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Ungleichbehandlung in Gefängnissen
#1
Es geht nicht um Familienrecht, deswegen hier in der Quasselecke:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...8-100.html

"Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen, der sich gegen die Ungleichbehandlung männlicher und weiblicher Gefangener in Bezug auf Telefonate und Einkaufsmöglichkeiten wandte, war erfolgreich."

Befremdlich, dass da bisher so ein grosser Unterschied gemacht wurde. Die Frauen dürfen für 30 EUR telefonieren und sich für 25 EUR Kosmetik kaufen, den Männer wird das verwehrt. Natürlich hat man den Kläger abgewatscht, erst dem BVerfG ist aufgefallen, dass da noch irgendein komisches Gerümpel im Grundgesetz steht, das sich "Gleichheitsgrundsatz" nennt. Wird zwar meist übersehen wenns um Männer geht, aber diesmal war es doch zu krass.

Zur Kosmetik haben die niedrigeren Gerichte argumentiert, "das es sich aufgrund der grundsätzlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen nicht um einen im wesentlichen vergleichbaren Sachverhalt handele". Sehr witzig, man findet Gründe dass Frauen Lippenstift im Gefängnis kaufen müssen, aber Rasierzeug bei Männern zählt nicht.

Halten wir mal die ganze lange Kette fest: Frauen werden für gleiche Vergehen
- seltener angeklagt
- weniger und zu geringeren Strafen verurteilt
- im Gefängnis besser behandelt, nicht nur die Sache mit dem Geld, auch mehr offener Vollzug, kleinere Gruppen, Möglichkeiten sein Kind dabeizuhaben etc.
- bei gleicher Straflänge früher entlassen.
#2
Das so ein an sich klarer Fall nicht spätestens in der 2. Instanz entschieden worden ist spricht Bände.

Interessant auch das hier:

Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass von unüberwachten Telefonaten aus
dem Hafthaus der weiblichen Gefangenen geringere Gefahren für die
Anstaltssicherheit ausgehen als von unüberwachten Telefonaten aus dem
Hafthaus, in dem der Beschwerdeführer untergebracht ist, wären
geeignet, die Ungleichbehandlung auch vor Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG zu
rechtfertigen.


So einfach werden in diesem Land Grundrechte außer Kraft gesetzt - von der Anstaltsleitung.
#3
Der SPIEGEL dazu:

Jetzt dürfen auch Knackis Kosmetik kaufen

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,...94,00.html
#4
(02-12-2008, 21:25)Der SPIEGEL schrieb: Jetzt dürfen auch Knackis Kosmetik kaufen

Da ist genau die typische süffisant-arrogante Art der Systempresse bei Männerthemen, die einfach nur übelkeitserregend ist. Der ganze Artikel stinkt wie eine Kloake danach. Perverserweise zeichnen dafür vor allem Männer verantwortlich, so auch hier. Lila Pudel sind noch schädlicher und schlimmer wie Hardcore-Feministinnen, der Ansicht war ich schon immer.

Der Fall ist eben keine Kuriosität oder ein witziger Schwank, sondern eine knallharte Benachteiligung von Männern, die einfach so stattfand und gegen die wieder mal bis zum BVerfG hochgeklagt werden musste. Die beschissenen Vergleiche mit Kosmetik von Frauen und Männern sind völlig unangebracht, unterschlagen wird natürlich was ich oben schon sagte: Männern gesteht man nicht zu, anständig rasiert zu sein, Frauen gesteht man jedoch zu, Lippenstift zu kaufen.

"Menschliches und allzu Menschliches"
"Wenn es müffelt und nicht spricht, ist es ein Mann."
"Wer besser duftet, verduftet vielleicht auch nicht so leicht aus dem Knast."

Dietmar Hipp, Träger des Lila-Pudel-Preises im Dezember 2008.
#5
Dafür haben die Frauen die Menstruation und können nicht so genußvoll furzen wie wir Männer.
Wenigstens darin sind wir ganz klar bevorteilt.
#6
(05-12-2008, 11:26)Max schrieb: Dafür haben die Frauen die Menstruation

Damenbinden werden im Gefängnis sowieso ausgegeben, so wie Verpflegung. Das zählt nicht zur Kosmetik, sondern zu den Grundbedürfnissen.

Selbst wenn es nicht so wäre ist der Gedanke Quatsch. Denn dann müsste man älteren Frauen das Kosmetikgeld ebenso wie Männern verweigern, schliesslich haben sie keine Menstruation mehr.


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