kind selbst und können dort zu schwersten Ver- und Zerstörungen führen.
Jeder Angriff auf den anderen Elternteil ist auch ein Angriff auf den mit dem Kind verbundenen Teil.

Meine Jungs sind sehr einsichtig und schildern mir exakt dieses Erleben und sind heil froh, im Gegensatz zur Mutter hier einen Vater zu haben, der NICHT durchdreht und auf ihre Mutter losgeht.

Sie fühlen sich bei mir sicher.

Profiler

Zitieren
#10
(13-11-2010, 21:51)Profiler schrieb: Jeder Angriff auf den anderen Elternteil ist auch ein Angriff auf den mit dem Kind verbundenen Teil.
Wir reden in keinster Weise aneinander vorbei.

(13-11-2010, 21:51)Profiler schrieb: Sie fühlen sich bei mir sicher.

Das behauptet jede Mutter von sich selbst.
Zitieren
#11
(13-11-2010, 22:31)blue schrieb:
(13-11-2010, 21:51)Profiler schrieb: Jeder Angriff auf den anderen Elternteil ist auch ein Angriff auf den mit dem Kind verbundenen Teil.
Wir reden in keinster Weise aneinander vorbei.

(13-11-2010, 21:51)Profiler schrieb: Sie fühlen sich bei mir sicher.

Das behauptet jede Mutter von sich selbst.
Das mag schon sein.

Nicht ich behaupte, hier äußern sich meine Kinder entsprechend, in Anhörungen usw.

Sage doch bitte nochmal, warum Du meine 'Argumentation' haßt, damit ich Dich evtl. besser verstehe kann.

Profiler

Zitieren
#12
(13-11-2010, 20:35)blue schrieb:
(13-11-2010, 19:46)Profiler schrieb: Es sei denn Mann ist an einer dauerhaften Vergiftung des Elternverhältnisses interessiert und damit auch einer Vergiftung des Kindes.
Wie ich diese Art von Argumentation hasse! Angry

Dito!
Ergebnis: er hält die Klappe, zahlt und sieht die Kinder nie wieder?
Für mich kein akzeptables Ergebis!
Zitieren
#13
So ein Quatsch.

Mit einer Anzeige kommt niemand Umgang, gutem Kontakt zum Kind näher. Nur darum geht es hier und mir.

Profiler
Zitieren
#14
Ich weiss nicht, ob netteschubse nach seinem ersten und einzigen Posting noch mitliest. Vielleicht sollten wir aber die Threadpostings etwas runtertunen. Ohne Rückmeldung von ihm bewegen wir uns sonst möglicherweise in Richtungen, die für ihn nicht so relevant sind.
Zitieren
#15
Ja, es wäre eine Rückmeldung vom TO wünschenswert.

Allerdings werden hier Dynamiken diskutiert, die allgemein gütltigen Chrakter haben, auch andere interessieren könnten.

Profiler
Zitieren
#16
Für allgemeine bzw. andere Fragen wäre ein eigener Thread geeigneter. Ich befürchte einfach, dass netteschubse etwas erschlagen wird von Themen, die aus seiner Sicht von seinen Problemen wegführen. Ich glaube, er braucht untheoretische praktische Tips. Wenn er überhaupt noch mitliest.
Zitieren
#17
OK. Dann wäre es umso besser, wenn sich nettschubse nochmal meldet, sagt, ob und wie er sich verstanden fühlt und wir uns dann genauer auf ihn einstellen können.

Profiler
Zitieren
#18
Hallo netteschubse,

vor Tagen hattest Du einen 'verzweifelten Hilferuf' gestartet, viele haben sich zu Deiner Situation Gedanken gemacht und auch unmittelbar reagiert.

Aufgrund fehlender Rückmeldung zur Hilestellung entsteht bei mir ein bisl das Gefühl von (Ent-)Täuschung.

Ich selbst bin gern bereit, Vätern in Not zu helfen. Stelle mir aber ein gewisses Miteinander vor, um die Hilfestellungen optimieren zu können, um auch meine Kenntnisse zu erweitern.

Ich bitte Dich daher um ein kurzes Zeichen, auch und gerade wenn Du zu dem Schluß gekommen sein solltest, daß das hier nicht so Dein Ding ist.

Grüße vom
Profiler




Zitieren
#19
Hallo an alle und vielen Dank für Euren Input !!!!!!
Ich habe Eure Beiträge interessiert gelesen; wenn auch etwas verspätet da ich nicht on gehen konnte.

Jetzt bin ich wieder da !

Die Sache mit der Strafanzeige habe ich mir die letzen Tage nochmals durch den Kopf gehen lassen und weiss aber ehrlich gesagt auch nicht so wirklich ob die das aufnehmen usw.
Gerne würde ich mich mit dem genannten Väternnotruf in Verbindung setzen....Habt Ihr direkte Erfahrungen damit ?

Ich werde vielleicht auch mal einen Arzt aufsuchen da mich die ganze Sache so sehr belastet....

Und zukünftg werde ich täglich hier vorbeishauen Big Grin !

Liebe Grüße
der Geschubste

Zitieren
#20
Also....ich war bei unseren Freunden in Blau und habe dort die Info bekommen das die Anzeige nicht aufgenommen wird und ich doch direkt versuchen soll über die Staatsanwaltschaft zu gehen, wahrscheinlich aber auch erfolglos das es keine Verfügung bzw. ein Urteil über den Umgang gibt da dieser nie Fixiert wurde da dies die KM nicht wollte !
Der Herr wollte sich nochmal mit dem Paragraphen aus dem SGB vertraut machen und sich dann bei mir melden wenn er einen Sinn in der Sache Strafanzeige sieht !

Jedoch riet er mir mich mit der Kripo auseinanderzusetzen aufgrund der wohl sicher vorliegenden Kindeswohlgefährdung. Ich machte erstmal große Augen und er meinte dann das er nach einholen der Informationen über o.g. § eventuell auch eine Lösung haben könnte.

Warten wir also mal wieder ab......

geschubste Grüße
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltspflicht eines nicht mehr Berufstätigen für erwachsenes Kind finearts60 7 2.940 18-12-2023, 12:09
Letzter Beitrag: Newton
  Wer ist an den Umgangsterminen berechtigt mein Kind bei der KM abzuholen? NeverTrustAHoe 9 6.750 04-12-2019, 17:18
Letzter Beitrag: Einszweidrei
  Ich darf mein Kind immer weniger sehn JT80 20 12.403 04-11-2019, 19:32
Letzter Beitrag: kay
  Auskunftsansprüche des Vaters über sein bei der Mutter lebendes Kind? Maestro 11 8.573 10-01-2018, 12:44
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste