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Argumente für eS beider Eltern
#26
(09-12-2010, 15:16)p schrieb: Versuch mal, deine Vorgehensart hinsichtlich deiner Ziele zu überprüfen. Vielleicht ist da noch Potential drin.
Wenn ich @Profiler richtig verstehe, dann sucht er -pauschal- nach Argumenten, die dafür sprechen, dem Vater das SR wie der KM von Anfang an zu übertragen.
Insofern stellt er ja auch klar, dass es an den mangelnden Voraussetzungen einer gemeinsamen Ausübung der eS nicht scheitern kann oder darf.

Aus diesen Argumenten will er offensichtlich diejenigen selektieren, die er in eigener Angelegenheit verwenden kann.

Ich sehe darin eine falsche Vorgehensweise und bin nicht überzeugt, ob er den von ihm genannten RA Rixe richtig verstanden hat.

Die Individualbeschwerde vor dem EuGHMR wird nur erfolgreich sein, wenn @Profiler schlüssig, jedenfalls nachvollziehbar vorträgt, durch die Entscheidung der innerstaatlichen Gerichte in seinen Menschenrechten verletzt zu sein.
Es muss dargelegt werden, woraus sich bei der Anwendung innerstaatlichen Rechts in seinem Fall eine Menschenrechtsverletzung (bspw. eine Diskriminierung) ergibt.

Da helfen m.W. keine 'akademischen' Vorträge über gesellschaftspolitische Notwendigkeiten, die für ein väterliches SR sprechen, etc.

Ibykus





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