10-02-2011, 19:16
http://de.news.yahoo.com/2/20110210/twl-...dc673.html
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen Missachtung der Rechte eines ledigen Vaters gerügt. Der heute 51-jährige Grieche hatte vor deutschen Gerichten sechseinhalb Jahre lang vergeblich um das Recht auf Umgang mit seinem Sohn gekämpft. Die Straßburger Richter stellten nun am Donnerstag Verstöße gegen die Grundrechte auf Schutz des Familienlebens und auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Deutschland muss dem Mann 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen."
Die Mutter hatte sich gentrennt und den Umgang blockiert. Der Vater ging die Instanzen bis zum BVerfG hoch, Umgang fand aber nicht statt. Gerügt wurde u.a. die Verfahrensdauer und "Das Recht eines Kindes auf Umgang mit beiden Eltern dürfe aber nicht den Interessen eines der beiden Elternteile geopfert werden."
Es ist einfach nur noch peinlich für alle, die in Deutschland das Familienrecht fabrizieren: Die Ohrfeigen des EGMR prasseln nur so, die Menschenrechtsverletzungen durch das deutsche Familienrecht reissen nicht ab. Die Taktik der deutschen Politiker und Lobby, ihr katastrophales Steinzeit-Familienrecht immer nur mit minimalen kosmetischen Veränderungen optisch aufzuhübschen, verfängt vielleicht im Inland, aber nicht, wenn gemäss der Menschenrechte geurteilt wird.
Es wäre schon vor spätestens 35 Jahren nach der völlig schiefgegangenen Reform 1977 Zeit gewesen, mal einen grossen Schritt zurückzutreten und den Blickwinkel vom eigenen verfusselten Bauchnabel auf die Menschenrechte und die Interessen der Kinder zu erweitern. Dies wurde ignoriert bis zum heutigen Tag, stattdessen alle Fenster und Rolläden zugemacht, damit man weiter im eigenen Gestank stehenbleiben kann.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen Missachtung der Rechte eines ledigen Vaters gerügt. Der heute 51-jährige Grieche hatte vor deutschen Gerichten sechseinhalb Jahre lang vergeblich um das Recht auf Umgang mit seinem Sohn gekämpft. Die Straßburger Richter stellten nun am Donnerstag Verstöße gegen die Grundrechte auf Schutz des Familienlebens und auf ein faires Gerichtsverfahren fest. Deutschland muss dem Mann 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen."
Die Mutter hatte sich gentrennt und den Umgang blockiert. Der Vater ging die Instanzen bis zum BVerfG hoch, Umgang fand aber nicht statt. Gerügt wurde u.a. die Verfahrensdauer und "Das Recht eines Kindes auf Umgang mit beiden Eltern dürfe aber nicht den Interessen eines der beiden Elternteile geopfert werden."
Es ist einfach nur noch peinlich für alle, die in Deutschland das Familienrecht fabrizieren: Die Ohrfeigen des EGMR prasseln nur so, die Menschenrechtsverletzungen durch das deutsche Familienrecht reissen nicht ab. Die Taktik der deutschen Politiker und Lobby, ihr katastrophales Steinzeit-Familienrecht immer nur mit minimalen kosmetischen Veränderungen optisch aufzuhübschen, verfängt vielleicht im Inland, aber nicht, wenn gemäss der Menschenrechte geurteilt wird.
Es wäre schon vor spätestens 35 Jahren nach der völlig schiefgegangenen Reform 1977 Zeit gewesen, mal einen grossen Schritt zurückzutreten und den Blickwinkel vom eigenen verfusselten Bauchnabel auf die Menschenrechte und die Interessen der Kinder zu erweitern. Dies wurde ignoriert bis zum heutigen Tag, stattdessen alle Fenster und Rolläden zugemacht, damit man weiter im eigenen Gestank stehenbleiben kann.