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Schweiz: Kuckucksvater darf zahlen
#1
Und zwar nicht zu kräftig. 2450 Franken monatlich darf ein Vater für 2 Kinder zahlen, die gar nicht von ihm sind.
Grund: Es gibt eine 5-Jahresfrist in der die Vaterschaft angefochten werden kann. Diese ist verstrichen, also darf er weiter bezahlen.
Sehen darf er seine Kinder auch nicht...

http://m.blick.ch/news/schweiz/zuerich/v...len-167513
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#2
Das ist in Deutschland auch nicht anders - wenn die Vaterschaft nicht rechtzeitig aberkannt wird, muss der einmal gefangene Mann weiterzahlen. In diesem Fall besonders schlimm, weil der Mann aufgrund seiner Zahlungen an die Betrügerin keine eigene Familie mehr gründen kann.
https://t.me/GenderFukc
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#3
Total krass. Die armen Kinder und der Mann, von Frau das ganze Leben angelogen. Grad bei Kindern hinterlässt so was Spuren. Und die hat das billigend in Kauf genommen. Wenn ich sehe wer alles billigend im Kauf nimmt, auf Kosten anderer, dann wird mir schlecht. So was und ähnliche Dinge, passieren ständig. Wie kann man nur so kalt sein?
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#4
Wie muss ein solch betrogener Mann nur über so einen Rechtsstaat denken? Hier wird eine Betrügerin vom Gesetzgeber "gedeckt" und beschützt.
Ein Vater darf nicht einmal einen Gentest nach der Geburt durchführen, wie bitte schön sollen sich Männer vor solchen Kuckuckskindern schützen?
Man kann wirklich jungen Männern nur zur attestierten Sterilisation raten. Eventuell den Samen vorher einfrieren lassen, falls ein Kinderwunsch bestehen sollte. Zumindest weiß er bei einer künstlichen Befruchtung, dass er der leibliche Vater sein wird.
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#5
Deutschland: 2 Jahre Frist ab Zweifel.
Schweiz: Fünf Jahre Frist ab Geburt.
Kein grundlegender Unterschied, das Prinzip ist das gleiche. Nach Fristende geht nichts mehr.

Jenzer ist an der Hälfte der Misere allein schuldig: "Als er 1997 die heute 38-jährige Anna heiratet, ist sie bereits im vierten Monat schwanger - mit ­einem Mädchen. Grossherzig übernimmt Jenzer nach Nadjas Geburt die Vaterschaft.". Das war nicht grossherzig, sondern eine absichtliche kalte Adoption, dessen Folgen ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürften. Das andere Kind war ein Kuckuckskind und da ist man wohl mittlerweile gut beraten, wenn man generell rechtzeitig einen Abstammungstest macht.
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#6
Der Schlampenschutz scheint nicht nur von Frau Zypries als Notnagel gegen Geburtenschwund gesehen zu werden.

Wenn die Mütter schon keine Männer mehr finden, die freiwillig Vater werden, so muss man den potentiellen Müttern zumindest die Angst vor den Konsequenzen einer betrügerisch erschlichenen Vaterschaft nehmen.
Die letzte Stufe der Überfischung.
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#7
Und jetzt das Gegenteil:

Wird ein Vater nach meinetwegen 10 Jahren gefunden und durch eine Vaterschaftsfeststellung ermittelt, darf er die vollen 10 Jahre rückwirkend zahlen (also ab Geburt), egal ob er es gewusst hat oder nicht.
Da gibt es keine Fristen und er muss alles nachzahlen.

Tolle Gesetze im deutschsprachigem Raum, nicht wahr?

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#8
(28-02-2011, 07:31)Heinrich schrieb: Wie muss ein solch betrogener Mann nur über so einen Rechtsstaat denken? Hier wird eine Betrügerin vom Gesetzgeber "gedeckt" und beschützt.

Zum Betrug gehören immer zwei: Einer der betrügt und einer, der sich betrügen lässt. Niemand zwingt den Mann, der Betrügerin Geld zu zahlen. Die Betrügerin kann sich dann mit dem Unterhaltstitel im Klo ...
Er kann zuerst in Deutschland arbeiten ... wenn es da eng wird, geht er nach Österreich, danach nach GB ... die Welt ist groß, siehe Leutnant Dino.

Heinrich schrieb:Man kann wirklich jungen Männern nur zur attestierten Sterilisation raten. Eventuell den Samen vorher einfrieren lassen, falls ein Kinderwunsch bestehen sollte.

Wenn sich die Frau fremdschwängern lässt, ist der Mann per Gesetz trotzdem der Vater. Selbst eine attestierte Sterilisation hilft ihm da nicht raus. Und wenn der Fremdsamenspender nicht zu ermitteln ist, wird der Staat ihn da wohl auch nicht rauslassen.
Ein Musterurteil dazu wäre sicherlich sehr spannend ...
(28-02-2011, 09:14)p schrieb: Jenzer ist an der Hälfte der Misere allein schuldig: "Als er 1997 die heute 38-jährige Anna heiratet, ist sie bereits im vierten Monat schwanger - mit ­einem Mädchen. Grossherzig übernimmt Jenzer nach Nadjas Geburt die Vaterschaft."

Das sehe ich auch so. Das war wohl Betrug mit Ansage.

p schrieb:Das war nicht grossherzig, sondern eine absichtliche kalte Adoption, dessen Folgen ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürften.

Inwieweit ihm das wirklich bewusst war, steht dahin. Männer machen sich gerne zum Liebeskasper. Sie spielen gerne den Weißen Ritter und wollen Frauen retten. Viele Frauen lachen sich dabei eins ins Fäustchen und machen ihr Bezness.
(28-02-2011, 09:23)beppo schrieb: Die letzte Stufe der Überfischung.

Das ist auch eine nette Umschreibung der Tatsachen.
(28-02-2011, 20:45)gleichgesinnter schrieb: Wird ein Vater nach meinetwegen 10 Jahren gefunden und durch eine Vaterschaftsfeststellung ermittelt, darf er die vollen 10 Jahre rückwirkend zahlen (also ab Geburt), egal ob er es gewusst hat oder nicht.
Da gibt es keine Fristen und er muss alles nachzahlen.

Tscha, wenn der Mann im Gegenzug dazu auch seinen Umgang nachholen kann ...

Ich bin eh für das Wechselmodell:
* Kein wechselseitiger Unterhalt
* Kein Umgangsgezänk
* Kein Anfüttern von RAetinnen und HelferInnenindustrie.
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#9
@Mus Lim
so eine Situation wäre wirklich spannend!! Ein Kollege wurde von seiner Ex Freundin der Vaterschaft ihres Kindes "beschuldigt". Er war zum Glück seit Jahren sterilisiert. Seine Exe musste zwangsläufig einen anderen Stecher als Vater angeben. Wahrscheinlich war bei meinem Kollegen am meisten Unterhalt zuholen (gute Position). Aber da hatte die Dame Pech gehabt.
Bei Verheirateten mag das anders liegen, da wird dann wohl der Ehemann "beweispflichtig" sein und den langen teuren Rechtsweg gehen müssen, um irgendwann einmal einen DNA Test genehmigt zubekommen.

Gruss
Heinrich
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