Mutter wandert aus: Vater bestimmt Kinder-Wohnsitz
Wenn ein Elternteil auswandern will, kann der Aufenthaltsort der Kinder vom anderen Elternteil bestimmt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Aktenzeichen: 8 WF 240/10), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Das gilt auch bei unverheirateten Eltern und zumindest dann, wenn der Wechsel des Lebensmittelpunktes große Veränderungen für die Kinder bedeutet. Im verhandelten Fall hatten Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre zwei Kinder. Unter der Woche waren sie bei der Mutter, die Wochenenden verbrachten sie bei ihrem Vater. Die Mutter unternahm mit den Kindern und ihrem neuen Partner eine mehrmonatige Segelreise. Sie beabsichtigte danach auf eine griechische Insel auszuwandern und die Kinder dort in eine griechisch-englischsprachige Schule zu schicken.
Der Vater wollte daraufhin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder erhalten - und das Gericht sprach ihm dieses Recht zu. Denn die Richter sahen keine gefestigte Lebenssituation der Kinder bei der Mutter auf der griechischen Insel. Mit dem Wechsel des Lebensmittelpunktes an den Wohnsitz des Vaters seien weniger Veränderungen für die Kinder verbunden. Sie würden das deutsche Schulsystem kennen, und Deutsch sei ihre Muttersprache.
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...nsitz.html
Betreff war nicht vollständig, sorry. Vielleicht kann es korrigiert werden. Danke
Wenn ein Elternteil auswandern will, kann der Aufenthaltsort der Kinder vom anderen Elternteil bestimmt werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden (Aktenzeichen: 8 WF 240/10), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Das gilt auch bei unverheirateten Eltern und zumindest dann, wenn der Wechsel des Lebensmittelpunktes große Veränderungen für die Kinder bedeutet. Im verhandelten Fall hatten Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre zwei Kinder. Unter der Woche waren sie bei der Mutter, die Wochenenden verbrachten sie bei ihrem Vater. Die Mutter unternahm mit den Kindern und ihrem neuen Partner eine mehrmonatige Segelreise. Sie beabsichtigte danach auf eine griechische Insel auszuwandern und die Kinder dort in eine griechisch-englischsprachige Schule zu schicken.
Der Vater wollte daraufhin das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder erhalten - und das Gericht sprach ihm dieses Recht zu. Denn die Richter sahen keine gefestigte Lebenssituation der Kinder bei der Mutter auf der griechischen Insel. Mit dem Wechsel des Lebensmittelpunktes an den Wohnsitz des Vaters seien weniger Veränderungen für die Kinder verbunden. Sie würden das deutsche Schulsystem kennen, und Deutsch sei ihre Muttersprache.
Quelle: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/b...nsitz.html
Betreff war nicht vollständig, sorry. Vielleicht kann es korrigiert werden. Danke