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Der Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) hat auf seiner Herbsttagung in Bad Salzschlirf ein paar interessante Vorschläge gemacht: http://anonym.to/?http://www.osthessen-n...id=1189861
Auszüge:
"Bei Einvernehmen der Ehepartner die Scheidung im Standesamt vorzunehmen, wäre eine bürgerfreundliche Angelegenheit, so sieht es BDS-Präsident Jürgen Büssow persönlich. „“Ein Eheversprechen findet ja auch nicht vor Gericht statt. Da kann auch die Auflösung vor dem Standesamt erfolgen“, erläutert Büssow seinen Standpunkt. Die Scheidung wäre dann schneller zu erreichen und billiger, von administrativer Seite auch durchaus machbar, schätzt der BDS-Präsident. (...) Schon vor acht Jahren stand das Thema zur Debatte, scheiterte damals aber am Widerstand der Rechtsanwälte."
Das Thema ist also nicht ausdiskutiert. Interessant, dass es auch innerhalb des Staates eine Opposition gegen die Anwaltsscheidung gibt und dass mit bestechend einfacher Logik argumentiert wird. Sie suchen dafür auch nach Erfahrungen im Ausland: "Prof. Dr. Dieter Martiny, ebenfalls vom Hamburger Max-Planck-Institut, befasste sich mit „Außergerichtlichen Scheidungsverfahren und ausländischen Modellen“. Welche Alternativen es zum gerichtlichen Scheidungsmonopol in Deutschland gibt, erläuterte Prof. Dr. Bettina Heiderhoff von der Universität Hamburg."
Zum gemeinsamen Sorgerecht haben sie auch was zu sagen: "Dazu erläuterte Prof. Dr. Rainer Frank vom wissenschaftlichen Beirat des BDS, er gehe davon aus, dass in man Deutschland bei Gericht das Mitsorgerecht werde beantragen müsse. In anderen Ländern gehöre es zur Regel, dass der als Elternteil Anerkannte automatisch ein Mitsorgerecht erhält. Der Fachausschuss der Standesbeamten sucht jetzt in der Diskussion nach Empfehlungen, so Dr. Fabian Wall von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ebenfalls Mitglied des wissenschaftlichen Beirates, Regelfälle möglichst einfach abwickeln zu können."
Es scheint so, dass immer dann Themen relativ unvoreingenommen angehen, wenn es Nichtjuristen sind, die in ihrem Beruf mehr mit Praxis als mit Theorien zu tun haben. Die trauen sich auch im Gegensatz zu den ewiggestrigen Besitzstandswahrerinnen, im Ausland nachzusehen wie es dort läuft.
Standesbeamten an die Macht statt djb :-)
(12-11-2010, 19:05)p schrieb: Standesbeamten an die Macht statt djb :-)
Die ganze Scheidungsindustrie würde zusammenbrechen. Deutschland ist doch (angeblich) auf dem Weg zur Vollbeschäftigung! Das kannst Du also nicht wirklich wollen!
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Noch mehr Details: http://www.n-tv.de/ratgeber/Ohne-Anwalt-...22051.html
"Wo kein Anwaltszwang herrscht, ist das Verfahren unkomplizierter: Die einverständliche Scheidung im Standesamt ist etwa in Portugal oder Russland Usus. In Brasilien kann der Notar das Jawort annullieren lassen. Im Express-Tempo lassen sich auch Japaner scheiden, sie müssen einfach ein Formular ausfüllen. In Skandinavien liegt die Zuständigkeit bei der Verwaltungsbehörde."
(12-11-2010, 20:44)p schrieb: Noch mehr Details: Meine Scheidung hatte mich damals ca. 150.- Euro gekostet. Also auch hier recht kostengünstig möglich! Wir hatten nur "ihre" Anwältin.
Als dann aber später Muddi durch JA, DKSB, neue RAIn etc...herausfand, dass da finanziell noch was drin ist, fingen die Probleme erst an.
Shalom Aleichem
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Zitat:scheiterte damals aber am Widerstand der Rechtsanwälte
Leider werden ausgerechnet die meistens in den Bundestag gewählt
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(13-11-2010, 00:53)Shalom Aleichem schrieb: Leider werden ausgerechnet die meistens in den Bundestag gewählt
eben nich, durch die wahllisten bestimmen die parteien selber wer da rein kommt, nur die direktkandidaten werden gewählt
(12-11-2010, 19:05)p schrieb: Der Bundesverbandes der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. (BDS) hat auf seiner Herbsttagung in Bad Salzschlirf ein paar interessante Vorschläge gemacht: http://anonym.to/?http://www.osthessen-n...id=1189861
Auszüge:
Die Scheidung wäre dann schneller zu erreichen und billiger, von administrativer Seite auch durchaus machbar, schätzt der BDS-Präsident.
Ich fürchte, das ist auch nicht ganz uneigennützig. Wenn weniger Ehen geschlossen werden, haben die natürlich Kapazitäten frei für Scheidugen.
Die Logik find ich allerdings auch bestechend. Wozu brauche ich einen Richter, wenn ich keinen Streit habe? Im Prinzip sind die Juristen hier Relikt aus der Zeit, als noch für eine Scheidung die Schuld festgestellt werden musste. Das ist abgeschafft und die Richter machen in den meisten Fällen einen Verwaltungsjob nach Vorprüfung von Juristen auf eventuell doch vorhandenes Konfliktpotential. Das finden die aber sehr treffsicher.
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(13-11-2010, 13:39)karlma schrieb: Ich fürchte, das ist auch nicht ganz uneigennützig. Wenn weniger Ehen geschlossen werden, haben die natürlich Kapazitäten frei für Scheidugen.
Ein Standesbeamter verdient aber an einer Scheidung nichts, er wird nicht nach Zahl und Inhalt der bearbeiteten Vorgänge bezahlt.
Früher war das offizielle Argument mit dem Anwalt bei Scheidung, damit keiner über den Tisch gezogen werden kann (wobei dann für BEIDE ein Anwalt vorgeschrieben werden müsste). Heute ist es die Komplexität des Rechts. Und deshalb wird das Recht immer komplizierter, der Mensch hat sich dem unterzuordnen anstatt umgekehrt.
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Das Thema ist durchaus auch in den Medien ein Thema, es sind schon mehrere Artikel unterschiedlicher Qualität erschienen. Ganz Schlechte wie die dümmliche Blödelei der Badenserzeitung in http://www.badische-zeitung.de/kommentar...81474.html und recht Gute mit Hintergrundinfos wie der beim ZDF: http://anonym.to/?http://www.heute.de/ZD...70,00.html
Daraus ein paar Auszüge:
"Die Scheidung in Japan etwa ist nicht aufwendiger als die Neuzulassung eines Autos. Sie geht ohne großen Aufwand über die Bühne - und in vielen Fällen auch ohne die Einwilligung des Partners, weil viele auf das persönliche Erscheinen verzichten. Wer sich scheiden lassen will, muss lediglich einen Antrag beim Standesamt einreichen. Die Scheidung wird eingetragen und vermerkt. Ein unbürokratischer und sehr privater Akt.
Auch in Russland, der Ukraine oder Portugal sind die Standesämter sowohl für Hochzeiten als auch für Scheidungen zuständig (...) Slowenien und Rumänien planen, Scheidungen in Zukunft lediglich bei einem Notar beurkunden zu lassen - ohne Gerichtsurteil. In allen Fällen setzt diese "Scheidung light" eine einvernehmliche und friedliche Trennung der Paare voraus und Einigkeit in den wichtigen Fragen von der Höhe des Unterhalts, die Vermögensverteilung bis hin zum Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Im Streitfall kommt die Scheidung auch dort vor Gericht.
Auch in Brasilien geht es ruck zuck: Die Scheidung der Eheleute wird lediglich von einem Notar vollzogen. Die ausgestellte Urkunde bestätigt, dass beide Partner mit der mit der Auflösung der Ehe einverstanden sind. Von einer schnellern und unkomplizierten Scheidung träumen viele.
Doch Experten warnen davor, diese Modelle auch in Deutschland einzuführen. "Es besteht die Gefahr, dass bei der Scheidung der sozial Schwächere über den Tisch gezogen wird", betont Dieter Schwab, Professor für Familienrecht an der Universität Regensburg. "Eine Scheidung ist wie der Konkurs eines Unternehmens". Ohne Rechtsberater würde das keiner abwickeln.
Die Kontrolle des Verfahrens durch Gerichte hält der Jurist daher auch in Zukunft für unabdingbar. Ein außergerichtliches Verfahren berge zu viele Nachteile. Das Risiko sei vor allem für Frauen groß, nicht fair aus einer gescheiterten Ehe herauszukommen. "Frauen haben oft das Nachsehen bei Scheidungen und stimmen vielen Regelungen zu, die sich später als Eigentor herausstellen."
Ohne Unterstützung eines Anwalts und lediglich durch einen Termin beim Notar oder Standesamt könnten die Ex-Partner leicht Opfer unfairer Tricks des anderen werden. Fühle sich einer der Ex-Partner bei den Scheidungsvereinbarungen im Nachhinein unfair behandelt, sei es "ein quälendes Verfahren, dagegen zu klagen", betont der Familienrechtler. Anwälte und Gerichte garantierten Rechtsstaatlichkeit und faire Scheidungsvereinbarungen, so der Jurist."
Was nicht gesagt wird, ist die Tatsache dass die Juristenscheidung die Ausnahme ist, denn auch viele andere europäischen Ländern kennen Trennung ohne Richter und Anwalt, z.B. in Skandinavien. Slowenien und Rumänien verlassen den deutschen Weg, der Trend geht also weg von der Anwaltspflicht.
Schwab ist natürlich der Frosch, der gefragt wird ob man den Teich trockenlegen sollte. Ein Risiko für einen Partner gibt es natürlich nur, wenn Riesengewinne wie im deutschen Unterhaltsrecht winken. In Ländern, denen der deutsche Unterhaltswahn unbekannt ist, fehlen diese Gewinne, dort kann es auch keine Benachteiligungsängste geben. Die Benachteiligung kommt auch aus einem "entgangenen" Gewinn von Unterhalt oder entgangenem Abkassieren aus dem komplizierten Versorgungsausgleich, ein schönes Wort für den Diebstahl der Rente.
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Die Anwaltskammern versuchen vorzubeugen und jagen Pressemeldungen wie diese hinaus: http://relevant.at/wirtschaft/pr/116190/...amte.story
"Scheidung durch Standesbeamte?
Doch schnell und billig ist nicht immer auch besser: Wegen der Tragweite der finanziellen Folgen einer Scheidung sind bis heute sämtliche Scheidungsverfahren – auch die einvernehmlichen – bei Gericht unter der Mitwirkung eines Rechtsanwalts durchzuführen.
Erst nach einer eingehenden Beratung bei einem Rechtsanwalt ist ein scheidungswilliger Ehegatte in der Lage..." [es folgt das übliche Blabla, ausserdem werden online-Scheidungen verteufelt]
Die Angst, dass hier möglicherweise ein fettes Anwaltsbusiness angeknabbert wird, ist der beste Beweise, dass das Ende der Anwaltspflicht der richtige Weg ist.
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So wäre es richtig:
Wegen der Tragweite der finanziellen Folgen einer Partnerschaft sind bis heute sämtliche Verpartnerungen -auch die unehelichen- bei Gericht unter der Mitwirkung eines Rechtsanwalts durchzuführen.
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